Ukraine: Wie viele Ukrainer werden 2027 eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten?
- ShortId
-
26.7385
- Id
-
20267385
- Updated
-
08.06.2026 16:07
- Language
-
de
- Title
-
Ukraine: Wie viele Ukrainer werden 2027 eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten?
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Personen mit Schutzstatus S, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, haben gemäss Gesetz den Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B. Diese ist jedoch an den Schutzstatus S gekoppelt und bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet. Diese Aufenthaltsbewilligung B besteht also so lange, wie der Bundesrat den Schutzstatus S aufrechterhält.</p><p> </p><p>Im Laufe des Jahres 2027 werden bis zu 46'000 Personen mit Schutzstatus S die Fünfjahresfrist erreichen. Diese Personen werden nächstes Jahr eine an den Schutzstatus gekoppelte Aufenthaltsbewilligung erhalten. Diese Personen sind alle je einem Kanton zugeteilt. Jeder Kanton kennt die Zahl der betroffenen Personen. Für die Kantone sind die Zahlen beispielsweise im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) ersichtlich. Darüber hinaus hat das Staatssekretariat für Migration die Kantone in verschiedenen Gremien und auf verschiedenen Kanälen immer wieder über die entsprechenden Zahlen informiert. </p></span>
- <p>Gemäss Artikel 74 AsylG wird die Aufenthaltsbewilligung S für Ukrainer, die den Schutzstatus S geniessen, nach fünf Jahren automatisch in eine Aufenthaltsbewilligung B umgewandelt.<br>- Kann der Bundesrat uns mitteilen, wie viele Ukrainer im Jahr 2027 automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten werden?<br>- Wurden die Kantone über diese Zahl informiert? Wenn ja, wie erfolgte die Information, wer hat den Lead in der Kommunikation?</p>
- Ukraine: Wie viele Ukrainer werden 2027 eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Personen mit Schutzstatus S, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, haben gemäss Gesetz den Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung B. Diese ist jedoch an den Schutzstatus S gekoppelt und bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet. Diese Aufenthaltsbewilligung B besteht also so lange, wie der Bundesrat den Schutzstatus S aufrechterhält.</p><p> </p><p>Im Laufe des Jahres 2027 werden bis zu 46'000 Personen mit Schutzstatus S die Fünfjahresfrist erreichen. Diese Personen werden nächstes Jahr eine an den Schutzstatus gekoppelte Aufenthaltsbewilligung erhalten. Diese Personen sind alle je einem Kanton zugeteilt. Jeder Kanton kennt die Zahl der betroffenen Personen. Für die Kantone sind die Zahlen beispielsweise im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) ersichtlich. Darüber hinaus hat das Staatssekretariat für Migration die Kantone in verschiedenen Gremien und auf verschiedenen Kanälen immer wieder über die entsprechenden Zahlen informiert. </p></span>
- <p>Gemäss Artikel 74 AsylG wird die Aufenthaltsbewilligung S für Ukrainer, die den Schutzstatus S geniessen, nach fünf Jahren automatisch in eine Aufenthaltsbewilligung B umgewandelt.<br>- Kann der Bundesrat uns mitteilen, wie viele Ukrainer im Jahr 2027 automatisch eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten werden?<br>- Wurden die Kantone über diese Zahl informiert? Wenn ja, wie erfolgte die Information, wer hat den Lead in der Kommunikation?</p>
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