Zulässige Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern
- ShortId
-
26.4148
- Id
-
20264148
- Updated
-
21.10.2026 16:12
- Language
-
de
- Title
-
Zulässige Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern
- AdditionalIndexing
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52;32;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Kinder, Jugendliche, Lehrpersonen und Fachpersonen sind zunehmend häufiger hohen Temperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern ausgesetzt. Überhitzte Innenräume beeinträchtigen die Gesundheit, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit und die Qualität von Unterricht und Betreuung. Im Pilotprojekt „Schulen trotzen der Hitze” (Montreux, Locarno) des Bundesamts für Umwelt wurde festgestellt, dass in den untersuchten Gebäuden zeitweise Temperaturen von über 26 °C erreicht wurden. Die hohen Temperaturen beeinträchtigten die Konzentration und Produktivität der Schülerinnen und Schüler; zudem fühlten sie sich müde und unwohl.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit weist darauf hin, dass die gesundheitlichen Risiken durch Hitze ab Tageshöchsttemperaturen von 30°C deutlich zunehmen. Besonders Säuglinge, Kleinkinder und gesundheitlich vorbelastete Kinder können durch Hitze gefährdet sein, weil sie sich weniger gut an hohe Temperaturen anpassen können.</p><p>Heute fehlen in der Schweiz einheitliche und verbindliche Höchsttemperaturen für Kindertagesstätten, schulische Betreuungseinrichtungen und Schulzimmer. Dadurch hängt der Schutz der Kinder stark vom jeweiligen Wohnkanton, von der Gemeinde, vom Gebäude und von den Entscheiden der einzelnen Institutionen ab. Diese Unterschiede sind weder aus gesundheitlicher Sicht noch mit Blick auf die Chancengerechtigkeit vertretbar.</p><p>Die Motion stärkt somit den Gesundheitsschutz, die Bildungsqualität und die Chancengerechtigkeit.</p>
- <p>Der Bund soll gemeinsam mit den Kantonen gesetzliche Grundlagen für verbindliche Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern bis und mit Sekundarstufe II schaffen. Für den regulären Unterricht sowie für die Nutzung von Innenräumen in Kindertagesstätten und Einrichtungen der schulischen Betreuung soll eine Obergrenze zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden.</p>
- Zulässige Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Kinder, Jugendliche, Lehrpersonen und Fachpersonen sind zunehmend häufiger hohen Temperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern ausgesetzt. Überhitzte Innenräume beeinträchtigen die Gesundheit, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit und die Qualität von Unterricht und Betreuung. Im Pilotprojekt „Schulen trotzen der Hitze” (Montreux, Locarno) des Bundesamts für Umwelt wurde festgestellt, dass in den untersuchten Gebäuden zeitweise Temperaturen von über 26 °C erreicht wurden. Die hohen Temperaturen beeinträchtigten die Konzentration und Produktivität der Schülerinnen und Schüler; zudem fühlten sie sich müde und unwohl.</p><p>Das Bundesamt für Gesundheit weist darauf hin, dass die gesundheitlichen Risiken durch Hitze ab Tageshöchsttemperaturen von 30°C deutlich zunehmen. Besonders Säuglinge, Kleinkinder und gesundheitlich vorbelastete Kinder können durch Hitze gefährdet sein, weil sie sich weniger gut an hohe Temperaturen anpassen können.</p><p>Heute fehlen in der Schweiz einheitliche und verbindliche Höchsttemperaturen für Kindertagesstätten, schulische Betreuungseinrichtungen und Schulzimmer. Dadurch hängt der Schutz der Kinder stark vom jeweiligen Wohnkanton, von der Gemeinde, vom Gebäude und von den Entscheiden der einzelnen Institutionen ab. Diese Unterschiede sind weder aus gesundheitlicher Sicht noch mit Blick auf die Chancengerechtigkeit vertretbar.</p><p>Die Motion stärkt somit den Gesundheitsschutz, die Bildungsqualität und die Chancengerechtigkeit.</p>
- <p>Der Bund soll gemeinsam mit den Kantonen gesetzliche Grundlagen für verbindliche Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern bis und mit Sekundarstufe II schaffen. Für den regulären Unterricht sowie für die Nutzung von Innenräumen in Kindertagesstätten und Einrichtungen der schulischen Betreuung soll eine Obergrenze zum Schutz der Gesundheit festgelegt werden.</p>
- Zulässige Höchsttemperaturen in Kindertagesstätten, Einrichtungen der schulischen Betreuung und in Schulzimmern
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