Entlastung bei den Wasser- und Energiekosten in der Schweizer Landwirtschaft

ShortId
26.4694
Id
20264694
Updated
29.10.2026 14:39
Language
de
Title
Entlastung bei den Wasser- und Energiekosten in der Schweizer Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;15;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Landwirtinnen und Landwirte sind für die Ernährungssicherheit unseres Landes unverzichtbar. Nun müssen sie wegen der Trocken- und Hitzeperioden aber mehr bewässern.</p><p>Ohne Wasser keine Ernte. Und ohne Strom können zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe ihre Maschinen zum Pumpen, Bewässern, Melken, Kühlen der Milch, Belüften der Ställe für die Tiere und zum Lagern von Obst und Gemüse nicht mehr betreiben.</p><p>Es handelt sich hier nicht um reine Komfortausgaben, sondern um Kosten für die Produktion unserer Lebensmittel.</p><p>Der Bund unterstützt bereits bestimmte Bewässerungsinfrastrukturen. Diese Massnahmen müssen ergänzt werden, um Betrieben zu helfen, die mit ausserordentlichen Kosten konfrontiert sind.</p><p>Die Unterstützung muss weiterhin gezielt erfolgen, einen sparsamen Umgang mit Wasser und Energie fördern und eine unverhältnismässige administrative Belastung vermeiden.</p><p>Indem wir die Schweizer Landwirtschaft unterstützen, stellen wir sicher, dass diejenigen, die uns ernähren, Zugang zu den für die Produktion unverzichtbaren Wasser- und Energieressourcen haben.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Gesetzesgrundlagen und finanziellen Mittel bereitzustellen, um die den Landwirtschaftsbetrieben entstehenden Kosten für Wasser und Energie zu senken, wenn diese Ressourcen für die Produktion unverzichtbar sind.</p><p>Er wird insbesondere beauftragt:</p><p>– bei anerkannten Trocken- und Hitzeperioden einen befristeten Mechanismus einzurichten, der einen Teil der Zusatzkosten für das Wasser übernimmt, das für die Bewässerung der Kulturen und zum Tränken der Tiere benötigt wird;</p><p>– eine spezielle Unterstützung für stark wasserabhängige Produktionszweige vorzusehen, namentlich für den Gemüse- und Obstanbau, den Weinbau und Spezialkulturen;</p><p>– eine gezielte Entlastung bei den Elektrizitätskosten zu prüfen, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion anfallen, namentlich für das Pumpen, die Bewässerung, das Melken, die Kühlung, die Belüftung von Haltungsgebäuden und die Aufbewahrung der Ernteerträge;</p><p>– die Hilfen aufzustocken für Investitionen, mit denen Wasser gespart und gespeichert werden kann, insbesondere in Einrichtungen zum Sammeln von Regenwasser, in Wasserspeicher oder in sparsame Bewässerungssysteme;</p><p>– für Talbetriebe den Zugang zu diesen Hilfen zu erleichtern, wenn ihre Produktion von einer gesicherten Wasserversorgung abhängt.</p>
  • Entlastung bei den Wasser- und Energiekosten in der Schweizer Landwirtschaft
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Landwirtinnen und Landwirte sind für die Ernährungssicherheit unseres Landes unverzichtbar. Nun müssen sie wegen der Trocken- und Hitzeperioden aber mehr bewässern.</p><p>Ohne Wasser keine Ernte. Und ohne Strom können zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe ihre Maschinen zum Pumpen, Bewässern, Melken, Kühlen der Milch, Belüften der Ställe für die Tiere und zum Lagern von Obst und Gemüse nicht mehr betreiben.</p><p>Es handelt sich hier nicht um reine Komfortausgaben, sondern um Kosten für die Produktion unserer Lebensmittel.</p><p>Der Bund unterstützt bereits bestimmte Bewässerungsinfrastrukturen. Diese Massnahmen müssen ergänzt werden, um Betrieben zu helfen, die mit ausserordentlichen Kosten konfrontiert sind.</p><p>Die Unterstützung muss weiterhin gezielt erfolgen, einen sparsamen Umgang mit Wasser und Energie fördern und eine unverhältnismässige administrative Belastung vermeiden.</p><p>Indem wir die Schweizer Landwirtschaft unterstützen, stellen wir sicher, dass diejenigen, die uns ernähren, Zugang zu den für die Produktion unverzichtbaren Wasser- und Energieressourcen haben.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Gesetzesgrundlagen und finanziellen Mittel bereitzustellen, um die den Landwirtschaftsbetrieben entstehenden Kosten für Wasser und Energie zu senken, wenn diese Ressourcen für die Produktion unverzichtbar sind.</p><p>Er wird insbesondere beauftragt:</p><p>– bei anerkannten Trocken- und Hitzeperioden einen befristeten Mechanismus einzurichten, der einen Teil der Zusatzkosten für das Wasser übernimmt, das für die Bewässerung der Kulturen und zum Tränken der Tiere benötigt wird;</p><p>– eine spezielle Unterstützung für stark wasserabhängige Produktionszweige vorzusehen, namentlich für den Gemüse- und Obstanbau, den Weinbau und Spezialkulturen;</p><p>– eine gezielte Entlastung bei den Elektrizitätskosten zu prüfen, die im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Produktion anfallen, namentlich für das Pumpen, die Bewässerung, das Melken, die Kühlung, die Belüftung von Haltungsgebäuden und die Aufbewahrung der Ernteerträge;</p><p>– die Hilfen aufzustocken für Investitionen, mit denen Wasser gespart und gespeichert werden kann, insbesondere in Einrichtungen zum Sammeln von Regenwasser, in Wasserspeicher oder in sparsame Bewässerungssysteme;</p><p>– für Talbetriebe den Zugang zu diesen Hilfen zu erleichtern, wenn ihre Produktion von einer gesicherten Wasserversorgung abhängt.</p>
    • Entlastung bei den Wasser- und Energiekosten in der Schweizer Landwirtschaft

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