Fehlender Einbezug der Transportpolizei bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit

ShortId
26.7017
Id
20267017
Updated
09.03.2026 16:06
Language
de
Title
Fehlender Einbezug der Transportpolizei bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
09;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Die Transportpolizei ist ein internes Organ der Schweizerische Bundesbahnen (SBB). Das Bundesgesetz über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr überträgt ihr bestimmte hoheitliche Befugnisse, wie beispielsweise die Kontrolle von Personen (Identitätsfeststellung), die vorläufige Festnahme oder die Beschlagnahme von Gegenständen. Diese Befugnisse stellen staatliche Hoheitsrechte dar und sind Ausdruck der Ausübung öffentlicher Gewalt.</p><p>&nbsp;</p><p>Gestützt auf das Territorialitätsprinzip sowie auf den Grundsatz der staatlichen Souveränität dürfen solche hoheitlichen Befugnisse im Ausland nicht ausgeübt werden, sofern kein völkerrechtlicher Vertrag mit dem betroffenen Staat besteht, der Umfang, Grenzen und Modalitäten ihrer Ausübung regelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass auf Basis der bestehenden Rechtslage die Sicherheit in Schweizer Zügen, welche deutsches Territorium durchqueren, nicht gewährleistet werden könnte. Aufgrund entsprechender staatsvertraglicher Vereinbarungen können nach der geltenden Rechtslage die regulären Polizeibehörden eingesetzt werden. </p></span>
  • <p>Die Transportpolizei der SBB ist in der Schweiz die zuständige und spezialisierte Behörde für die Sicherheit im Bahnverkehr. Da einige Bahnstrecken der SBB über deutsches Gebiet gehen und es keine vertragliche Regelung zur Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landespolizeien gibt, kann die Transportpolizei keine Unterstützung bei Grossereignissen, Katastrophen oder Unglücksfällen leisten.<br>Sollte dies nicht dringend geändert werden?</p>
  • Fehlender Einbezug der Transportpolizei bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Die Transportpolizei ist ein internes Organ der Schweizerische Bundesbahnen (SBB). Das Bundesgesetz über die Sicherheit im öffentlichen Verkehr überträgt ihr bestimmte hoheitliche Befugnisse, wie beispielsweise die Kontrolle von Personen (Identitätsfeststellung), die vorläufige Festnahme oder die Beschlagnahme von Gegenständen. Diese Befugnisse stellen staatliche Hoheitsrechte dar und sind Ausdruck der Ausübung öffentlicher Gewalt.</p><p>&nbsp;</p><p>Gestützt auf das Territorialitätsprinzip sowie auf den Grundsatz der staatlichen Souveränität dürfen solche hoheitlichen Befugnisse im Ausland nicht ausgeübt werden, sofern kein völkerrechtlicher Vertrag mit dem betroffenen Staat besteht, der Umfang, Grenzen und Modalitäten ihrer Ausübung regelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass auf Basis der bestehenden Rechtslage die Sicherheit in Schweizer Zügen, welche deutsches Territorium durchqueren, nicht gewährleistet werden könnte. Aufgrund entsprechender staatsvertraglicher Vereinbarungen können nach der geltenden Rechtslage die regulären Polizeibehörden eingesetzt werden. </p></span>
    • <p>Die Transportpolizei der SBB ist in der Schweiz die zuständige und spezialisierte Behörde für die Sicherheit im Bahnverkehr. Da einige Bahnstrecken der SBB über deutsches Gebiet gehen und es keine vertragliche Regelung zur Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landespolizeien gibt, kann die Transportpolizei keine Unterstützung bei Grossereignissen, Katastrophen oder Unglücksfällen leisten.<br>Sollte dies nicht dringend geändert werden?</p>
    • Fehlender Einbezug der Transportpolizei bei der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit

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