Verhinderung künftiger Kostenfolgen wegen zu tiefen Höchstwerten im Trinkwasser

ShortId
26.7394
Id
20267394
Updated
08.06.2026 16:17
Language
de
Title
Verhinderung künftiger Kostenfolgen wegen zu tiefen Höchstwerten im Trinkwasser
AdditionalIndexing
52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>In Bezug auf Trinkwasser gilt der rechtliche Grundsatz, dass Substanzen mit wahrscheinlich krebserregender Wirkung beim Menschen nicht toleriert werden. Der Bundesrat sieht nicht vor, von diesem Grundsatz abzukehren. Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen.</p></span>
  • <p>In seiner Antwort zum Po. 20.4087 schreibt der Bundesrat noch in Unkenntnis des BVGer-Urteils vom 12. März 2026&nbsp; «Diese Höchstwerte sind jedoch sehr streng und enthalten grosse Sicherheitsmargen. Es besteht daher nach aktuellem Wissensstand kein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung».&nbsp;<br>- Wird der Bundesrat künftig das Verhältnismässigkeitsprinzip wahren im Umgang mit Steuermitteln?&nbsp;<br>- Wird er statt starren Vorsorgewerten auf den effektiven toxikologischen Daten beruhende Orientierungswerte einführen?</p>
  • Verhinderung künftiger Kostenfolgen wegen zu tiefen Höchstwerten im Trinkwasser
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>In Bezug auf Trinkwasser gilt der rechtliche Grundsatz, dass Substanzen mit wahrscheinlich krebserregender Wirkung beim Menschen nicht toleriert werden. Der Bundesrat sieht nicht vor, von diesem Grundsatz abzukehren. Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen.</p></span>
    • <p>In seiner Antwort zum Po. 20.4087 schreibt der Bundesrat noch in Unkenntnis des BVGer-Urteils vom 12. März 2026&nbsp; «Diese Höchstwerte sind jedoch sehr streng und enthalten grosse Sicherheitsmargen. Es besteht daher nach aktuellem Wissensstand kein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung».&nbsp;<br>- Wird der Bundesrat künftig das Verhältnismässigkeitsprinzip wahren im Umgang mit Steuermitteln?&nbsp;<br>- Wird er statt starren Vorsorgewerten auf den effektiven toxikologischen Daten beruhende Orientierungswerte einführen?</p>
    • Verhinderung künftiger Kostenfolgen wegen zu tiefen Höchstwerten im Trinkwasser

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