Den wirksamen Vollzug des Tabakproduktegesetzes gewährleisten
- ShortId
-
26.4691
- Id
-
20264691
- Updated
-
02.11.2026 15:52
- Language
-
de
- Title
-
Den wirksamen Vollzug des Tabakproduktegesetzes gewährleisten
- AdditionalIndexing
-
2841;28;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Revision des TabPG wurde ein Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten und E-Zigaretten an Minderjährige eingeführt. Zudem wurden klare Anforderungen an die Produkte festgelegt, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Fast zwei Jahre nach dem Inkrafttreten zeigen jedoch mehrere Studien und Medienberichte eine besorgniserregende Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der Realität auf dem Markt. </p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, Folgendes zu prüfen und einen Bericht auszuarbeiten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die Umsetzung des Verbots, Produkte im Online-Handel an Minderjährige zu verkaufen, insbesondere die Zuverlässigkeit der Systeme zur Altersüberprüfung bei der Bestellung, der Bezahlung und gegebenenfalls bei der Lieferung;</li><li>den Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten an Automaten; das Angebot und die Verfügbarkeit solcher Produkte über diesen Vertriebskanal nehmen stark zu; es gilt festzustellen, ob die aktuellen Alterskontrollsysteme den Schutz Minderjähriger tatsächlich gewährleisten können;</li><li>das Ausmass des Vertriebs nicht konformer oder verbotener Produkte in der Schweiz, insbesondere von E-Zigaretten, die die zulässigen Höchstkonzentrationen an Nikotin oder die zulässigen Flüssigkeitsmengen überschreiten;</li><li>die Wirksamkeit der Marktkontrollen, insbesondere die Häufigkeit, den Umfang, die verfügbaren Ressourcen und die Fähigkeit der Behörden, nicht konforme Produkte zu identifizieren und rasch vom Markt zu nehmen;</li><li>die Wirksamkeit von Sanktionen gegen Unternehmen, die gegen das Tabakgesetz verstossen, insbesondere im Fall des Verkaufs an Minderjährige, des wiederholten Inverkehrbringens nicht konformer Produkte oder von Verstössen im Online-Handel;</li><li>die Zuständigkeitsverteilung und die Koordination zwischen Bund und Kantonen, um allfällige Lücken im Vollzug des TabPG aufzudecken und in der ganzen Schweiz einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten.</li><li>Für jede festgestellte Lücke sind konkrete Massnahmen zu deren Behebung vorzuschlagen. Ausserdem ist anzugeben, welche Massnahmen im Rahmen des geltenden Rechts sofort ergriffen werden können und welche eine Anpassung des Rechts oder von Vorgaben erfordert.</li></ol>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Mängel beim Vollzug des am 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen Tabakproduktegesetzes (Bundesgesetz
über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten; TabPG) vorzulegen und Massnahmen zu deren Behebung vorzuschlagen. </p>
- Den wirksamen Vollzug des Tabakproduktegesetzes gewährleisten
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Revision des TabPG wurde ein Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten und E-Zigaretten an Minderjährige eingeführt. Zudem wurden klare Anforderungen an die Produkte festgelegt, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Fast zwei Jahre nach dem Inkrafttreten zeigen jedoch mehrere Studien und Medienberichte eine besorgniserregende Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der Realität auf dem Markt. </p><p>Der Bundesrat wird daher beauftragt, Folgendes zu prüfen und einen Bericht auszuarbeiten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die Umsetzung des Verbots, Produkte im Online-Handel an Minderjährige zu verkaufen, insbesondere die Zuverlässigkeit der Systeme zur Altersüberprüfung bei der Bestellung, der Bezahlung und gegebenenfalls bei der Lieferung;</li><li>den Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten an Automaten; das Angebot und die Verfügbarkeit solcher Produkte über diesen Vertriebskanal nehmen stark zu; es gilt festzustellen, ob die aktuellen Alterskontrollsysteme den Schutz Minderjähriger tatsächlich gewährleisten können;</li><li>das Ausmass des Vertriebs nicht konformer oder verbotener Produkte in der Schweiz, insbesondere von E-Zigaretten, die die zulässigen Höchstkonzentrationen an Nikotin oder die zulässigen Flüssigkeitsmengen überschreiten;</li><li>die Wirksamkeit der Marktkontrollen, insbesondere die Häufigkeit, den Umfang, die verfügbaren Ressourcen und die Fähigkeit der Behörden, nicht konforme Produkte zu identifizieren und rasch vom Markt zu nehmen;</li><li>die Wirksamkeit von Sanktionen gegen Unternehmen, die gegen das Tabakgesetz verstossen, insbesondere im Fall des Verkaufs an Minderjährige, des wiederholten Inverkehrbringens nicht konformer Produkte oder von Verstössen im Online-Handel;</li><li>die Zuständigkeitsverteilung und die Koordination zwischen Bund und Kantonen, um allfällige Lücken im Vollzug des TabPG aufzudecken und in der ganzen Schweiz einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten.</li><li>Für jede festgestellte Lücke sind konkrete Massnahmen zu deren Behebung vorzuschlagen. Ausserdem ist anzugeben, welche Massnahmen im Rahmen des geltenden Rechts sofort ergriffen werden können und welche eine Anpassung des Rechts oder von Vorgaben erfordert.</li></ol>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die Mängel beim Vollzug des am 1. Oktober 2024 in Kraft getretenen Tabakproduktegesetzes (Bundesgesetz
über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten; TabPG) vorzulegen und Massnahmen zu deren Behebung vorzuschlagen. </p>
- Den wirksamen Vollzug des Tabakproduktegesetzes gewährleisten
Back to List