Intelligente Brillen und nicht erkennbare Erfassungstechnologien – rechtzeitig Rahmenbedingungen schaffen

ShortId
26.4100
Id
20264100
Updated
29.10.2026 16:11
Language
de
Title
Intelligente Brillen und nicht erkennbare Erfassungstechnologien – rechtzeitig Rahmenbedingungen schaffen
AdditionalIndexing
34;1236;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit intelligenten Brillen können heute Personen unter anderem auch im öffentlichen Raum ohne ihr Wissen gefilmt, identifiziert oder wiedererkannt werden. Ein Brillenhersteller hatte im Juni&nbsp;2026, ohne es offenzulegen, ein Gesichtserkennungssystem in seine Brillen-App integriert. Erst nachdem die Medien dies aufgedeckt hatten, wurde die Funktion entfernt. Nur zwei Monate später meldete derselbe Hersteller ein Patent zur Identifizierung aller in einem Raum anwesenden Personen an.</p><p>Zurzeit muss die unrechtmässig und häufig ohne ihr Wissen erfasste Person nachweisen, dass keine Einwilligung vorlag und dass durch die Erfassung ihre Rechte verletzt wurden. Die geforderten rechtlichen Rahmenbedingungen kehren die Beweislast um: Zum einen müssen Nutzende nachweisen, dass die Erfassung durch das Gerät klar erkennbar war. Zum anderen muss der Hersteller vor dem Inverkehrbringen belegen, dass das Gerät den Schutz der Privatsphäre gewährleistet. Ein entsprechender Ansatz findet sich bereits in der KI-Verordnung der EU.</p><p>Das Moratorium betrifft die Nutzung von Erfassungstechnologien auf Schweizer Gebiet, die mit biometrischer Echtzeiterkennung verknüpft sind. Es soll erlauben, ausreichende Schutzstandards auszuarbeiten.</p><p>Es sind Ausnahmen vorzusehen, um Innovationen fördern zu können und bestimmte relevante Anwendungsfälle zu berücksichtigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf vorzulegen, der die notwendigen rechtlichen und regulatorischen Grundlagen beinhaltet, um Folgendes zu gewährleisten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die Anerkennung des Grundsatzes, dass jede Erfassung des Bildes, der Stimme oder sonstiger biometrischer Daten einer identifizierbaren Person ohne deren Einwilligung durch eine tragbare Vorrichtung, die nicht klar erkennbar und deaktivierbar ist, als rechtswidrig gilt; die Verpflichtung der Anbieter solcher Technologien, zu prüfen, wie die Einwilligung der betroffenen Personen sichergestellt werden kann;</li><li>ein Moratorium für die Verknüpfung von tragbaren Vorrichtungen mit Systemen zur Gesichtserkennung oder zur biometrischen Erkennung in Echtzeit, mit Ausnahme bestimmter Anwendungen (z. B. für sehbehinderte Menschen, spezifische industrielle Anwendungen usw.);</li><li>die Ausarbeitung von Normen zur Risikominderung und zum Schutz vor solchen Technologien in Zusammenarbeit mit den Normierungsorganisationen, der Industrie und der Zivilgesellschaft auf Verordnungsstufe innerhalb von 24 Monaten; diese rechtlichen Grundlagen sind dem Parlament nach Ablauf dieser Frist zur Genehmigung zu unterbreiten.</li></ol>
  • Intelligente Brillen und nicht erkennbare Erfassungstechnologien – rechtzeitig Rahmenbedingungen schaffen
State
Eingereicht
Related Affairs
  • 20264099
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit intelligenten Brillen können heute Personen unter anderem auch im öffentlichen Raum ohne ihr Wissen gefilmt, identifiziert oder wiedererkannt werden. Ein Brillenhersteller hatte im Juni&nbsp;2026, ohne es offenzulegen, ein Gesichtserkennungssystem in seine Brillen-App integriert. Erst nachdem die Medien dies aufgedeckt hatten, wurde die Funktion entfernt. Nur zwei Monate später meldete derselbe Hersteller ein Patent zur Identifizierung aller in einem Raum anwesenden Personen an.</p><p>Zurzeit muss die unrechtmässig und häufig ohne ihr Wissen erfasste Person nachweisen, dass keine Einwilligung vorlag und dass durch die Erfassung ihre Rechte verletzt wurden. Die geforderten rechtlichen Rahmenbedingungen kehren die Beweislast um: Zum einen müssen Nutzende nachweisen, dass die Erfassung durch das Gerät klar erkennbar war. Zum anderen muss der Hersteller vor dem Inverkehrbringen belegen, dass das Gerät den Schutz der Privatsphäre gewährleistet. Ein entsprechender Ansatz findet sich bereits in der KI-Verordnung der EU.</p><p>Das Moratorium betrifft die Nutzung von Erfassungstechnologien auf Schweizer Gebiet, die mit biometrischer Echtzeiterkennung verknüpft sind. Es soll erlauben, ausreichende Schutzstandards auszuarbeiten.</p><p>Es sind Ausnahmen vorzusehen, um Innovationen fördern zu können und bestimmte relevante Anwendungsfälle zu berücksichtigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf vorzulegen, der die notwendigen rechtlichen und regulatorischen Grundlagen beinhaltet, um Folgendes zu gewährleisten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die Anerkennung des Grundsatzes, dass jede Erfassung des Bildes, der Stimme oder sonstiger biometrischer Daten einer identifizierbaren Person ohne deren Einwilligung durch eine tragbare Vorrichtung, die nicht klar erkennbar und deaktivierbar ist, als rechtswidrig gilt; die Verpflichtung der Anbieter solcher Technologien, zu prüfen, wie die Einwilligung der betroffenen Personen sichergestellt werden kann;</li><li>ein Moratorium für die Verknüpfung von tragbaren Vorrichtungen mit Systemen zur Gesichtserkennung oder zur biometrischen Erkennung in Echtzeit, mit Ausnahme bestimmter Anwendungen (z. B. für sehbehinderte Menschen, spezifische industrielle Anwendungen usw.);</li><li>die Ausarbeitung von Normen zur Risikominderung und zum Schutz vor solchen Technologien in Zusammenarbeit mit den Normierungsorganisationen, der Industrie und der Zivilgesellschaft auf Verordnungsstufe innerhalb von 24 Monaten; diese rechtlichen Grundlagen sind dem Parlament nach Ablauf dieser Frist zur Genehmigung zu unterbreiten.</li></ol>
    • Intelligente Brillen und nicht erkennbare Erfassungstechnologien – rechtzeitig Rahmenbedingungen schaffen

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