Mobile Auto-Blitzer im Einsatz in Städten wie Zürich - Ist Bewilligung durch ASTRA rechtmässig?
- ShortId
-
26.7120
- Id
-
20267120
- Updated
-
20.03.2026 10:34
- Language
-
de
- Title
-
Mobile Auto-Blitzer im Einsatz in Städten wie Zürich - Ist Bewilligung durch ASTRA rechtmässig?
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><ol><li>Nein, das Aufstellen von Radaranlagen fällt in den Aufgabenbereich der nach kantonalem Recht zuständigen Verkehrspolizei. Radaranlagen müssen vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassen sein, damit die Polizei sie im Strassenverkehr einsetzen darf.</li><li>Es gibt im Bundesrecht keine Vorschrift, wonach Radaranlagen gut gekennzeichnet sein müssen. Sie dürfen jedoch die Verkehrssicherheit sowie den reibungslosen Betrieb der Strasseninfrastruktur nicht beeinträchtigen.</li><li>Aus bundesrechtlicher Sicht ist die Benützung von Parkplätzen für Radarkontrollen nicht verboten.</li></ol></span>
- <p>In einigen Schweizer Städten, wie Zürich, werden sogenannte "Autoblitzer" eingesetzt, wobei für Geschwindigkeitskontrollen mobile Radarmessgeräte in Personenwagen (mit Personal) eingebaut werden. Diese dienen kaum der Verkehrsberuhigung, sondern eher monitären Interessen. </p><p>1. Ist es richtig, dass der Einsatz dieser Blitzer-Fahrzeuge vom ASTRA bewilligt werden muss?</p><p>2. Was meint der Bundesrat dazu, dass diese Anlagen gut gekennzeichnet sein müssten?</p><p>3. Werden dafür jeweils noch Parkplätze belegt?</p>
- Mobile Auto-Blitzer im Einsatz in Städten wie Zürich - Ist Bewilligung durch ASTRA rechtmässig?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><ol><li>Nein, das Aufstellen von Radaranlagen fällt in den Aufgabenbereich der nach kantonalem Recht zuständigen Verkehrspolizei. Radaranlagen müssen vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) zugelassen sein, damit die Polizei sie im Strassenverkehr einsetzen darf.</li><li>Es gibt im Bundesrecht keine Vorschrift, wonach Radaranlagen gut gekennzeichnet sein müssen. Sie dürfen jedoch die Verkehrssicherheit sowie den reibungslosen Betrieb der Strasseninfrastruktur nicht beeinträchtigen.</li><li>Aus bundesrechtlicher Sicht ist die Benützung von Parkplätzen für Radarkontrollen nicht verboten.</li></ol></span>
- <p>In einigen Schweizer Städten, wie Zürich, werden sogenannte "Autoblitzer" eingesetzt, wobei für Geschwindigkeitskontrollen mobile Radarmessgeräte in Personenwagen (mit Personal) eingebaut werden. Diese dienen kaum der Verkehrsberuhigung, sondern eher monitären Interessen. </p><p>1. Ist es richtig, dass der Einsatz dieser Blitzer-Fahrzeuge vom ASTRA bewilligt werden muss?</p><p>2. Was meint der Bundesrat dazu, dass diese Anlagen gut gekennzeichnet sein müssten?</p><p>3. Werden dafür jeweils noch Parkplätze belegt?</p>
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