Arbeitsausbeutung als Straftatbestand: Wann liegen die Ergebnisse endlich vor?

ShortId
26.7557
Id
20267557
Updated
15.06.2026 15:57
Language
de
Title
Arbeitsausbeutung als Straftatbestand: Wann liegen die Ergebnisse endlich vor?
AdditionalIndexing
1216;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das EJPD hat die Bekämpfung von Menschenhandel zu einer Priorität erklärt. In diesem Sinne werden nun konkrete Vorschläge und Optionen für die Anpassung von Artikel 182 des Strafgesetzbuches (StGB) erarbeitet, die zu einer effektiveren Bekämpfung von Menschenhandel und einer höheren Gewichtung dieses Themas beitragen können. Der Fokus liegt dabei auf der Anpassung des Straftatbestandes des Menschenhandels bezüglich seiner Tatmittel sowie auf dem Begriff der Arbeitsausbeutung. Es werden aber auch Vorschläge für die mögliche Einführung eines separaten Straftatbestandes gegen die Arbeitsausbeutung geprüft. Das EJPD erarbeitet derzeit die Stossrichtung der Vorlage. </p></span>
  • <p>Die Motion 20.3630 wurde vom Nationalrat im Jahr 2022 angenommen und ist seitdem im Ständerat hängig. Die Frage der Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands gegen die Ausbeutung der Arbeitskraft wird gemäss Nationalem Aktionsplan gegen Menschenhandel im Rahmen der Massnahme 4.1.2 geprüft. Laut <a href="https://www.fedpol.admin.ch/dam/de/sd-web/M19sFybHTYuH/zweiter-ber-nap-menschenhandel-d.pdf">Monitoringbericht</a> (Apr. 2026) liegt der Prüfbericht des Bundesamtes für Justiz vor und wird departementsintern geprüft.&nbsp;<br>Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Prüfung zu rechnen?</p>
  • Arbeitsausbeutung als Straftatbestand: Wann liegen die Ergebnisse endlich vor?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das EJPD hat die Bekämpfung von Menschenhandel zu einer Priorität erklärt. In diesem Sinne werden nun konkrete Vorschläge und Optionen für die Anpassung von Artikel 182 des Strafgesetzbuches (StGB) erarbeitet, die zu einer effektiveren Bekämpfung von Menschenhandel und einer höheren Gewichtung dieses Themas beitragen können. Der Fokus liegt dabei auf der Anpassung des Straftatbestandes des Menschenhandels bezüglich seiner Tatmittel sowie auf dem Begriff der Arbeitsausbeutung. Es werden aber auch Vorschläge für die mögliche Einführung eines separaten Straftatbestandes gegen die Arbeitsausbeutung geprüft. Das EJPD erarbeitet derzeit die Stossrichtung der Vorlage. </p></span>
    • <p>Die Motion 20.3630 wurde vom Nationalrat im Jahr 2022 angenommen und ist seitdem im Ständerat hängig. Die Frage der Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands gegen die Ausbeutung der Arbeitskraft wird gemäss Nationalem Aktionsplan gegen Menschenhandel im Rahmen der Massnahme 4.1.2 geprüft. Laut <a href="https://www.fedpol.admin.ch/dam/de/sd-web/M19sFybHTYuH/zweiter-ber-nap-menschenhandel-d.pdf">Monitoringbericht</a> (Apr. 2026) liegt der Prüfbericht des Bundesamtes für Justiz vor und wird departementsintern geprüft.&nbsp;<br>Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Prüfung zu rechnen?</p>
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