Sind die Bundesasylzentren rechtsfreie Räume betreffend Hausdurchsuchungen?

ShortId
26.7443
Id
20267443
Updated
08.06.2026 16:10
Language
de
Title
Sind die Bundesasylzentren rechtsfreie Räume betreffend Hausdurchsuchungen?
AdditionalIndexing
2811;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das Sicherheitspersonal in den Bundesasylzentren (BAZ) können jederzeit eine Durchsuchung in einem BAZ durchführen und Gegenstände sicherstellen. Ausserdem gewährt das SEM der Polizei oder anderen Behörden Zutritt, wenn sie diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. </p><p>&nbsp;</p><p>Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohnerinnen und Bewohner in den BAZ angemessen zu berücksichtigen. Auch die Verhältnis- und Zweckmässigkeit bei der Durchsuchung eines ganzen Zentrums und die dafür aufgewendeten Ressourcen aller beteiligten Behörden werden hinsichtlich des Delikts und möglicher Massnahmen mitberücksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Asylsuchende werden bei jedem Einlass in ein BAZ durchsucht. Wird während der Durchsuchung Deliktgut sichergestellt, avisiert das SEM die Polizei.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig. </p></span>
  • <p>In den Medien wurde über folgende Ereignisse berichtet: Einer Person wurden Vermögensgegenstände gestohlen, die sie dann elektronisch in einem BAZ geortet hat. Das SEM teilte via Medien mit, ohne Einverständnis der Bewohner im BAZ könne nur die Polizei Durchsuchungen vornehmen, da die Rechtsgrundlagen fehlen würden. Unabhängig des positiven Ausganges für die bestohlene Person:<br>Welche Rechtsgrundlagen müssen wie geändert werden, damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen?</p>
  • Sind die Bundesasylzentren rechtsfreie Räume betreffend Hausdurchsuchungen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) oder das Sicherheitspersonal in den Bundesasylzentren (BAZ) können jederzeit eine Durchsuchung in einem BAZ durchführen und Gegenstände sicherstellen. Ausserdem gewährt das SEM der Polizei oder anderen Behörden Zutritt, wenn sie diesen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. </p><p>&nbsp;</p><p>Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Bewohnerinnen und Bewohner in den BAZ angemessen zu berücksichtigen. Auch die Verhältnis- und Zweckmässigkeit bei der Durchsuchung eines ganzen Zentrums und die dafür aufgewendeten Ressourcen aller beteiligten Behörden werden hinsichtlich des Delikts und möglicher Massnahmen mitberücksichtigt.</p><p>&nbsp;</p><p>Asylsuchende werden bei jedem Einlass in ein BAZ durchsucht. Wird während der Durchsuchung Deliktgut sichergestellt, avisiert das SEM die Polizei.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen erachtet der Bundesrat als nicht notwendig. </p></span>
    • <p>In den Medien wurde über folgende Ereignisse berichtet: Einer Person wurden Vermögensgegenstände gestohlen, die sie dann elektronisch in einem BAZ geortet hat. Das SEM teilte via Medien mit, ohne Einverständnis der Bewohner im BAZ könne nur die Polizei Durchsuchungen vornehmen, da die Rechtsgrundlagen fehlen würden. Unabhängig des positiven Ausganges für die bestohlene Person:<br>Welche Rechtsgrundlagen müssen wie geändert werden, damit Geschädigte zu ihrem Recht kommen?</p>
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