Diebesgut in Bundesasylzentren: Sind die Behörden machtlos gegenüber kriminellen Asylmigranten?

ShortId
26.7386
Id
20267386
Updated
08.06.2026 16:09
Language
de
Title
Diebesgut in Bundesasylzentren: Sind die Behörden machtlos gegenüber kriminellen Asylmigranten?
AdditionalIndexing
1216;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das Sicherheitspersonal in den Bundesasylzentren (BAZ) können jederzeit eine Durchsuchung in einem BAZ durchführen und Gegenstände sicherstellen. Ausserdem gewährt das SEM der Polizei oder anderen Behörden Zutritt, wenn sie diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. </p><p>&nbsp;</p><p>Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohnerinnen und Bewohner in den BAZ angemessen zu berücksichtigen. Auch die Verhältnis- und Zweckmässigkeit bei der Durchsuchung eines ganzen Zentrums und die dafür aufgewendeten Ressourcen aller beteiligten Behörden werden hinsichtlich des Delikts und möglicher Massnahmen mitberücksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Asylsuchende werden bei jedem Einlass in ein BAZ durchsucht. Wird während der Durchsuchung Deliktgut sichergestellt, avisiert das SEM die Polizei.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig. </p></span>
  • <p>Romina (21) verlor in Bern ihr Handy. Die Ortung führte sie zum BAZ Kappelen. Eine Durchsuchung sei rechtlich nicht möglich, meinte das SEM. Unverhältnismässig, hiess es von der Kapo Bern. Zufällig wurde das Diebesgut dann von Sicherheitsleuten entdeckt.</p><p>Fälle wie dieser kommen tagtäglich vor. Kriminelle Asylmigranten lachen sich ins Fäustchen.<br>- Wie beurteilt der Bundesrat diese für die Geschädigten unhaltbare Situation?<br>- Unterbreitet er eine Vorlage, damit die Behörden künftig eingreifen können?</p>
  • Diebesgut in Bundesasylzentren: Sind die Behörden machtlos gegenüber kriminellen Asylmigranten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das Sicherheitspersonal in den Bundesasylzentren (BAZ) können jederzeit eine Durchsuchung in einem BAZ durchführen und Gegenstände sicherstellen. Ausserdem gewährt das SEM der Polizei oder anderen Behörden Zutritt, wenn sie diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. </p><p>&nbsp;</p><p>Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohnerinnen und Bewohner in den BAZ angemessen zu berücksichtigen. Auch die Verhältnis- und Zweckmässigkeit bei der Durchsuchung eines ganzen Zentrums und die dafür aufgewendeten Ressourcen aller beteiligten Behörden werden hinsichtlich des Delikts und möglicher Massnahmen mitberücksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Asylsuchende werden bei jedem Einlass in ein BAZ durchsucht. Wird während der Durchsuchung Deliktgut sichergestellt, avisiert das SEM die Polizei.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig. </p></span>
    • <p>Romina (21) verlor in Bern ihr Handy. Die Ortung führte sie zum BAZ Kappelen. Eine Durchsuchung sei rechtlich nicht möglich, meinte das SEM. Unverhältnismässig, hiess es von der Kapo Bern. Zufällig wurde das Diebesgut dann von Sicherheitsleuten entdeckt.</p><p>Fälle wie dieser kommen tagtäglich vor. Kriminelle Asylmigranten lachen sich ins Fäustchen.<br>- Wie beurteilt der Bundesrat diese für die Geschädigten unhaltbare Situation?<br>- Unterbreitet er eine Vorlage, damit die Behörden künftig eingreifen können?</p>
    • Diebesgut in Bundesasylzentren: Sind die Behörden machtlos gegenüber kriminellen Asylmigranten?

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