Veröffentlichung von fehlerhaften und unvollständigen Faktenblättern des Bundesrates zu den EU-Verträgen

ShortId
26.7316
Id
20267316
Updated
08.06.2026 16:14
Language
de
Title
Veröffentlichung von fehlerhaften und unvollständigen Faktenblättern des Bundesrates zu den EU-Verträgen
AdditionalIndexing
10;34;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Im Falle des Pakets Schweiz–EU wurden die Kommunikationsunterlagen vom Bundesrat verabschiedet. Sie wurden im Rahmen der Ämterkonsultation und des Mitberichtsverfahrens von allen Departementen und der Bundeskanzlei geprüft. Die inhaltliche Verantwortung für die Faktenblätter zum Paket Schweiz–EU liegt bei den jeweils federführenden Departementen und Ämtern. Diese sind aufgrund ihres Fachwissens am besten in der Lage, um allfällige Beanstandungen zu beurteilen und die Qualität zu gewährleisten. Sie nehmen Hinweise auf sachliche Fehler entgegen und korrigieren ihr Informationsangebot bei Bedarf. Mit den Faktenblättern erfüllt der Bundesrat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren.</p></span>
  • <p>&nbsp;</p><p>1. Welche Stelle prüft offizielle Faktenblätter des Bundes auf sachliche Richtigkeit und Ausgewogenheit?<br>2. Weshalb werden Beanstandungen gegen solche Publikationen teilweise durch jene Stellen beantwortet, welche die Inhalte selbst verantworten?<br>3. Erachtet der Bundesrat dieses Vorgehen als rechtsstaatlich ausreichend?<br>4. Welche Möglichkeiten haben Bürger, sachlich fehlerhafte Informationen in offiziellen Publikationen des Bundes korrigieren zu lassen?</p>
  • Veröffentlichung von fehlerhaften und unvollständigen Faktenblättern des Bundesrates zu den EU-Verträgen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Im Falle des Pakets Schweiz–EU wurden die Kommunikationsunterlagen vom Bundesrat verabschiedet. Sie wurden im Rahmen der Ämterkonsultation und des Mitberichtsverfahrens von allen Departementen und der Bundeskanzlei geprüft. Die inhaltliche Verantwortung für die Faktenblätter zum Paket Schweiz–EU liegt bei den jeweils federführenden Departementen und Ämtern. Diese sind aufgrund ihres Fachwissens am besten in der Lage, um allfällige Beanstandungen zu beurteilen und die Qualität zu gewährleisten. Sie nehmen Hinweise auf sachliche Fehler entgegen und korrigieren ihr Informationsangebot bei Bedarf. Mit den Faktenblättern erfüllt der Bundesrat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren.</p></span>
    • <p>&nbsp;</p><p>1. Welche Stelle prüft offizielle Faktenblätter des Bundes auf sachliche Richtigkeit und Ausgewogenheit?<br>2. Weshalb werden Beanstandungen gegen solche Publikationen teilweise durch jene Stellen beantwortet, welche die Inhalte selbst verantworten?<br>3. Erachtet der Bundesrat dieses Vorgehen als rechtsstaatlich ausreichend?<br>4. Welche Möglichkeiten haben Bürger, sachlich fehlerhafte Informationen in offiziellen Publikationen des Bundes korrigieren zu lassen?</p>
    • Veröffentlichung von fehlerhaften und unvollständigen Faktenblättern des Bundesrates zu den EU-Verträgen

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