Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)

ShortId
26.4055
Id
20264055
Updated
01.07.2026 07:03
Language
de
Title
Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Motion Marty (09.3719) hat ihre Wirkung entfaltet:&nbsp;<br>Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, das Betroffenen eine Streichung von der Sanktionsliste ermöglicht.&nbsp;<br>Das Bundesgericht hat bestätigt, dass in der Schweiz Rekurs eingelegt werden kann.&nbsp;<br>Das Hauptziel ist weitgehend erreicht. Somit ist die Abschreibung der Motion ist folgerichtig.</p><p>Dennoch bestehen Lücken: Die Ombudsperson verfügt über eingeschränkte Kompetenzen, und nicht alle UNO-Sanktionsregime kennen gleichwertige Verfahrensgarantien.&nbsp;<br>Dieses Postulat stellt sicher, dass mit der Abschreibung kein Rückschritt entsteht.</p><p>Die Schweiz hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen.&nbsp;</p>
  • <p><strong>Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)</strong><br>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>eine Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719) zieht und darlegt, inwieweit das Hauptziel, der Zugang zu einem unabhängigen Rekursverfahren, als erfüllt gilt;</li><li>den aktuellen Stand des Rechtsschutzes bei allen UNO-Sanktionsregimen bewertet, insbesondere die Kompetenzen und institutionelle Verankerung der Ombudsperson;</li><li>darlegt, wie die Schweiz ihre Mitwirkung im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um Verfahrensgarantien zu stärken;</li><li>verbleibende Lücken benennt und konkrete Massnahmen vorschlägt, mit denen die Schweiz, gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten, auf weitere Verbesserungen hinwirken kann.</li></ol>
  • Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Motion Marty (09.3719) hat ihre Wirkung entfaltet:&nbsp;<br>Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, das Betroffenen eine Streichung von der Sanktionsliste ermöglicht.&nbsp;<br>Das Bundesgericht hat bestätigt, dass in der Schweiz Rekurs eingelegt werden kann.&nbsp;<br>Das Hauptziel ist weitgehend erreicht. Somit ist die Abschreibung der Motion ist folgerichtig.</p><p>Dennoch bestehen Lücken: Die Ombudsperson verfügt über eingeschränkte Kompetenzen, und nicht alle UNO-Sanktionsregime kennen gleichwertige Verfahrensgarantien.&nbsp;<br>Dieses Postulat stellt sicher, dass mit der Abschreibung kein Rückschritt entsteht.</p><p>Die Schweiz hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen.&nbsp;</p>
    • <p><strong>Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)</strong><br>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>eine Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719) zieht und darlegt, inwieweit das Hauptziel, der Zugang zu einem unabhängigen Rekursverfahren, als erfüllt gilt;</li><li>den aktuellen Stand des Rechtsschutzes bei allen UNO-Sanktionsregimen bewertet, insbesondere die Kompetenzen und institutionelle Verankerung der Ombudsperson;</li><li>darlegt, wie die Schweiz ihre Mitwirkung im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um Verfahrensgarantien zu stärken;</li><li>verbleibende Lücken benennt und konkrete Massnahmen vorschlägt, mit denen die Schweiz, gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten, auf weitere Verbesserungen hinwirken kann.</li></ol>
    • Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)

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