Wie wurden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Änderung des Bankengesetzes einbezogen?
- ShortId
-
26.7406
- Id
-
20267406
- Updated
-
08.06.2026 15:50
- Language
-
de
- Title
-
Wie wurden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Änderung des Bankengesetzes einbezogen?
- AdditionalIndexing
-
24;44
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Mit der genannten Revision des Bankengesetzes (26.027) schlägt der Bundesrat vor, dass die UBS ihre Tochtergesellschaften im Ausland vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen muss. Die zusätzlichen Kosten, die daraus resultieren, sollten entsprechend auch durch das UBS-Geschäft im Ausland finanziert werden. </p><p>Eine Quersubventionierung dieses ausländischen Geschäfts durch das Schweizer Geschäft, beispielsweise durch höhere Preise oder durch Einsparungen beim Personal, wäre nicht verursachergerecht. Ein funktionierender Wettbewerb in der Schweiz setzt solchen ungerechtfertigten Überwälzungen Grenzen. Entsprechend ergeben sich aus der Revision des Bankengesetzes keine direkten Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und -nehmer in der Schweiz, weder im Finanzsektor noch in der Realwirtschaft.</p><p> </p><p>Die zielgerichtete Eigenkapitalmassnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Ein langfristig stabiler Bankensektor stärkt die Arbeitsplatzsicherheit. Historisch führen vor allem Finanzkrisen und Krisen einzelner Institute, und nicht Regulierungsanpassungen, zu einem markanten Rückgang des Personalbestandes. Dies zeigt auch die Bankenstatistik der SNB: In den Jahren 2008 und 2009 ging der Personalbestand bei den Schweizer Grossbanken um 3’024 resp. 5’558 Stellen zurück. Wäre die Credit Suisse 2023 in Konkurs gegangen, hätten in der Schweiz mehr als 10’000 Arbeitnehmerinnen und -nehmer ihre Stelle verloren. Solche Stellenverluste sollen künftig durch eine höhere Stabilität der Bank möglichst vermieden werden.</p><p> </p><p>Der Bundesrat misst der Sozialpartnerschaft einen hohen Stellenwert bei und anerkennt insbesondere auch deren Rolle bei strukturellen Veränderungen. Die Sozialpartner haben sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Bankengesetz-Revision eingebracht.</p></span>
- <p>Die Änderung des Bankengesetzes (26.027) betrifft Zehntausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Bankensektor. Dennoch steht in der Botschaft des Bundesrates, dass «keine direkten Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und -nehmer in der Schweiz zu erwarten» sind.<br>Worauf basiert diese Einschätzung? Wurden spezifische Studien durchgeführt?<br>Wenn nein, warum nicht?<br>Wurden die Sozialpartner in die Ausarbeitung der Vorlage einbezogen? <br>Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Wie wurden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Änderung des Bankengesetzes einbezogen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Mit der genannten Revision des Bankengesetzes (26.027) schlägt der Bundesrat vor, dass die UBS ihre Tochtergesellschaften im Ausland vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen muss. Die zusätzlichen Kosten, die daraus resultieren, sollten entsprechend auch durch das UBS-Geschäft im Ausland finanziert werden. </p><p>Eine Quersubventionierung dieses ausländischen Geschäfts durch das Schweizer Geschäft, beispielsweise durch höhere Preise oder durch Einsparungen beim Personal, wäre nicht verursachergerecht. Ein funktionierender Wettbewerb in der Schweiz setzt solchen ungerechtfertigten Überwälzungen Grenzen. Entsprechend ergeben sich aus der Revision des Bankengesetzes keine direkten Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und -nehmer in der Schweiz, weder im Finanzsektor noch in der Realwirtschaft.</p><p> </p><p>Die zielgerichtete Eigenkapitalmassnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Ein langfristig stabiler Bankensektor stärkt die Arbeitsplatzsicherheit. Historisch führen vor allem Finanzkrisen und Krisen einzelner Institute, und nicht Regulierungsanpassungen, zu einem markanten Rückgang des Personalbestandes. Dies zeigt auch die Bankenstatistik der SNB: In den Jahren 2008 und 2009 ging der Personalbestand bei den Schweizer Grossbanken um 3’024 resp. 5’558 Stellen zurück. Wäre die Credit Suisse 2023 in Konkurs gegangen, hätten in der Schweiz mehr als 10’000 Arbeitnehmerinnen und -nehmer ihre Stelle verloren. Solche Stellenverluste sollen künftig durch eine höhere Stabilität der Bank möglichst vermieden werden.</p><p> </p><p>Der Bundesrat misst der Sozialpartnerschaft einen hohen Stellenwert bei und anerkennt insbesondere auch deren Rolle bei strukturellen Veränderungen. Die Sozialpartner haben sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Bankengesetz-Revision eingebracht.</p></span>
- <p>Die Änderung des Bankengesetzes (26.027) betrifft Zehntausende von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Bankensektor. Dennoch steht in der Botschaft des Bundesrates, dass «keine direkten Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und -nehmer in der Schweiz zu erwarten» sind.<br>Worauf basiert diese Einschätzung? Wurden spezifische Studien durchgeführt?<br>Wenn nein, warum nicht?<br>Wurden die Sozialpartner in die Ausarbeitung der Vorlage einbezogen? <br>Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?</p>
- Wie wurden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Änderung des Bankengesetzes einbezogen?
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