Chlorothalonil: Massnahmen an tatsächliches Risiko anpassen

ShortId
26.4407
Id
20264407
Updated
29.10.2026 09:37
Language
de
Title
Chlorothalonil: Massnahmen an tatsächliches Risiko anpassen
AdditionalIndexing
52;2841;1221
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 12.&nbsp;März erging das Urteil B-531/2020 des BVGer in Sachen Chlorothalonil. Das Gericht wies zwar die Beschwerde der Syngenta Agro&nbsp;AG ab, bestätigte aber, dass vier Chlorothalonil-Metaboliten – darunter R417888 und R471811, die häufig im Grundwasser nachgewiesen werden – als nicht relevant zu betrachten sind.&nbsp;</p><p>Dennoch stuft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Metaboliten von Chlorothalonil gestützt auf das Vorsorgeprinzip weiterhin als für das Trinkwasser relevant ein und verlangt von den Kantonen und Versorgern, seine vor dem Urteil des BVGer ausgearbeitete Weisung 2024/1 umzusetzen.&nbsp;</p><p>Dies stellt die Gemeinden und Trinkwasserversorger vor ein Dilemma: Sie müssen teilweise sehr hohe Investitionen tätigen, um den Höchstwert von 0,1&nbsp;µg/l einzuhalten, obwohl das tatsächliche Gesundheitsrisiko bestimmter Metaboliten mittlerweile unterschiedlich beurteilt wird. Diese Investitionen, zu denen gegebenenfalls umfangreiche Anpassungen der Verteilnetze hinzukommen, werden letzten Endes auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt.&nbsp;</p><p>Chlorothalonil ist in der Schweiz bereits seit Januar&nbsp;2020 verboten. Somit gelangt kein neues Chlorothalonil in die Umwelt, weshalb die Konzentration seiner Metaboliten im Grundwasser allmählich abnehmen sollte. Frankreich stufte R471811 im Jahr 2024 auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Evaluation der französischen Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz ANSES neu als nicht relevanten Metaboliten ein.&nbsp;</p><p>Es ist nicht hinnehmbar, dass die Gemeinden zu erheblichen Ausgaben gezwungen werden, ohne dass die geforderten Massnahmen regelmässig anhand der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft werden.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser so anzupassen, dass die Aufbereitungsmassnahmen und die Höchstwerte in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Gesundheitsrisiko stehen. Dabei sind die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, das Urteil B-531/2020 des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und die wissenschaftlichen Evaluationen aus Europa zu berücksichtigen.&nbsp;</p>
  • Chlorothalonil: Massnahmen an tatsächliches Risiko anpassen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 12.&nbsp;März erging das Urteil B-531/2020 des BVGer in Sachen Chlorothalonil. Das Gericht wies zwar die Beschwerde der Syngenta Agro&nbsp;AG ab, bestätigte aber, dass vier Chlorothalonil-Metaboliten – darunter R417888 und R471811, die häufig im Grundwasser nachgewiesen werden – als nicht relevant zu betrachten sind.&nbsp;</p><p>Dennoch stuft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Metaboliten von Chlorothalonil gestützt auf das Vorsorgeprinzip weiterhin als für das Trinkwasser relevant ein und verlangt von den Kantonen und Versorgern, seine vor dem Urteil des BVGer ausgearbeitete Weisung 2024/1 umzusetzen.&nbsp;</p><p>Dies stellt die Gemeinden und Trinkwasserversorger vor ein Dilemma: Sie müssen teilweise sehr hohe Investitionen tätigen, um den Höchstwert von 0,1&nbsp;µg/l einzuhalten, obwohl das tatsächliche Gesundheitsrisiko bestimmter Metaboliten mittlerweile unterschiedlich beurteilt wird. Diese Investitionen, zu denen gegebenenfalls umfangreiche Anpassungen der Verteilnetze hinzukommen, werden letzten Endes auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt.&nbsp;</p><p>Chlorothalonil ist in der Schweiz bereits seit Januar&nbsp;2020 verboten. Somit gelangt kein neues Chlorothalonil in die Umwelt, weshalb die Konzentration seiner Metaboliten im Grundwasser allmählich abnehmen sollte. Frankreich stufte R471811 im Jahr 2024 auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Evaluation der französischen Behörde für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitsschutz ANSES neu als nicht relevanten Metaboliten ein.&nbsp;</p><p>Es ist nicht hinnehmbar, dass die Gemeinden zu erheblichen Ausgaben gezwungen werden, ohne dass die geforderten Massnahmen regelmässig anhand der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüft werden.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen über Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser so anzupassen, dass die Aufbereitungsmassnahmen und die Höchstwerte in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Gesundheitsrisiko stehen. Dabei sind die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse, das Urteil B-531/2020 des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und die wissenschaftlichen Evaluationen aus Europa zu berücksichtigen.&nbsp;</p>
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