Die Inkraftsetzung des Transparenzregisters verschieben
- ShortId
-
26.4222
- Id
-
20264222
- Updated
-
22.10.2026 09:57
- Language
-
de
- Title
-
Die Inkraftsetzung des Transparenzregisters verschieben
- AdditionalIndexing
-
1236;24;34;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 1. Oktober 2026 soll TranspaReg, das neue schweizerische Register der wirtschaftlich berechtigten Personen, das heisst der natürlichen Personen, die Gesellschaften, Stiftungen, Trusts und andere Rechtsstrukturen kontrollieren, seinen Betrieb aufnehmen.</p><p>Es ist äusserst riskant, hochsensible Informationen zu über 500 000 Gesellschaften und Einheiten in einem einzigen System zu bündeln. Eine Datenbank dieser Art und Grösse ist ein sehr attraktives Ziel für Cyberkriminelle. Die künstliche Intelligenz entwickelt sich laufend weiter und ermöglicht immer raffiniertere und hartnäckigere Hackerangriffe. </p><p>Das Risiko ist real. Ende Juli 2026 wurde das mit TranspaReg vergleichbare Register in Liechtenstein Ziel eines Cyberangriffs, bei dem Daten zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von rund 31 000 Unternehmen, Stiftungen und Trusts entwendet wurden. Der Vorfall zeigt deutlich, wie verwundbar solche Datenbanken sind.</p><p>In einem Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat auch die Branche ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht.</p><p>Angesichts der Ereignisse in Liechtenstein haben die USA eine Kehrtwende vollzogen und ihre eigenen Register faktisch «ausgehöhlt». </p><p>Das TranspaReg trotz alledem in Kraft zu setzen, erscheint unvorsichtig: Es wäre ein weiteres selbstschädigendes Einknicken der Schweiz vor dem Druck der EU und der Financial Action Task Force (FATF). Ein solcher Entscheid brächte enorme Risiken und keinen Nutzen. Bevor ein Angriffsziel dieser Grössenordnung geschaffen wird, ist zu prüfen, ob die von der FATF vorgegebenen Transparenzziele mit sichereren Lösungen, beispielsweise durch Dezentralisierung, erreicht werden können.</p><p>Ein massiver Datenabfluss hätte nicht nur Folgen für die betroffenen Personen und Unternehmen, sondern auch für den Ruf des Finanzplatzes Schweiz. Der Schaden wäre verheerend und kaum wiedergutzumachen. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Inkraftsetzung des Schweizerischen Transparenzregisters der wirtschaftlich berechtigten Personen (TranspaReg), die für den 1. Oktober 2026 geplant ist, zu verschieben, bis Alternativen für die Zentralisierung der sensiblen Daten geprüft worden sind.</p>
- Die Inkraftsetzung des Transparenzregisters verschieben
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 1. Oktober 2026 soll TranspaReg, das neue schweizerische Register der wirtschaftlich berechtigten Personen, das heisst der natürlichen Personen, die Gesellschaften, Stiftungen, Trusts und andere Rechtsstrukturen kontrollieren, seinen Betrieb aufnehmen.</p><p>Es ist äusserst riskant, hochsensible Informationen zu über 500 000 Gesellschaften und Einheiten in einem einzigen System zu bündeln. Eine Datenbank dieser Art und Grösse ist ein sehr attraktives Ziel für Cyberkriminelle. Die künstliche Intelligenz entwickelt sich laufend weiter und ermöglicht immer raffiniertere und hartnäckigere Hackerangriffe. </p><p>Das Risiko ist real. Ende Juli 2026 wurde das mit TranspaReg vergleichbare Register in Liechtenstein Ziel eines Cyberangriffs, bei dem Daten zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von rund 31 000 Unternehmen, Stiftungen und Trusts entwendet wurden. Der Vorfall zeigt deutlich, wie verwundbar solche Datenbanken sind.</p><p>In einem Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat auch die Branche ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht.</p><p>Angesichts der Ereignisse in Liechtenstein haben die USA eine Kehrtwende vollzogen und ihre eigenen Register faktisch «ausgehöhlt». </p><p>Das TranspaReg trotz alledem in Kraft zu setzen, erscheint unvorsichtig: Es wäre ein weiteres selbstschädigendes Einknicken der Schweiz vor dem Druck der EU und der Financial Action Task Force (FATF). Ein solcher Entscheid brächte enorme Risiken und keinen Nutzen. Bevor ein Angriffsziel dieser Grössenordnung geschaffen wird, ist zu prüfen, ob die von der FATF vorgegebenen Transparenzziele mit sichereren Lösungen, beispielsweise durch Dezentralisierung, erreicht werden können.</p><p>Ein massiver Datenabfluss hätte nicht nur Folgen für die betroffenen Personen und Unternehmen, sondern auch für den Ruf des Finanzplatzes Schweiz. Der Schaden wäre verheerend und kaum wiedergutzumachen. </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Inkraftsetzung des Schweizerischen Transparenzregisters der wirtschaftlich berechtigten Personen (TranspaReg), die für den 1. Oktober 2026 geplant ist, zu verschieben, bis Alternativen für die Zentralisierung der sensiblen Daten geprüft worden sind.</p>
- Die Inkraftsetzung des Transparenzregisters verschieben
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