Keine Umgehung der EU-Sanktionen gegen israelische Siedlerorganisationen

ShortId
26.4601
Id
20264601
Updated
23.10.2026 11:51
Language
de
Title
Keine Umgehung der EU-Sanktionen gegen israelische Siedlerorganisationen
AdditionalIndexing
09;24;08;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 28. Mai 2026 beschloss die Europäische Union, die bereits geltenden Sanktionen gegen israelische Siedler und Siedlerorganisationen auf vier weitere Organisationen und drei weitere Personen auszuweiten. Diese Ausweitung ist dadurch gerechtfertigt, dass die betroffenen Organisationen Personen und Netzwerke unterstützen und finanzieren, denen nachweislich Gewalttaten, Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber palästinensischen Zivilpersonen zur Last gelegt werden. Die Sanktionen sollen sicherstellen, dass die betroffenen Organisationen und Personen weder direkt noch indirekt Zugang zu Vermögenswerten, finanziellen Mitteln und Dienstleistungen in den EU-Staaten haben.</p><p>&nbsp;</p><p>Da die Schweiz die thematischen Sanktionen der EU bislang nicht übernommen hat, besteht die konkrete Gefahr, dass sanktionierte Organisationen und Personen den Schweizer Finanz- und Dienstleistungsstandort als Rückzugsort nutzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz ist völkerrechtlich dazu verpflichtet, solche Umgehungen zu verhindern. Der&nbsp;Internationale&nbsp;Gerichtshof verweist in seinem Gutachten vom Juli 2024 darauf hin, alle Staaten seien dazu verpflichtet, keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die durch die anhaltende Präsenz Israels im besetzten Gebiet entstanden ist. Insbesondere hätten sie Massnahmen zu ergreifen, um Handels- und Investitionsbeziehungen zu verhindern, die die Aufrechterhaltung dieser rechtswidrigen Situation begünstigten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die&nbsp;Direktion&nbsp;für&nbsp;Völkerrecht&nbsp;des&nbsp;EDA bezeichnete diese Stellungnahme in ihrer Analyse vom Januar 2025 ausdrücklich als «schlüssig und überzeugend». Überdies betonte sie, die Schweiz laufe bei einer rein abwartenden Haltung Gefahr, wegen Verletzung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen kritisiert zu werden. Hinzu kommt, dass der Bundesrat die Gewalttaten, die&nbsp;von&nbsp;israelischen&nbsp;Siedlern&nbsp;gegen&nbsp;palästinensische&nbsp;Zivilpersonen&nbsp;im&nbsp;Westjordanland&nbsp;verübt werden, mehrfach – zuletzt am 18. März 2026 – verurteilt hat.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass keine der von der EU sanktionierten Organisationen und Siedler den Schweizer Finanzplatz und den Dienstleistungssektor nutzt, um diese Sanktionen zu umgehen. Wenn nötig,&nbsp;soll er der&nbsp;Bundesversammlung&nbsp;die&nbsp;entsprechenden&nbsp;Rechtsgrundlagen&nbsp;unterbreiten.</p>
  • Keine Umgehung der EU-Sanktionen gegen israelische Siedlerorganisationen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 28. Mai 2026 beschloss die Europäische Union, die bereits geltenden Sanktionen gegen israelische Siedler und Siedlerorganisationen auf vier weitere Organisationen und drei weitere Personen auszuweiten. Diese Ausweitung ist dadurch gerechtfertigt, dass die betroffenen Organisationen Personen und Netzwerke unterstützen und finanzieren, denen nachweislich Gewalttaten, Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber palästinensischen Zivilpersonen zur Last gelegt werden. Die Sanktionen sollen sicherstellen, dass die betroffenen Organisationen und Personen weder direkt noch indirekt Zugang zu Vermögenswerten, finanziellen Mitteln und Dienstleistungen in den EU-Staaten haben.</p><p>&nbsp;</p><p>Da die Schweiz die thematischen Sanktionen der EU bislang nicht übernommen hat, besteht die konkrete Gefahr, dass sanktionierte Organisationen und Personen den Schweizer Finanz- und Dienstleistungsstandort als Rückzugsort nutzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz ist völkerrechtlich dazu verpflichtet, solche Umgehungen zu verhindern. Der&nbsp;Internationale&nbsp;Gerichtshof verweist in seinem Gutachten vom Juli 2024 darauf hin, alle Staaten seien dazu verpflichtet, keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die durch die anhaltende Präsenz Israels im besetzten Gebiet entstanden ist. Insbesondere hätten sie Massnahmen zu ergreifen, um Handels- und Investitionsbeziehungen zu verhindern, die die Aufrechterhaltung dieser rechtswidrigen Situation begünstigten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die&nbsp;Direktion&nbsp;für&nbsp;Völkerrecht&nbsp;des&nbsp;EDA bezeichnete diese Stellungnahme in ihrer Analyse vom Januar 2025 ausdrücklich als «schlüssig und überzeugend». Überdies betonte sie, die Schweiz laufe bei einer rein abwartenden Haltung Gefahr, wegen Verletzung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen kritisiert zu werden. Hinzu kommt, dass der Bundesrat die Gewalttaten, die&nbsp;von&nbsp;israelischen&nbsp;Siedlern&nbsp;gegen&nbsp;palästinensische&nbsp;Zivilpersonen&nbsp;im&nbsp;Westjordanland&nbsp;verübt werden, mehrfach – zuletzt am 18. März 2026 – verurteilt hat.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um sicherzustellen, dass keine der von der EU sanktionierten Organisationen und Siedler den Schweizer Finanzplatz und den Dienstleistungssektor nutzt, um diese Sanktionen zu umgehen. Wenn nötig,&nbsp;soll er der&nbsp;Bundesversammlung&nbsp;die&nbsp;entsprechenden&nbsp;Rechtsgrundlagen&nbsp;unterbreiten.</p>
    • Keine Umgehung der EU-Sanktionen gegen israelische Siedlerorganisationen

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