Verhältnis zwischen Vernehmlassungsverfahren und Vollzugsweisung

ShortId
26.7298
Id
20267298
Updated
08.06.2026 15:34
Language
de
Title
Verhältnis zwischen Vernehmlassungsverfahren und Vollzugsweisung
AdditionalIndexing
55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) obliegt die Aufsicht über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung in den Kantonen gemäss Art.&nbsp;42 Abs.&nbsp;1 Lebensmittelgesetz und Art.&nbsp;12 Abs.&nbsp;1 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung. Die Weisung 2026/1 «Vollzug der Höchstgehalte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)» des BLV wurde unter Einbezug der kantonalen Lebensmittelrechtsvollzugsbehörden erarbeitet. Diese wurden zum Entwurf der Weisung angehört und ihre Rückmeldungen berücksichtigt. Die finale Version der Weisung wurde den Kantonen zudem vom 9.&nbsp;März bis am 7.&nbsp;April 2026 im Rahmen einer Konsultation zu den PFAS-Höchstgehalten in Lebensmitteln erneut vorgelegt.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Weisung des BLV dient zur Koordination des Vollzugs des Lebensmittelrechts durch die kantonalen Vollzugorgane. In diesem Fall betrifft sie die kantonale Überwachung der Einhaltung der seit 1.&nbsp;August 2024 geltenden PFAS-Höchstgehalte. Die Weisung richtet sich ausschliesslich an die zuständigen kantonalen Behörden und schafft kein neues Recht. </p></span>
  • <p>Der BR hat am 27.05.26 die Schaffung eines bis März 27 befristeten Spezialgesetzes für wirtschaftliche Härtefälle in der Landwirtschaft infolge von PFAS-Belastungen angekündigt und gleichzeitig die Vernehmlassung 2026/47 zur Umsetzung der Motion 25.3421 eröffnet. Parallel dazu erliess er sofort die Weisung 2026/1 zum Vollzug der PFAS-Höchstgehalte.<br>Wie rechtfertigt der BR deren sofortigen Erlass und Inkraftsetzung, ohne den Inhalt mit den Betroffenen Branchen zu teilen oder diese dazu Anzuhören?&nbsp;</p>
  • Verhältnis zwischen Vernehmlassungsverfahren und Vollzugsweisung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) obliegt die Aufsicht über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung in den Kantonen gemäss Art.&nbsp;42 Abs.&nbsp;1 Lebensmittelgesetz und Art.&nbsp;12 Abs.&nbsp;1 der Verordnung über den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung. Die Weisung 2026/1 «Vollzug der Höchstgehalte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)» des BLV wurde unter Einbezug der kantonalen Lebensmittelrechtsvollzugsbehörden erarbeitet. Diese wurden zum Entwurf der Weisung angehört und ihre Rückmeldungen berücksichtigt. Die finale Version der Weisung wurde den Kantonen zudem vom 9.&nbsp;März bis am 7.&nbsp;April 2026 im Rahmen einer Konsultation zu den PFAS-Höchstgehalten in Lebensmitteln erneut vorgelegt.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Weisung des BLV dient zur Koordination des Vollzugs des Lebensmittelrechts durch die kantonalen Vollzugorgane. In diesem Fall betrifft sie die kantonale Überwachung der Einhaltung der seit 1.&nbsp;August 2024 geltenden PFAS-Höchstgehalte. Die Weisung richtet sich ausschliesslich an die zuständigen kantonalen Behörden und schafft kein neues Recht. </p></span>
    • <p>Der BR hat am 27.05.26 die Schaffung eines bis März 27 befristeten Spezialgesetzes für wirtschaftliche Härtefälle in der Landwirtschaft infolge von PFAS-Belastungen angekündigt und gleichzeitig die Vernehmlassung 2026/47 zur Umsetzung der Motion 25.3421 eröffnet. Parallel dazu erliess er sofort die Weisung 2026/1 zum Vollzug der PFAS-Höchstgehalte.<br>Wie rechtfertigt der BR deren sofortigen Erlass und Inkraftsetzung, ohne den Inhalt mit den Betroffenen Branchen zu teilen oder diese dazu Anzuhören?&nbsp;</p>
    • Verhältnis zwischen Vernehmlassungsverfahren und Vollzugsweisung

Back to List