Kurzeinsätze hochspezialisierter Fachkräfte nach Ausschöpfung des 90-Tage-Meldeverfahrens vereinfachen

ShortId
26.4410
Id
20264410
Updated
23.10.2026 12:05
Language
de
Title
Kurzeinsätze hochspezialisierter Fachkräfte nach Ausschöpfung des 90-Tage-Meldeverfahrens vereinfachen
AdditionalIndexing
2811;44;12
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ermöglicht Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA, während höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr Dienstleistungen in der Schweiz im Meldeverfahren zu erbringen. Die 90 Tage gelten sowohl für das entsendende Unternehmen als auch für die entsandte Person.</p><p>Hat ein Unternehmen seine 90 Tage ausgeschöpft, unterliegen weitere Einsätze dem ordentlichen Bewilligungsverfahren. Dies betrifft auch Einsätze von wenigen Tagen.</p><p>So kann etwa ein Schweizer Spital für Installation, Wartung oder Reparatur einer komplexen medizintechnischen Anlage kurzfristig auf einen dafür ausgebildeten und zertifizierten Spezialisten des ausländischen Herstellers angewiesen sein. Vergleichbare Situationen bestehen bei spezialisierten Industrieanlagen.</p><p>Solche Einsätze können umfangreiche kantonale Bewilligungsverfahren auslösen. Unterschiedliche Anforderungen an Unterlagen und Nachweise sowie die erneute Prüfung dokumentierter Qualifikationen erhöhen den administrativen Aufwand.</p><p>Die arbeitsmarktlichen Schutzbestimmungen und die 90-Tage-Regel werden mit diesem Postulat nicht infrage gestellt. Zu prüfen ist, ob für klar begrenzte Einsätze ausgewiesener Spezialistinnen und Spezialisten einfachere, raschere und schweizweit einheitliche Verfahren geschaffen werden können, ohne das Schutzniveau des Arbeitsmarktes zu beeinträchtigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Bewilligungsverfahren für kurzfristige Einsätze hochspezialisierter Fachkräfte aus dem Ausland nach Ausschöpfung des 90-Tage-Meldeverfahrens vereinfacht, beschleunigt und schweizweit vereinheitlicht werden können.</p><p>Dabei ist insbesondere zu prüfen,</p><ul><li>ob für Kurzeinsätze ein vereinfachtes oder beschleunigtes Bewilligungsverfahren geschaffen werden kann;</li><li>ob die von den kantonalen Behörden verlangten Unterlagen und Beurteilungskriterien vereinheitlicht werden können;</li><li>ob nachgewiesene fachliche Qualifikationen oder Zertifizierungen vereinfacht berücksichtigt werden können;</li><li>ob für dringliche Einsätze, insbesondere zur Installation, Wartung oder Reparatur komplexer technischer oder medizinischer Anlagen, besondere Verfahren vorgesehen werden können;</li><li>welche Vereinfachungen auf Verordnungs- oder Vollzugsebene möglich sind und welche eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfordern.</li></ul>
  • Kurzeinsätze hochspezialisierter Fachkräfte nach Ausschöpfung des 90-Tage-Meldeverfahrens vereinfachen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ermöglicht Unternehmen mit Sitz in der EU/EFTA, während höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr Dienstleistungen in der Schweiz im Meldeverfahren zu erbringen. Die 90 Tage gelten sowohl für das entsendende Unternehmen als auch für die entsandte Person.</p><p>Hat ein Unternehmen seine 90 Tage ausgeschöpft, unterliegen weitere Einsätze dem ordentlichen Bewilligungsverfahren. Dies betrifft auch Einsätze von wenigen Tagen.</p><p>So kann etwa ein Schweizer Spital für Installation, Wartung oder Reparatur einer komplexen medizintechnischen Anlage kurzfristig auf einen dafür ausgebildeten und zertifizierten Spezialisten des ausländischen Herstellers angewiesen sein. Vergleichbare Situationen bestehen bei spezialisierten Industrieanlagen.</p><p>Solche Einsätze können umfangreiche kantonale Bewilligungsverfahren auslösen. Unterschiedliche Anforderungen an Unterlagen und Nachweise sowie die erneute Prüfung dokumentierter Qualifikationen erhöhen den administrativen Aufwand.</p><p>Die arbeitsmarktlichen Schutzbestimmungen und die 90-Tage-Regel werden mit diesem Postulat nicht infrage gestellt. Zu prüfen ist, ob für klar begrenzte Einsätze ausgewiesener Spezialistinnen und Spezialisten einfachere, raschere und schweizweit einheitliche Verfahren geschaffen werden können, ohne das Schutzniveau des Arbeitsmarktes zu beeinträchtigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie die Bewilligungsverfahren für kurzfristige Einsätze hochspezialisierter Fachkräfte aus dem Ausland nach Ausschöpfung des 90-Tage-Meldeverfahrens vereinfacht, beschleunigt und schweizweit vereinheitlicht werden können.</p><p>Dabei ist insbesondere zu prüfen,</p><ul><li>ob für Kurzeinsätze ein vereinfachtes oder beschleunigtes Bewilligungsverfahren geschaffen werden kann;</li><li>ob die von den kantonalen Behörden verlangten Unterlagen und Beurteilungskriterien vereinheitlicht werden können;</li><li>ob nachgewiesene fachliche Qualifikationen oder Zertifizierungen vereinfacht berücksichtigt werden können;</li><li>ob für dringliche Einsätze, insbesondere zur Installation, Wartung oder Reparatur komplexer technischer oder medizinischer Anlagen, besondere Verfahren vorgesehen werden können;</li><li>welche Vereinfachungen auf Verordnungs- oder Vollzugsebene möglich sind und welche eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfordern.</li></ul>
    • Kurzeinsätze hochspezialisierter Fachkräfte nach Ausschöpfung des 90-Tage-Meldeverfahrens vereinfachen

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