Einbezug der Zivilgesellschaft

ShortId
26.7308
Id
20267308
Updated
08.06.2026 15:58
Language
de
Title
Einbezug der Zivilgesellschaft
AdditionalIndexing
09;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Die Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie 2026 ermöglichte, Kantone, Parteien, Verbände, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft einzubeziehen. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen haben Stellung genommen. Die Vernehmlassung endete am 31. März 2026. Der Bundesrat möchte der Auswertung der Vernehmlassung nicht vorgreifen und wird nach Kenntnisnahme der Ergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Eröffnung der Vernehmlassung am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Departemente beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen. Der Grund dafür ist die Dringlichkeit, welche die rasche Verschlechterung der Sicherheitslage nahelegt. </p><p>&nbsp;</p><p>Die in der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 aufgeführten Massnahmen sind nicht abschliessend, und Lageentwicklungen und neue Bedürfnisse werden laufend berücksichtigt. Dabei wird jeweils geprüft, inwiefern Akteure aus der Zivilgesellschaft einbezogen werden sollen.</p></span>
  • <p>Die Sicherheitspolitische Strategie 2026 wurde bereits vor Ende der Vernehmlassung umgesetzt, was den Wirkungsraum zivilgesellschaftlicher Rückmeldungen erheblich einschränkt. Bei anderen Bundesstrategien ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Umsetzungsbericht und bei der Erarbeitung prioritärer Massnahmen bereits Praxis.<br>Wie stellt der Bundesrat dies für diese Strategie sicher?&nbsp;</p>
  • Einbezug der Zivilgesellschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Die Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie 2026 ermöglichte, Kantone, Parteien, Verbände, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft einzubeziehen. Auch zivilgesellschaftliche Organisationen haben Stellung genommen. Die Vernehmlassung endete am 31. März 2026. Der Bundesrat möchte der Auswertung der Vernehmlassung nicht vorgreifen und wird nach Kenntnisnahme der Ergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Eröffnung der Vernehmlassung am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Departemente beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen. Der Grund dafür ist die Dringlichkeit, welche die rasche Verschlechterung der Sicherheitslage nahelegt. </p><p>&nbsp;</p><p>Die in der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 aufgeführten Massnahmen sind nicht abschliessend, und Lageentwicklungen und neue Bedürfnisse werden laufend berücksichtigt. Dabei wird jeweils geprüft, inwiefern Akteure aus der Zivilgesellschaft einbezogen werden sollen.</p></span>
    • <p>Die Sicherheitspolitische Strategie 2026 wurde bereits vor Ende der Vernehmlassung umgesetzt, was den Wirkungsraum zivilgesellschaftlicher Rückmeldungen erheblich einschränkt. Bei anderen Bundesstrategien ist die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Umsetzungsbericht und bei der Erarbeitung prioritärer Massnahmen bereits Praxis.<br>Wie stellt der Bundesrat dies für diese Strategie sicher?&nbsp;</p>
    • Einbezug der Zivilgesellschaft

Back to List