Assistenz beim Ausfüllen von Unterschriftenbogen: Wie viele Stimmberechtigte sind betroffen?

ShortId
26.7070
Id
20267070
Updated
17.03.2026 14:02
Language
de
Title
Assistenz beim Ausfüllen von Unterschriftenbogen: Wie viele Stimmberechtigte sind betroffen?
AdditionalIndexing
28;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Der Bundesrat verfügt über keine Daten oder Studien über die Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder aufgrund von Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und eine Unterschriftenliste oder auch einen Stimm- oder Wahlzettel nicht selbst ausfüllen können. Personen können aus ganz unterschiedlichen Gründen «schreibunfähig» sein. Zum Beispiel, weil sie motorische Beeinträchtigungen haben oder wegen einer kognitiven Behinderung nicht über die nötigen Schreib- und Lesekompetenzen verfügen. </p><p>&nbsp;</p><p>Ebenso verfügt der Bundesrat über keine exakten Daten, wie häufig schreibunfähige Personen von der Spezialregelung zur Unterstützung für eidgenössische Volksbegehren Gebrauch machen. Gemäss den Erfahrungen der Bundeskanzlei bei den Auszählungen kommt dies pro Begehren lediglich vereinzelt vor.</p></span>
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4672 verweist der Bundesrat auf die Möglichkeit, dass Stimmberechtigte, die ihre Willensäusserung für Initiativen und Referenden nicht handschriftlich bekunden können, eine Assistenzperson beiziehen.&nbsp;<br>Über welche Daten oder Studien verfügt der Bundesrat zur Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und einen Unterschriftenbogen nicht selbst ausfüllen können?</p><p><br>&nbsp;</p>
  • Assistenz beim Ausfüllen von Unterschriftenbogen: Wie viele Stimmberechtigte sind betroffen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Der Bundesrat verfügt über keine Daten oder Studien über die Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder aufgrund von Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und eine Unterschriftenliste oder auch einen Stimm- oder Wahlzettel nicht selbst ausfüllen können. Personen können aus ganz unterschiedlichen Gründen «schreibunfähig» sein. Zum Beispiel, weil sie motorische Beeinträchtigungen haben oder wegen einer kognitiven Behinderung nicht über die nötigen Schreib- und Lesekompetenzen verfügen. </p><p>&nbsp;</p><p>Ebenso verfügt der Bundesrat über keine exakten Daten, wie häufig schreibunfähige Personen von der Spezialregelung zur Unterstützung für eidgenössische Volksbegehren Gebrauch machen. Gemäss den Erfahrungen der Bundeskanzlei bei den Auszählungen kommt dies pro Begehren lediglich vereinzelt vor.</p></span>
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4672 verweist der Bundesrat auf die Möglichkeit, dass Stimmberechtigte, die ihre Willensäusserung für Initiativen und Referenden nicht handschriftlich bekunden können, eine Assistenzperson beiziehen.&nbsp;<br>Über welche Daten oder Studien verfügt der Bundesrat zur Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und einen Unterschriftenbogen nicht selbst ausfüllen können?</p><p><br>&nbsp;</p>
    • Assistenz beim Ausfüllen von Unterschriftenbogen: Wie viele Stimmberechtigte sind betroffen?

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