Stärkung des Schweizer Weinmarkts durch die Einführung von Mindestschwellenpreisen

ShortId
26.4293
Id
20264293
Updated
21.10.2026 16:50
Language
de
Title
Stärkung des Schweizer Weinmarkts durch die Einführung von Mindestschwellenpreisen
AdditionalIndexing
55;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Schweizer Weinbau ist in Gefahr!</p><p>Im Jahr&nbsp;2023 machten Schweizer Weine lediglich 30&nbsp;Prozent des Inlandmarktes aus, 70&nbsp;Prozent wurden importiert. Die Importpreise ausländischer Weine liegen häufig deutlich unter den Schweizer Produktionskosten.&nbsp;</p><p>Die EU schützt ihre Weinproduzentinnen und -produzenten:</p><p>In den Gemeinsamen Marktorganisation gelten Mindestpreise für Getreide und spezifische Zölle für Wein.</p><p>Die Verordnung (EU) 2019/934 sieht Schutzklauseln vor.</p><p>Die Schweiz verfügt über einen kompatiblen Rechtsrahmen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Artikel&nbsp;20 des Landwirtschaftsgesetzes ermöglicht Massnahmen zum Schutz von Agrarmärkten.</li><li>Die Agrareinfuhrverordnung (SR&nbsp;916.01) könnte angepasst werden, um einen ähnlichen Mechanismus für den Wein einzuführen, sofern dieser mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar ist.</li><li>Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (SR&nbsp;0.916.026.81) enthält Schutzklauseln (Artikel&nbsp;10), dank denen bei einer Gefährdung des inländischen Marktes vorübergehend Massnahmen getroffen werden können.</li><li>Eine Reduzierung der Transporte reduziert den CO₂-Fussabdruck.</li><li><p>Gleichzeitig werden die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt: Der&nbsp;Schweizer Weinbau beschäftigt 15&nbsp;000 Personen und erzielt einen Jahresumsatz von 800&nbsp;Millionen Franken.</p><p>&nbsp;</p></li></ul>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Mindestschwellenpreise für den Weinimport in die Schweiz einzuführen, die sich an den inländischen Produktionskosten orientieren, und dazu die Agrareinfuhrverordnung (SR&nbsp;916.01) anzupassen.</li><li>Folgende Schwellenpreise festzulegen (jährlich anpassbar):</li></ol><figure class="table"><table><thead><tr><th><strong>Weinkategorie</strong></th><th><strong>Vorgeschlagener Schwellenpreis</strong></th></tr></thead><tbody><tr><td>Stille Weissweine (EU)</td><td>CHF 6.00/Liter</td></tr><tr><td>Stille Rotweine (EU)</td><td>CHF 7.00/Liter</td></tr><tr><td>Schaumweine (DOC)</td><td>CHF 10.00/Liter</td></tr><tr><td>Süssweine</td><td>CHF 8.00/Liter</td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;" start="3"><li>Einen Mechanismus mit variablen Zöllen vorzusehen: Liegt der Importpreis unter dem Schwellenpreis, so wird ein Zoll in Höhe der Differenz (Schwellenpreis – Importpreis) erhoben.</li><li>Die Einfuhrmengen nicht-europäischer Weine auf 40&nbsp;Prozent des Marktes zu begrenzen, damit die internationalen Verpflichtungen eingehalten werden.</li><li>Einen Unterstützungsfonds für die Weinproduzentinnen und -produzenten einzurichten, der mit 30&nbsp;Prozent der zusätzlichen Zolleinnahmen finanziert wird und der Modernisierung der Weinkeller sowie der Umstellung auf nachhaltige Produktionsmethoden dient.</li><li>Die Auswirkungen der Massnahme nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der die Auswirkungen der Massnahme untersucht auf:<ul style="list-style-type:disc;"><li>den Marktanteil von Schweizer Wein;</li><li>die Konsumentenpreise;</li><li>die Beschäftigung in den Weinbauregionen;</li><li>die Einhaltung der internationalen Abkommen.</li></ul></li></ol>
  • Stärkung des Schweizer Weinmarkts durch die Einführung von Mindestschwellenpreisen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Schweizer Weinbau ist in Gefahr!</p><p>Im Jahr&nbsp;2023 machten Schweizer Weine lediglich 30&nbsp;Prozent des Inlandmarktes aus, 70&nbsp;Prozent wurden importiert. Die Importpreise ausländischer Weine liegen häufig deutlich unter den Schweizer Produktionskosten.&nbsp;</p><p>Die EU schützt ihre Weinproduzentinnen und -produzenten:</p><p>In den Gemeinsamen Marktorganisation gelten Mindestpreise für Getreide und spezifische Zölle für Wein.</p><p>Die Verordnung (EU) 2019/934 sieht Schutzklauseln vor.</p><p>Die Schweiz verfügt über einen kompatiblen Rechtsrahmen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Artikel&nbsp;20 des Landwirtschaftsgesetzes ermöglicht Massnahmen zum Schutz von Agrarmärkten.</li><li>Die Agrareinfuhrverordnung (SR&nbsp;916.01) könnte angepasst werden, um einen ähnlichen Mechanismus für den Wein einzuführen, sofern dieser mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar ist.</li><li>Das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (SR&nbsp;0.916.026.81) enthält Schutzklauseln (Artikel&nbsp;10), dank denen bei einer Gefährdung des inländischen Marktes vorübergehend Massnahmen getroffen werden können.</li><li>Eine Reduzierung der Transporte reduziert den CO₂-Fussabdruck.</li><li><p>Gleichzeitig werden die kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt: Der&nbsp;Schweizer Weinbau beschäftigt 15&nbsp;000 Personen und erzielt einen Jahresumsatz von 800&nbsp;Millionen Franken.</p><p>&nbsp;</p></li></ul>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Mindestschwellenpreise für den Weinimport in die Schweiz einzuführen, die sich an den inländischen Produktionskosten orientieren, und dazu die Agrareinfuhrverordnung (SR&nbsp;916.01) anzupassen.</li><li>Folgende Schwellenpreise festzulegen (jährlich anpassbar):</li></ol><figure class="table"><table><thead><tr><th><strong>Weinkategorie</strong></th><th><strong>Vorgeschlagener Schwellenpreis</strong></th></tr></thead><tbody><tr><td>Stille Weissweine (EU)</td><td>CHF 6.00/Liter</td></tr><tr><td>Stille Rotweine (EU)</td><td>CHF 7.00/Liter</td></tr><tr><td>Schaumweine (DOC)</td><td>CHF 10.00/Liter</td></tr><tr><td>Süssweine</td><td>CHF 8.00/Liter</td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;" start="3"><li>Einen Mechanismus mit variablen Zöllen vorzusehen: Liegt der Importpreis unter dem Schwellenpreis, so wird ein Zoll in Höhe der Differenz (Schwellenpreis – Importpreis) erhoben.</li><li>Die Einfuhrmengen nicht-europäischer Weine auf 40&nbsp;Prozent des Marktes zu begrenzen, damit die internationalen Verpflichtungen eingehalten werden.</li><li>Einen Unterstützungsfonds für die Weinproduzentinnen und -produzenten einzurichten, der mit 30&nbsp;Prozent der zusätzlichen Zolleinnahmen finanziert wird und der Modernisierung der Weinkeller sowie der Umstellung auf nachhaltige Produktionsmethoden dient.</li><li>Die Auswirkungen der Massnahme nach zwei Jahren zu evaluieren und dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der die Auswirkungen der Massnahme untersucht auf:<ul style="list-style-type:disc;"><li>den Marktanteil von Schweizer Wein;</li><li>die Konsumentenpreise;</li><li>die Beschäftigung in den Weinbauregionen;</li><li>die Einhaltung der internationalen Abkommen.</li></ul></li></ol>
    • Stärkung des Schweizer Weinmarkts durch die Einführung von Mindestschwellenpreisen

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