Non-Punishment-Prinzip

ShortId
26.7474
Id
20267474
Updated
15.06.2026 15:38
Language
de
Title
Non-Punishment-Prinzip
AdditionalIndexing
1231;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das «Non-Punishment-Prinzip» ist in Artikel 26 des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels verankert, das für die Schweiz am 1. April 2013 in Kraft getreten ist. Artikel 26 verpflichtet die Vertragsparteien, im Einklang mit den Grundsätzen ihres Rechtssystems die Möglichkeit vorzusehen, Opfer von Menschenhandel für ihre Beteiligung an rechtswidrigen Handlungen nicht zu bestrafen, soweit sie zu deren Begehung gezwungen wurden. Gestützt darauf erliess die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz im Jahr 2023 die Empfehlungen für eine kantonale Musterweisung zum «Non-Punishment-Prinzip». </p><p>&nbsp;</p><p>Der Nationale Aktionsplan der Schweiz gegen Menschenhandel 2023 - 2027 sieht vor, dass die Bedeutung und Anwendung des «Non-Punishment-Prinzip» für Taten, zu welchen die Opfer gezwungen wurden, in den kantonalen Weisungen für die Staatsanwaltschaften dargelegt und erläutert werden. Der entsprechende Monitoringbericht bestätigt, dass diese Aktion umgesetzt wurde. </p><p>&nbsp;</p><p>Weiter werden in Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Ausbildungen für Polizeien und Staatsanwaltschaften organisiert und angeboten. In diesen wird auch auf das «Non-Punishment-Prinzip» fokussiert. Entsprechende Kurse werden mehrsprachig durchgeführt und auch weiterentwickelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur allfälligen Ausweitung des Prinzips auf alle Opfer von Gewalterfahrungen kann sich der Bundesrat im Rahmen der Fragestunde nicht abschliessend äussern. Er möchte jedoch darauf hinweisen, dass für die Anwendung des Prinzips in jedem Fall erforderlich bleibt, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Zwang und der Straftat besteht. </p></span>
  • <p>Das «Non-Punishment-Prinzip», verabschiedet 2023 von der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz SSK, gilt im Bereich des Menschenhandels. Es will, dass Opfer von Menschenhandel für ihre Straftaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Eigenschaft als Opfer begehen, soweit möglich von einer Strafe befreit werden.&nbsp;<br>Funktioniert das Prinzip im Bereich des Menschenhandels und wie weit kann es auf alle Opfer angewendet werden, die eine Strafanzeige aufgrund von Gewalterfahrung machen?</p>
  • Non-Punishment-Prinzip
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das «Non-Punishment-Prinzip» ist in Artikel 26 des Übereinkommens zur Bekämpfung des Menschenhandels verankert, das für die Schweiz am 1. April 2013 in Kraft getreten ist. Artikel 26 verpflichtet die Vertragsparteien, im Einklang mit den Grundsätzen ihres Rechtssystems die Möglichkeit vorzusehen, Opfer von Menschenhandel für ihre Beteiligung an rechtswidrigen Handlungen nicht zu bestrafen, soweit sie zu deren Begehung gezwungen wurden. Gestützt darauf erliess die Schweizerische Staatsanwaltschaftskonferenz im Jahr 2023 die Empfehlungen für eine kantonale Musterweisung zum «Non-Punishment-Prinzip». </p><p>&nbsp;</p><p>Der Nationale Aktionsplan der Schweiz gegen Menschenhandel 2023 - 2027 sieht vor, dass die Bedeutung und Anwendung des «Non-Punishment-Prinzip» für Taten, zu welchen die Opfer gezwungen wurden, in den kantonalen Weisungen für die Staatsanwaltschaften dargelegt und erläutert werden. Der entsprechende Monitoringbericht bestätigt, dass diese Aktion umgesetzt wurde. </p><p>&nbsp;</p><p>Weiter werden in Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Ausbildungen für Polizeien und Staatsanwaltschaften organisiert und angeboten. In diesen wird auch auf das «Non-Punishment-Prinzip» fokussiert. Entsprechende Kurse werden mehrsprachig durchgeführt und auch weiterentwickelt.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur allfälligen Ausweitung des Prinzips auf alle Opfer von Gewalterfahrungen kann sich der Bundesrat im Rahmen der Fragestunde nicht abschliessend äussern. Er möchte jedoch darauf hinweisen, dass für die Anwendung des Prinzips in jedem Fall erforderlich bleibt, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Zwang und der Straftat besteht. </p></span>
    • <p>Das «Non-Punishment-Prinzip», verabschiedet 2023 von der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz SSK, gilt im Bereich des Menschenhandels. Es will, dass Opfer von Menschenhandel für ihre Straftaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Eigenschaft als Opfer begehen, soweit möglich von einer Strafe befreit werden.&nbsp;<br>Funktioniert das Prinzip im Bereich des Menschenhandels und wie weit kann es auf alle Opfer angewendet werden, die eine Strafanzeige aufgrund von Gewalterfahrung machen?</p>
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