Migration Partnership der EU mit Indien.

ShortId
26.7074
Id
20267074
Updated
09.03.2026 16:27
Language
de
Title
Migration Partnership der EU mit Indien.
AdditionalIndexing
2811;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Die EU-Indien-Mobilitätskooperation ist eine Vereinbarung zwischen der EU und Indien. Langfristige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen bleiben in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten und werden nach deren nationalem Recht erteilt. Für die Schweiz ergibt sich daraus kein automatischer Zugang indischer Staatsangehöriger zum Schweizer Arbeitsmarkt. Zulassung und Bewilligungen für Drittstaatsangehörige richten sich unverändert nach schweizerischem Recht. </p><p>&nbsp;</p><p>Risiken im Zusammenhang mit gefälschten Diplomen werden im Rahmen der ordentlichen Bewilligungsverfahren, durch Sorgfaltspflichten der Arbeitgeber sowie bei reglementierten Berufen durch formelle Anerkennungsverfahren begrenzt. Diplome allein begründen keinen Anspruch auf eine arbeitsmarktliche Zulassung.</p></span>
  • <p>Die EU hat mit Indien eine ,Migration Partnership' vereinbart. Einige EU-Länder, wie beispielsweise Deutschland, bürgern Zuwanderer nach kurzer Zeit (nach 3 Jahren) schon ein.<br>- Ist sich der Bundesrat bezüglich der Folgen für die Schweiz mit einer zu erwartenden hohen Zuwanderung bewusst und wie plant er dieses Problem anzugehen?<br>- Können wegen den ,Fake-Degree-Rackets' plötzlich viele Inder mit gefälschten Diplomen in der Schweiz arbeiten?</p>
  • Migration Partnership der EU mit Indien.
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Die EU-Indien-Mobilitätskooperation ist eine Vereinbarung zwischen der EU und Indien. Langfristige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen bleiben in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten und werden nach deren nationalem Recht erteilt. Für die Schweiz ergibt sich daraus kein automatischer Zugang indischer Staatsangehöriger zum Schweizer Arbeitsmarkt. Zulassung und Bewilligungen für Drittstaatsangehörige richten sich unverändert nach schweizerischem Recht. </p><p>&nbsp;</p><p>Risiken im Zusammenhang mit gefälschten Diplomen werden im Rahmen der ordentlichen Bewilligungsverfahren, durch Sorgfaltspflichten der Arbeitgeber sowie bei reglementierten Berufen durch formelle Anerkennungsverfahren begrenzt. Diplome allein begründen keinen Anspruch auf eine arbeitsmarktliche Zulassung.</p></span>
    • <p>Die EU hat mit Indien eine ,Migration Partnership' vereinbart. Einige EU-Länder, wie beispielsweise Deutschland, bürgern Zuwanderer nach kurzer Zeit (nach 3 Jahren) schon ein.<br>- Ist sich der Bundesrat bezüglich der Folgen für die Schweiz mit einer zu erwartenden hohen Zuwanderung bewusst und wie plant er dieses Problem anzugehen?<br>- Können wegen den ,Fake-Degree-Rackets' plötzlich viele Inder mit gefälschten Diplomen in der Schweiz arbeiten?</p>
    • Migration Partnership der EU mit Indien.

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