Autobahnen nach Unfällen schneller wieder freigeben

ShortId
26.4300
Id
20264300
Updated
29.10.2026 15:41
Language
de
Title
Autobahnen nach Unfällen schneller wieder freigeben
AdditionalIndexing
48;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Schwere Unfälle können eine vorübergehende Sperrung der Autobahn zur Folge haben. Jedoch ist die Länge gewisser Sperrzeiten kaum zu rechtfertigen.</p><p>Ein Beispiel: Am 8.&nbsp;August 2026 führte ein schwerer Unfall auf der A2 bei Mezzovico zur Sperrung der Autobahn in Richtung Norden. Vollständig wieder freigegeben wurde die Strecke erst über fünf Stunden nach dem Unfall. Es bildeten sich Staus von bis zu 13&nbsp;Kilometern.</p><p>Solche Situationen verursachen Unannehmlichkeiten für die Verkehrsteilnehmenden und erhebliche volkswirtschaftliche Kosten: verlorene Arbeitszeit, Verspätungen im Personen- und Gütertransport, höherer Treibstoffverbrauch und Auswirkungen auf das untergeordnete Strassennetz.</p><p>Der Bund und das ASTRA sind für den Betrieb der Nationalstrassen zuständig und arbeiten dafür mit den Kantonen und weiteren Stellen zusammen. Es ist deshalb zu prüfen, ob die heutigen Abläufe genug effizient sind und ob die Zeit bis zur Freigabe der Strecke – nachdem die Sicherheit gewährleistet ist – nicht verkürzt werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes und insbesondere des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) die nötigen Massnahmen zu treffen, um die Zeit bis zur Freigabe des Verkehrs nach Autobahnunfällen deutlich zu verkürzen.</p><p>Der Bundesrat wird insbesondere beauftragt:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die Abläufe und die Koordination zwischen dem ASTRA, den kantonalen Behörden, der Polizei, den Rettungsdiensten und den mit der Fahrzeugbergung beauftragten Unternehmen zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen;</li><li>Zielzeiten für die mindestens teilweise Freigabe der Fahrbahn festzulegen, wenn dies technisch und betrieblich möglich ist, sobald Rettung und Sicherheit gewährleistet sind und alle notwendigen Abklärungen gemacht wurden;</li><li>die Sperr- und Freigabezeiten von Autobahnen nach vergleichbaren Unfällen zwischen den Kantonen zu vergleichen und allfällige Unterschiede bei den Abläufen und Einsatzmodalitäten in den einzelnen Kantonen aufzuzeigen;</li><li>zu prüfen, ob vermehrt technische Mittel zur Erhebung und Sicherung von Beweisen eingesetzt werden können, beispielsweise durch häufigere Vermessungen mit Drohnen.</li></ol>
  • Autobahnen nach Unfällen schneller wieder freigeben
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Schwere Unfälle können eine vorübergehende Sperrung der Autobahn zur Folge haben. Jedoch ist die Länge gewisser Sperrzeiten kaum zu rechtfertigen.</p><p>Ein Beispiel: Am 8.&nbsp;August 2026 führte ein schwerer Unfall auf der A2 bei Mezzovico zur Sperrung der Autobahn in Richtung Norden. Vollständig wieder freigegeben wurde die Strecke erst über fünf Stunden nach dem Unfall. Es bildeten sich Staus von bis zu 13&nbsp;Kilometern.</p><p>Solche Situationen verursachen Unannehmlichkeiten für die Verkehrsteilnehmenden und erhebliche volkswirtschaftliche Kosten: verlorene Arbeitszeit, Verspätungen im Personen- und Gütertransport, höherer Treibstoffverbrauch und Auswirkungen auf das untergeordnete Strassennetz.</p><p>Der Bund und das ASTRA sind für den Betrieb der Nationalstrassen zuständig und arbeiten dafür mit den Kantonen und weiteren Stellen zusammen. Es ist deshalb zu prüfen, ob die heutigen Abläufe genug effizient sind und ob die Zeit bis zur Freigabe der Strecke – nachdem die Sicherheit gewährleistet ist – nicht verkürzt werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes und insbesondere des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) die nötigen Massnahmen zu treffen, um die Zeit bis zur Freigabe des Verkehrs nach Autobahnunfällen deutlich zu verkürzen.</p><p>Der Bundesrat wird insbesondere beauftragt:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die Abläufe und die Koordination zwischen dem ASTRA, den kantonalen Behörden, der Polizei, den Rettungsdiensten und den mit der Fahrzeugbergung beauftragten Unternehmen zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen;</li><li>Zielzeiten für die mindestens teilweise Freigabe der Fahrbahn festzulegen, wenn dies technisch und betrieblich möglich ist, sobald Rettung und Sicherheit gewährleistet sind und alle notwendigen Abklärungen gemacht wurden;</li><li>die Sperr- und Freigabezeiten von Autobahnen nach vergleichbaren Unfällen zwischen den Kantonen zu vergleichen und allfällige Unterschiede bei den Abläufen und Einsatzmodalitäten in den einzelnen Kantonen aufzuzeigen;</li><li>zu prüfen, ob vermehrt technische Mittel zur Erhebung und Sicherung von Beweisen eingesetzt werden können, beispielsweise durch häufigere Vermessungen mit Drohnen.</li></ol>
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