Migration Partnership der EU mit Indien.
- ShortId
-
26.7074
- Id
-
20267074
- Updated
-
09.03.2026 16:27
- Language
-
de
- Title
-
Migration Partnership der EU mit Indien.
- AdditionalIndexing
-
2811;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Die EU-Indien-Mobilitätskooperation ist eine Vereinbarung zwischen der EU und Indien. Langfristige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen bleiben in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten und werden nach deren nationalem Recht erteilt. Für die Schweiz ergibt sich daraus kein automatischer Zugang indischer Staatsangehöriger zum Schweizer Arbeitsmarkt. Zulassung und Bewilligungen für Drittstaatsangehörige richten sich unverändert nach schweizerischem Recht. </p><p> </p><p>Risiken im Zusammenhang mit gefälschten Diplomen werden im Rahmen der ordentlichen Bewilligungsverfahren, durch Sorgfaltspflichten der Arbeitgeber sowie bei reglementierten Berufen durch formelle Anerkennungsverfahren begrenzt. Diplome allein begründen keinen Anspruch auf eine arbeitsmarktliche Zulassung.</p></span>
- <p>Die EU hat mit Indien eine ,Migration Partnership' vereinbart. Einige EU-Länder, wie beispielsweise Deutschland, bürgern Zuwanderer nach kurzer Zeit (nach 3 Jahren) schon ein.<br>- Ist sich der Bundesrat bezüglich der Folgen für die Schweiz mit einer zu erwartenden hohen Zuwanderung bewusst und wie plant er dieses Problem anzugehen?<br>- Können wegen den ,Fake-Degree-Rackets' plötzlich viele Inder mit gefälschten Diplomen in der Schweiz arbeiten?</p>
- Migration Partnership der EU mit Indien.
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p>Die EU-Indien-Mobilitätskooperation ist eine Vereinbarung zwischen der EU und Indien. Langfristige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen bleiben in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten und werden nach deren nationalem Recht erteilt. Für die Schweiz ergibt sich daraus kein automatischer Zugang indischer Staatsangehöriger zum Schweizer Arbeitsmarkt. Zulassung und Bewilligungen für Drittstaatsangehörige richten sich unverändert nach schweizerischem Recht. </p><p> </p><p>Risiken im Zusammenhang mit gefälschten Diplomen werden im Rahmen der ordentlichen Bewilligungsverfahren, durch Sorgfaltspflichten der Arbeitgeber sowie bei reglementierten Berufen durch formelle Anerkennungsverfahren begrenzt. Diplome allein begründen keinen Anspruch auf eine arbeitsmarktliche Zulassung.</p></span>
- <p>Die EU hat mit Indien eine ,Migration Partnership' vereinbart. Einige EU-Länder, wie beispielsweise Deutschland, bürgern Zuwanderer nach kurzer Zeit (nach 3 Jahren) schon ein.<br>- Ist sich der Bundesrat bezüglich der Folgen für die Schweiz mit einer zu erwartenden hohen Zuwanderung bewusst und wie plant er dieses Problem anzugehen?<br>- Können wegen den ,Fake-Degree-Rackets' plötzlich viele Inder mit gefälschten Diplomen in der Schweiz arbeiten?</p>
- Migration Partnership der EU mit Indien.
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