Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus: Rolle der verschiedenen Ebenen
- ShortId
-
26.7330
- Id
-
20267330
- Updated
-
08.06.2026 15:48
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus: Rolle der verschiedenen Ebenen
- AdditionalIndexing
-
09;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Die Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus erfolgt durch Prävention und Repression (Strafverfolgung) und ist eine Verbundsaufgabe, zu deren Erfüllung alle Staatsebenen zusammenarbeiten. Sie ist zugleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch von zivilen Behörden (Ausbildungsstätten, KESB, Erziehungsberatung etc.) zu leisten ist. Die Früherkennung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus und die Lagebeurteilung ist Aufgabe des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Der NDB arbeitet mit den kantonalen Vollzugsbehörden (den kantonalen Nachrichtendiensten, KND) zusammen. Diese beschaffen Informationen entweder im Auftrag des NDB oder unaufgefordert, gestützt auf das Nachrichtendienstgesetz (NDG) oder nach eigenem kantonalem Polizeirecht und tätigen präventive Ansprachen.</p><p> </p><p>In der Prävention spielen die behördlichen Fach- und Anlaufstellen und das kantonale Bedrohungsmanagement eine wichtige Rolle. Das Bedrohungsmanagement ist primär Sache der Polizei und damit Aufgabe der Kantone. Diese verfügen über unterschiedliche Strukturen zur Früherkennung und Bewältigung von Gefährdungslagen, deren Ausgestaltung sich unter anderem an den Empfehlungen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) orientiert und von den lokalen Bedürfnissen abhängt. Die Liste der kantonalen Fachstellen ist auf der Internetseite des Sicherheitsverbunds Schweiz publiziert. Im Jahr 2023 wurde ein Controlling-Instrument bezüglich Umsetzung der Qualitätsstandards im Bedrohungsmanagement entwickelt und eine Umfrage bei den Kantonen durchgeführt. Deren Ergebnisse zeigen, dass bis Anfang 2026 12 Kantone ganz und acht teilweise Strukturen für ein Bedrohungsmanagement eingeführt haben. Die Ergebnisse sind ebenfalls auf der Internetseite des Sicherheitsverbunds Schweiz publiziert.</p><p> </p><p>Für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind primär die Kantons- und Stadtpolizeien auf ihrem Territorium zuständig. Der Bund verfügt in diesem Bereich nur über begrenzte, gesetzlich definierte Zuständigkeiten, wenn die kantonalen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und bei Gefährdung der inneren oder der äusseren Sicherheit durch Terrorismus und Gewaltextremismus. Gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) können die Kantone beim Bundesamt für Polizei (fedpol) sogenannte PMT-Massnahmen beantragen. Beispiele solcher Massnahmen sind Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzung, Ausreiseverbote, Eingrenzung auf eine Liegenschaft, Mobilfunklokalisierung und Fussfessel. Ziel der PMT-Massnahmen ist, die Bevölkerung vor potenziellen Terroristen zu schützen. Diese Massnahmen sind auch anwendbar, wenn eine Person nicht ausgeschafft werden kann. Sie können gegenüber einer Person nur verfügt werden, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben wird und erfolgen subsidiär zu sozialen, integrativen, oder strafrechtlichen Massnahmen. Die Umsetzung der Massnahmen obliegt dem beantragenden Kanton. Die Statistik zu den Massnahmen wird seit 2022 jeweils im Jahresbericht von fedpol veröffentlicht. Zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit kann fedpol zudem, nach vorgängiger Anhörung des NDB, gegenüber Ausländerinnen und Ausländern Einreiseverbote und Ausweisungen gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetzes verfügen. </p><p> </p><p>Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten die betroffenen Behörden eng zusammen und tauschen laufend Informationen aus. Die Auskunfts- und Meldepflichten gemäss NDG verpflichten Behörden und Organisationen, Informationen an den NDB weiterzugeben. Dadurch sollen Bedrohungen für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz frühzeitig erkannt und abgewehrt werden. Der Informationsaustausch unter Behörden findet über die gängigen polizeilichen Kanäle statt. Zusätzlich arbeiten unter der Leitung von fedpol im Koordinationsgremium TETRA (Terrorist Tracking) alle wesentlichen, in die Terrorismusbekämpfung involvierten Behörden des Bundes sowie der Sicherheitsbehörden der Kantone zusammen. Hauptaufgaben des Gremiums sind Koordination sowie Lagebeurteilungen. Zu erwähnen sind diesbezüglich auch die laufenden Arbeiten zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches über die polizeiliche Abfrageplattform (POLAP). Mit einer Verfassungsrevision und einer Anpassung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes einerseits, und der Erarbeitung eines interkantonalen Konkordats zur Verbesserung der Zusammenarbeit mittels der Polizeilichen Abfrageplattform POLAP andererseits schaffen Bund und Kantone wichtige Grundlagen für einen rascheren Informationsaustausch.</p><p> </p><p>Als zuständige Behörde für die strafrechtliche Verfolgung von Terrorismus hat die Bundesanwaltschaft am 29. Mai 2026 ein Strafverfahren eröffnet. Im Rahmen dieses Strafverfahrens obliegt ihr die Verfahrens- und Informationshoheit und die entsprechende Koordination des Informationsflusses. Der Bundesrat geht davon aus, dass alle beteiligten Behörden – die Kantons- und Stadtpolizei Zürich, fedpol und die BA – ihre Tätigkeiten und den Informationsaustausch im Rahmen der geltenden gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben dokumentieren. Damit wird die Nachvollziehbarkeit der behördlichen Zusammenarbeit sichergestellt.</p></span>
- <p>Mit Bezug auf den Messerangriff in Winterthur vom 28. Mai 2026 bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Frage:<br>- Verfügen heute alle Kantone über ein institutionalisiertes Bedrohungsmanagement im Sinne der nationalen Empfehlungen?<br>- Falls nein, welche Kantone verfügen noch nicht über entsprechende Strukturen?</p>
- Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus: Rolle der verschiedenen Ebenen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Die Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus erfolgt durch Prävention und Repression (Strafverfolgung) und ist eine Verbundsaufgabe, zu deren Erfüllung alle Staatsebenen zusammenarbeiten. Sie ist zugleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch von zivilen Behörden (Ausbildungsstätten, KESB, Erziehungsberatung etc.) zu leisten ist. Die Früherkennung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus und die Lagebeurteilung ist Aufgabe des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB). Der NDB arbeitet mit den kantonalen Vollzugsbehörden (den kantonalen Nachrichtendiensten, KND) zusammen. Diese beschaffen Informationen entweder im Auftrag des NDB oder unaufgefordert, gestützt auf das Nachrichtendienstgesetz (NDG) oder nach eigenem kantonalem Polizeirecht und tätigen präventive Ansprachen.</p><p> </p><p>In der Prävention spielen die behördlichen Fach- und Anlaufstellen und das kantonale Bedrohungsmanagement eine wichtige Rolle. Das Bedrohungsmanagement ist primär Sache der Polizei und damit Aufgabe der Kantone. Diese verfügen über unterschiedliche Strukturen zur Früherkennung und Bewältigung von Gefährdungslagen, deren Ausgestaltung sich unter anderem an den Empfehlungen des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) orientiert und von den lokalen Bedürfnissen abhängt. Die Liste der kantonalen Fachstellen ist auf der Internetseite des Sicherheitsverbunds Schweiz publiziert. Im Jahr 2023 wurde ein Controlling-Instrument bezüglich Umsetzung der Qualitätsstandards im Bedrohungsmanagement entwickelt und eine Umfrage bei den Kantonen durchgeführt. Deren Ergebnisse zeigen, dass bis Anfang 2026 12 Kantone ganz und acht teilweise Strukturen für ein Bedrohungsmanagement eingeführt haben. Die Ergebnisse sind ebenfalls auf der Internetseite des Sicherheitsverbunds Schweiz publiziert.</p><p> </p><p>Für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sind primär die Kantons- und Stadtpolizeien auf ihrem Territorium zuständig. Der Bund verfügt in diesem Bereich nur über begrenzte, gesetzlich definierte Zuständigkeiten, wenn die kantonalen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und bei Gefährdung der inneren oder der äusseren Sicherheit durch Terrorismus und Gewaltextremismus. Gestützt auf das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) können die Kantone beim Bundesamt für Polizei (fedpol) sogenannte PMT-Massnahmen beantragen. Beispiele solcher Massnahmen sind Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, Kontaktverbote, Ein- und Ausgrenzung, Ausreiseverbote, Eingrenzung auf eine Liegenschaft, Mobilfunklokalisierung und Fussfessel. Ziel der PMT-Massnahmen ist, die Bevölkerung vor potenziellen Terroristen zu schützen. Diese Massnahmen sind auch anwendbar, wenn eine Person nicht ausgeschafft werden kann. Sie können gegenüber einer Person nur verfügt werden, wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie eine terroristische Aktivität ausüben wird und erfolgen subsidiär zu sozialen, integrativen, oder strafrechtlichen Massnahmen. Die Umsetzung der Massnahmen obliegt dem beantragenden Kanton. Die Statistik zu den Massnahmen wird seit 2022 jeweils im Jahresbericht von fedpol veröffentlicht. Zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit kann fedpol zudem, nach vorgängiger Anhörung des NDB, gegenüber Ausländerinnen und Ausländern Einreiseverbote und Ausweisungen gestützt auf das Ausländer- und Integrationsgesetzes verfügen. </p><p> </p><p>Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten die betroffenen Behörden eng zusammen und tauschen laufend Informationen aus. Die Auskunfts- und Meldepflichten gemäss NDG verpflichten Behörden und Organisationen, Informationen an den NDB weiterzugeben. Dadurch sollen Bedrohungen für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz frühzeitig erkannt und abgewehrt werden. Der Informationsaustausch unter Behörden findet über die gängigen polizeilichen Kanäle statt. Zusätzlich arbeiten unter der Leitung von fedpol im Koordinationsgremium TETRA (Terrorist Tracking) alle wesentlichen, in die Terrorismusbekämpfung involvierten Behörden des Bundes sowie der Sicherheitsbehörden der Kantone zusammen. Hauptaufgaben des Gremiums sind Koordination sowie Lagebeurteilungen. Zu erwähnen sind diesbezüglich auch die laufenden Arbeiten zur Verbesserung des polizeilichen Informationsaustausches über die polizeiliche Abfrageplattform (POLAP). Mit einer Verfassungsrevision und einer Anpassung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes einerseits, und der Erarbeitung eines interkantonalen Konkordats zur Verbesserung der Zusammenarbeit mittels der Polizeilichen Abfrageplattform POLAP andererseits schaffen Bund und Kantone wichtige Grundlagen für einen rascheren Informationsaustausch.</p><p> </p><p>Als zuständige Behörde für die strafrechtliche Verfolgung von Terrorismus hat die Bundesanwaltschaft am 29. Mai 2026 ein Strafverfahren eröffnet. Im Rahmen dieses Strafverfahrens obliegt ihr die Verfahrens- und Informationshoheit und die entsprechende Koordination des Informationsflusses. Der Bundesrat geht davon aus, dass alle beteiligten Behörden – die Kantons- und Stadtpolizei Zürich, fedpol und die BA – ihre Tätigkeiten und den Informationsaustausch im Rahmen der geltenden gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben dokumentieren. Damit wird die Nachvollziehbarkeit der behördlichen Zusammenarbeit sichergestellt.</p></span>
- <p>Mit Bezug auf den Messerangriff in Winterthur vom 28. Mai 2026 bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Frage:<br>- Verfügen heute alle Kantone über ein institutionalisiertes Bedrohungsmanagement im Sinne der nationalen Empfehlungen?<br>- Falls nein, welche Kantone verfügen noch nicht über entsprechende Strukturen?</p>
- Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus: Rolle der verschiedenen Ebenen
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