Treibstoffpreisbremse. Kompensation der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer durch eine befristete Senkung der Mineralölsteuer nach österreichischem Vorbild

ShortId
26.4244
Id
20264244
Updated
26.10.2026 14:10
Language
de
Title
Treibstoffpreisbremse. Kompensation der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer durch eine befristete Senkung der Mineralölsteuer nach österreichischem Vorbild
AdditionalIndexing
2446;66;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der vorliegende Vorstoss zielt nicht auf eine Senkung der Steuerbelastung auf Treibstoffen ab, sondern darauf, zu verhindern, dass der Bund bei einem exogenen Preisschock unbeabsichtigt zusätzliche Einnahmen auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten erzielt. Wenn die Treibstoffpreise abrupt ansteigen, generiert die Mehrwertsteuer — die prozentual auf den Endpreis erhoben wird — automatisch Mehreinnahmen, die keinem politischen Entscheid zur Erhöhung der Steuerbelastung entsprechen. Der vorgeschlagene Mechanismus gibt diese Mehreinnahmen über eine entsprechende Senkung der Mineralölsteuer an die Konsumentinnen und Konsumenten zurück, ohne die strukturellen Steuereinnahmen des Bundes zu schmälern.</p><p>Österreich hat am 1. April 2026 einen analogen Mechanismus eingeführt (<i>Spritpreisbremse</i>, § 64 MinStG 2022, BGBl. I Nr. 12/2026).</p><p>Die Motion sieht ausdrücklich die Wahrung der Einlagen in den NAF (Art. 86 und Art. 131 BV) vor, indem die MWST-Einnahmen in entsprechender Höhe an die Strassenfonds übertragen werden. Der Mechanismus verändert die strukturelle Besteuerung fossiler Treibstoffe nicht, tangiert weder die Ziele des Klimaschutzgesetzes noch jene des CO₂-Gesetzes und unterscheidet sich von der parlamentarischen Initiative Grüter 19.405 (dauerhafter Ausschluss der Treibstoffsteuern aus der MWST-Bemessungsgrundlage) durch seinen befristeten, symmetrischen und haushaltsneutralen Charakter.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) vorzulegen, die einen befristeten und haushaltsneutralen Mechanismus zur automatischen Kompensation der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Treibstoffen bei einem ausserordentlichen Preisanstieg an der Zapfsäule durch eine entsprechende Senkung der Mineralölsteuer einführt. Der Mechanismus muss:</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li>sich bei Überschreitung einer vom Bundesrat periodisch festgelegten Schwelle aktivieren und bei Unterschreitung dieser Schwelle deaktivieren;</li><li>die Haushaltsneutralität über die Zeit gewährleisten, indem die Senkung der Mineralölsteuer auf die Höhe der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer begrenzt wird;</li><li>eine automatische Verfallsklausel (Sunset Clause) vorsehen;</li><li>die Vollständigkeit der Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) gemäss Art. 86 und Art. 131 BV durch einen Kompensationsmechanismus zwischen Mehrwertsteuer und Strassenfonds sicherstellen.</li></ol>
  • Treibstoffpreisbremse. Kompensation der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer durch eine befristete Senkung der Mineralölsteuer nach österreichischem Vorbild
State
Eingereicht
Related Affairs
  • 20264228
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der vorliegende Vorstoss zielt nicht auf eine Senkung der Steuerbelastung auf Treibstoffen ab, sondern darauf, zu verhindern, dass der Bund bei einem exogenen Preisschock unbeabsichtigt zusätzliche Einnahmen auf Kosten der Konsumentinnen und Konsumenten erzielt. Wenn die Treibstoffpreise abrupt ansteigen, generiert die Mehrwertsteuer — die prozentual auf den Endpreis erhoben wird — automatisch Mehreinnahmen, die keinem politischen Entscheid zur Erhöhung der Steuerbelastung entsprechen. Der vorgeschlagene Mechanismus gibt diese Mehreinnahmen über eine entsprechende Senkung der Mineralölsteuer an die Konsumentinnen und Konsumenten zurück, ohne die strukturellen Steuereinnahmen des Bundes zu schmälern.</p><p>Österreich hat am 1. April 2026 einen analogen Mechanismus eingeführt (<i>Spritpreisbremse</i>, § 64 MinStG 2022, BGBl. I Nr. 12/2026).</p><p>Die Motion sieht ausdrücklich die Wahrung der Einlagen in den NAF (Art. 86 und Art. 131 BV) vor, indem die MWST-Einnahmen in entsprechender Höhe an die Strassenfonds übertragen werden. Der Mechanismus verändert die strukturelle Besteuerung fossiler Treibstoffe nicht, tangiert weder die Ziele des Klimaschutzgesetzes noch jene des CO₂-Gesetzes und unterscheidet sich von der parlamentarischen Initiative Grüter 19.405 (dauerhafter Ausschluss der Treibstoffsteuern aus der MWST-Bemessungsgrundlage) durch seinen befristeten, symmetrischen und haushaltsneutralen Charakter.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Änderung des Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) vorzulegen, die einen befristeten und haushaltsneutralen Mechanismus zur automatischen Kompensation der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf Treibstoffen bei einem ausserordentlichen Preisanstieg an der Zapfsäule durch eine entsprechende Senkung der Mineralölsteuer einführt. Der Mechanismus muss:</p><ol style="list-style-type:lower-latin;"><li>sich bei Überschreitung einer vom Bundesrat periodisch festgelegten Schwelle aktivieren und bei Unterschreitung dieser Schwelle deaktivieren;</li><li>die Haushaltsneutralität über die Zeit gewährleisten, indem die Senkung der Mineralölsteuer auf die Höhe der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer begrenzt wird;</li><li>eine automatische Verfallsklausel (Sunset Clause) vorsehen;</li><li>die Vollständigkeit der Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) gemäss Art. 86 und Art. 131 BV durch einen Kompensationsmechanismus zwischen Mehrwertsteuer und Strassenfonds sicherstellen.</li></ol>
    • Treibstoffpreisbremse. Kompensation der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer durch eine befristete Senkung der Mineralölsteuer nach österreichischem Vorbild

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