Faire Anrechnung von Auslandeinsätzen zur Friedensförderung an die Ausbildungsdienstpflicht
- ShortId
-
26.4464
- Id
-
20264464
- Updated
-
26.10.2026 11:11
- Language
-
de
- Title
-
Faire Anrechnung von Auslandeinsätzen zur Friedensförderung an die Ausbildungsdienstpflicht
- AdditionalIndexing
-
09;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Angehörige der Armee, welche einen Auslandsdienst im Rahmen von SWISSINT leisten, können sich je nach Rang 19 bzw. 26 Diensttage an die regulären Ausbildungsdiensttage anrechnen lassen. Da ein Einsatz im Ausland meist länger dauert als die reguläre Anzahl der im Kalenderjahr zu leistenden Ausbildungsdiensttage, leistet ein/e AdA trotz Ausfall von Ausbildungsdiensttagen in der regulären Milizformation mehr, als grundsätzlich verlangt. Zudem haben die Angehörigen der Armee nur Anspruch auf die Anrechenbarkeit der Diensttage nach Art. 53a Abs. 2 VMDP, wenn sie aufgrund des Friedensförderungsdienstes den Dienst nicht leisten konnten. Überschneidet sich der Wiederholungskurs nicht mit dem Friedensförderungsdienst, so werden die Angehörigen der Armee regulär aufgeboten, wodurch eine Anrechnung entfällt. Im Rahmen von SWISSINT leisten Angehörige der Armee nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Friedensförderung, sondern stärken auch die Rolle der Schweiz in Krisen- und Konfliktgebieten und tragen so massgeblich zu ihrer positiven aussenpolitischen Wahrnehmung bei. Würden die im Auslandseinsatz geleisteten Diensttage an die regulären Ausbildungsdiensttage angerechnet, liesse sich eine Benachteiligung dieser AdA vermeiden und die Attraktivität dieses wichtigen verfassungsmässigen Auftrags der Armee steigern.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu ändern, um sicherzustellen, dass Einsätze von Angehörigen der Armee zur Friedensförderung im internationalen Rahmen an die regulären, zu leistenden Ausbildungsdiensttage nach Art. 48 Abs. 2 VMDP angerechnet werden können.</p>
- Faire Anrechnung von Auslandeinsätzen zur Friedensförderung an die Ausbildungsdienstpflicht
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Angehörige der Armee, welche einen Auslandsdienst im Rahmen von SWISSINT leisten, können sich je nach Rang 19 bzw. 26 Diensttage an die regulären Ausbildungsdiensttage anrechnen lassen. Da ein Einsatz im Ausland meist länger dauert als die reguläre Anzahl der im Kalenderjahr zu leistenden Ausbildungsdiensttage, leistet ein/e AdA trotz Ausfall von Ausbildungsdiensttagen in der regulären Milizformation mehr, als grundsätzlich verlangt. Zudem haben die Angehörigen der Armee nur Anspruch auf die Anrechenbarkeit der Diensttage nach Art. 53a Abs. 2 VMDP, wenn sie aufgrund des Friedensförderungsdienstes den Dienst nicht leisten konnten. Überschneidet sich der Wiederholungskurs nicht mit dem Friedensförderungsdienst, so werden die Angehörigen der Armee regulär aufgeboten, wodurch eine Anrechnung entfällt. Im Rahmen von SWISSINT leisten Angehörige der Armee nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Friedensförderung, sondern stärken auch die Rolle der Schweiz in Krisen- und Konfliktgebieten und tragen so massgeblich zu ihrer positiven aussenpolitischen Wahrnehmung bei. Würden die im Auslandseinsatz geleisteten Diensttage an die regulären Ausbildungsdiensttage angerechnet, liesse sich eine Benachteiligung dieser AdA vermeiden und die Attraktivität dieses wichtigen verfassungsmässigen Auftrags der Armee steigern.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu ändern, um sicherzustellen, dass Einsätze von Angehörigen der Armee zur Friedensförderung im internationalen Rahmen an die regulären, zu leistenden Ausbildungsdiensttage nach Art. 48 Abs. 2 VMDP angerechnet werden können.</p>
- Faire Anrechnung von Auslandeinsätzen zur Friedensförderung an die Ausbildungsdienstpflicht
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