VÜPF-Revision

ShortId
26.7145
Id
20267145
Updated
16.03.2026 15:36
Language
de
Title
VÜPF-Revision
AdditionalIndexing
34;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das beratende Organ gemäss Artikel 5 Absatz 3 BÜPF setzte eine Begleitgruppe Rechtsetzung mit Spezialisten der verschiedenen Anspruchsgruppen ein, um den Rechtsetzungsprozess fachlich zu beraten. Dabei sind die betroffenen Kreise umfassend eingebunden. Sowohl grosse als auch kleinere Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) bringen ihre Anliegen über ihre jeweiligen Interessenvertretungen ein. Die Industrie wurde nach der Vernehmlassung im letzten Jahr mit einer zusätzlichen Vertretung der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD) verstärkt. Neu besteht die Begleitgruppe aus drei Vertreter der Strafbehörden, einem Vertreter des NDB und drei Vertreter der Industrie. Damit wird gewährleistet, dass sowohl die Sichtweise der betroffenen Industrie als auch die der Behörden im Rahmen der laufenden Revision angemessen berücksichtigt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Überarbeitung der Verordnungen erfolgt mit besonderer Sorgfalt und im engen Austausch mit den betroffenen Akteuren. Ergänzend zur Mitwirkung der Begleitgruppe wird eine Regulierungsfolgenabschätzung durch ein externes Unternehmen durchgeführt. Diese prüft die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnungsanpassungen auf die betroffene Industrie. Eine zweite Vernehmlassung, die voraussichtlich Ende 2026 eröffnet wird, bietet allen Interessengruppen erneut die Gelegenheit, den überarbeiteten Entwurf umfassend zu prüfen.</p><p>&nbsp;</p><p>Ziel des Bundesrates ist es, eine ausgewogene und praxistaugliche Lösung vorzulegen.</p></span>
  • <p>Ist es korrekt, dass das beratende Organ gemäss Art. 5 Abs. 3 BÜPF die Neuauflage der VÜPF-Revision begleitet – und falls ja, wie stellt der Bundesrat angesichts der Zusammensetzung dieses Gremiums (8 Personen von Justizbehörden und lediglich ein Vertreter der durch das Gesetz betroffenen Industrie) sicher, dass die überarbeitete Vorlage mehrheitsfähig wird und in der Vernehmlassung nicht erneut auf breite Kritik stösst?</p>
  • VÜPF-Revision
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das beratende Organ gemäss Artikel 5 Absatz 3 BÜPF setzte eine Begleitgruppe Rechtsetzung mit Spezialisten der verschiedenen Anspruchsgruppen ein, um den Rechtsetzungsprozess fachlich zu beraten. Dabei sind die betroffenen Kreise umfassend eingebunden. Sowohl grosse als auch kleinere Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) bringen ihre Anliegen über ihre jeweiligen Interessenvertretungen ein. Die Industrie wurde nach der Vernehmlassung im letzten Jahr mit einer zusätzlichen Vertretung der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD) verstärkt. Neu besteht die Begleitgruppe aus drei Vertreter der Strafbehörden, einem Vertreter des NDB und drei Vertreter der Industrie. Damit wird gewährleistet, dass sowohl die Sichtweise der betroffenen Industrie als auch die der Behörden im Rahmen der laufenden Revision angemessen berücksichtigt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Überarbeitung der Verordnungen erfolgt mit besonderer Sorgfalt und im engen Austausch mit den betroffenen Akteuren. Ergänzend zur Mitwirkung der Begleitgruppe wird eine Regulierungsfolgenabschätzung durch ein externes Unternehmen durchgeführt. Diese prüft die finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnungsanpassungen auf die betroffene Industrie. Eine zweite Vernehmlassung, die voraussichtlich Ende 2026 eröffnet wird, bietet allen Interessengruppen erneut die Gelegenheit, den überarbeiteten Entwurf umfassend zu prüfen.</p><p>&nbsp;</p><p>Ziel des Bundesrates ist es, eine ausgewogene und praxistaugliche Lösung vorzulegen.</p></span>
    • <p>Ist es korrekt, dass das beratende Organ gemäss Art. 5 Abs. 3 BÜPF die Neuauflage der VÜPF-Revision begleitet – und falls ja, wie stellt der Bundesrat angesichts der Zusammensetzung dieses Gremiums (8 Personen von Justizbehörden und lediglich ein Vertreter der durch das Gesetz betroffenen Industrie) sicher, dass die überarbeitete Vorlage mehrheitsfähig wird und in der Vernehmlassung nicht erneut auf breite Kritik stösst?</p>
    • VÜPF-Revision

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