Behördenpropaganda zum EU-Unterwerfungsvertrag

ShortId
26.7449
Id
20267449
Updated
08.06.2026 15:39
Language
de
Title
Behördenpropaganda zum EU-Unterwerfungsvertrag
AdditionalIndexing
10;04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Es ist dem Bundesrat wichtig festzuhalten, dass das Paket Schweiz – EU dem Marktzugang dient. Dank des Mutual Recognition Agreement (MRA), dessen Aktualisierung Gegenstand des Pakets ist, können Schweizer Unternehmen Waren einfacher in die EU exportieren. Diesen Marktzugang möchte der Bundesrat mit dem Paket garantieren. Die Erklärvideos sind Teil eines umfassenden Informationsangebotes auf den Webseiten der Bundesverwaltung, das alle politischen Dokumente wie die Botschaft zum Paket sowie Faktenblätter umfasst. Die Videos richten sich in erster Linie an diejenigen Personen der Schweizer Bevölkerung, die sich schnell und audiovisuell informieren möchten, auch an die englischsprachigen. Die englischen Videos richten sich darüber hinaus an interessierte Personen im Ausland. Derzeit ist keine Abstimmung über das Paket Schweiz – EU angesetzt. Der Bundesrat hat entschieden, diese Erklärvideos im Rahmen seiner Informationspflicht gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Art. 10; RVOG, SR 172.010) zu veröffentlichen, wonach er auch die Öffentlichkeit frühzeitig und kontinuierlich über seine Planungen und Entscheide informiert. Zu den Kosten: Die Videos wurden intern produziert. Anfangs wurden die Erklärvideos von externen Sprecherinnen und Sprechern eingesprochen, hierfür fielen Kosten von insgesamt 8415 Franken an. Inzwischen werden für die Vertonung aus Spargründen KI-Stimmen genutzt. Für ein Video fielen für urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial Kosten von 627 Franken an. Darüber hinaus wurden für die Videos keine Leistungen eingekauft.</p></span>
  • <p>In einem englischsprachigen Video verbreitet die Bundeskanzlei stark verkürzte, irreführende und unwahre Informationen über das EU-Vertragspaket. Offenkundig falsch ist die Behauptung, dieses garantiere den Marktzugang.&nbsp;<br>- Worin besteht die Rechtsgrundlage für diese Videos?<br>- Was ist das Zielpublikum für englischsprachige Videos?<br>- Inwiefern wird damit die freie Willensbildung der Stimmberechtigten im Sinne von Art. 34 Abs. 2 BV und Art. 10a BPR gestärkt?<br>- Wie hoch sind die Kosten für diese Videos?</p>
  • Behördenpropaganda zum EU-Unterwerfungsvertrag
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Es ist dem Bundesrat wichtig festzuhalten, dass das Paket Schweiz – EU dem Marktzugang dient. Dank des Mutual Recognition Agreement (MRA), dessen Aktualisierung Gegenstand des Pakets ist, können Schweizer Unternehmen Waren einfacher in die EU exportieren. Diesen Marktzugang möchte der Bundesrat mit dem Paket garantieren. Die Erklärvideos sind Teil eines umfassenden Informationsangebotes auf den Webseiten der Bundesverwaltung, das alle politischen Dokumente wie die Botschaft zum Paket sowie Faktenblätter umfasst. Die Videos richten sich in erster Linie an diejenigen Personen der Schweizer Bevölkerung, die sich schnell und audiovisuell informieren möchten, auch an die englischsprachigen. Die englischen Videos richten sich darüber hinaus an interessierte Personen im Ausland. Derzeit ist keine Abstimmung über das Paket Schweiz – EU angesetzt. Der Bundesrat hat entschieden, diese Erklärvideos im Rahmen seiner Informationspflicht gemäss Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Art. 10; RVOG, SR 172.010) zu veröffentlichen, wonach er auch die Öffentlichkeit frühzeitig und kontinuierlich über seine Planungen und Entscheide informiert. Zu den Kosten: Die Videos wurden intern produziert. Anfangs wurden die Erklärvideos von externen Sprecherinnen und Sprechern eingesprochen, hierfür fielen Kosten von insgesamt 8415 Franken an. Inzwischen werden für die Vertonung aus Spargründen KI-Stimmen genutzt. Für ein Video fielen für urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial Kosten von 627 Franken an. Darüber hinaus wurden für die Videos keine Leistungen eingekauft.</p></span>
    • <p>In einem englischsprachigen Video verbreitet die Bundeskanzlei stark verkürzte, irreführende und unwahre Informationen über das EU-Vertragspaket. Offenkundig falsch ist die Behauptung, dieses garantiere den Marktzugang.&nbsp;<br>- Worin besteht die Rechtsgrundlage für diese Videos?<br>- Was ist das Zielpublikum für englischsprachige Videos?<br>- Inwiefern wird damit die freie Willensbildung der Stimmberechtigten im Sinne von Art. 34 Abs. 2 BV und Art. 10a BPR gestärkt?<br>- Wie hoch sind die Kosten für diese Videos?</p>
    • Behördenpropaganda zum EU-Unterwerfungsvertrag

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