Kein Rüstungsmaterial aus Israel, solange das Völkerrecht missachtet wird

ShortId
26.4604
Id
20264604
Updated
21.10.2026 16:27
Language
de
Title
Kein Rüstungsmaterial aus Israel, solange das Völkerrecht missachtet wird
AdditionalIndexing
09;1231;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz kann sich nicht einerseits zum Völkerrecht bekennen und andererseits neue Verträge mit der Rüstungsindustrie eines Staates abschliessen, der schwere Völkerrechtsverletzungen begeht.</p><p>Das Thema ist gerade äusserst aktuell: Das VBS verhandelt momentan mit Herstellern aus Frankreich, Israel und Südkorea hinsichtlich Beschaffung eines neuen Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite.</p><p>Die Völkerrechtsverletzungen in Gaza und den besetzten palästinensischen Gebieten sind umfassend dokumentiert. Eine internationale unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen kam 2025 insbesondere zum Schluss, dass in Gaza ein Genozid begangen wird, und der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen den Premierminister und den ehemaligen Verteidigungsminister Israels wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen.</p><p>Vor diesem Hintergrund würden mit dem Kauf von Armeematerial israelischer Unternehmen öffentliche Gelder der Schweiz in die Rüstungsindustrie eines Staates fliessen, der aktuell in mehrere bewaffnete Konflikte involviert ist. Eine solche Beschaffungspolitik wirft offensichtliche Fragen zur Kohärenz und Glaubwürdigkeit der Neutralitätspolitik der Schweiz auf.</p><p>Zudem ist eine solche Beschaffungspolitik schwer vereinbar mit dem Engagement der Schweiz zugunsten der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, deren Achtung und Förderung Prioritäten der Aussenpolitik sind. Die Schweiz muss die Konsequenzen daraus auch in ihrer Politik zur Beschaffung von Armeematerial ziehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Beschaffung von Kriegsmaterial israelischer Rüstungsunternehmen zu verzichten und diese Unternehmen von laufenden und künftigen Evaluations- und Beschaffungsverfahren auszuschliessen, solange der Staat Israel in einen bewaffneten Konflikt involviert ist und ihm schwere Verletzungen des Völkerrechts – insbesondere des humanitären Völkerrechts – zugerechnet werden.</p>
  • Kein Rüstungsmaterial aus Israel, solange das Völkerrecht missachtet wird
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz kann sich nicht einerseits zum Völkerrecht bekennen und andererseits neue Verträge mit der Rüstungsindustrie eines Staates abschliessen, der schwere Völkerrechtsverletzungen begeht.</p><p>Das Thema ist gerade äusserst aktuell: Das VBS verhandelt momentan mit Herstellern aus Frankreich, Israel und Südkorea hinsichtlich Beschaffung eines neuen Systems zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite.</p><p>Die Völkerrechtsverletzungen in Gaza und den besetzten palästinensischen Gebieten sind umfassend dokumentiert. Eine internationale unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen kam 2025 insbesondere zum Schluss, dass in Gaza ein Genozid begangen wird, und der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen den Premierminister und den ehemaligen Verteidigungsminister Israels wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen.</p><p>Vor diesem Hintergrund würden mit dem Kauf von Armeematerial israelischer Unternehmen öffentliche Gelder der Schweiz in die Rüstungsindustrie eines Staates fliessen, der aktuell in mehrere bewaffnete Konflikte involviert ist. Eine solche Beschaffungspolitik wirft offensichtliche Fragen zur Kohärenz und Glaubwürdigkeit der Neutralitätspolitik der Schweiz auf.</p><p>Zudem ist eine solche Beschaffungspolitik schwer vereinbar mit dem Engagement der Schweiz zugunsten der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, deren Achtung und Förderung Prioritäten der Aussenpolitik sind. Die Schweiz muss die Konsequenzen daraus auch in ihrer Politik zur Beschaffung von Armeematerial ziehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Beschaffung von Kriegsmaterial israelischer Rüstungsunternehmen zu verzichten und diese Unternehmen von laufenden und künftigen Evaluations- und Beschaffungsverfahren auszuschliessen, solange der Staat Israel in einen bewaffneten Konflikt involviert ist und ihm schwere Verletzungen des Völkerrechts – insbesondere des humanitären Völkerrechts – zugerechnet werden.</p>
    • Kein Rüstungsmaterial aus Israel, solange das Völkerrecht missachtet wird

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