Vergabe der Importkontingente für Brotgetreide

ShortId
26.7559
Id
20267559
Updated
15.06.2026 16:01
Language
de
Title
Vergabe der Importkontingente für Brotgetreide
AdditionalIndexing
15;34;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Die Verteilung des Zollkontingents für Brotgetreide erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren, also nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung. Bei hoher Nachfrage kann das herausfordernd sein, da die Zollkontingentsmengen in der Regel innerhalb weniger Minuten ausgeschöpft werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Dieses Verfahren stützt sich auf Artikel 31 Absatz 1 der Agrareinfuhrverordnung. Anmeldungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitfensters eingehen, als gleichzeitig angenommen zu behandeln, wäre mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar.</p><p>&nbsp;</p><p>Artikel 22 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes sieht neben dem Windhundverfahren auch weitere Möglichkeiten zur Verteilung von Zollkontingenten vor. Der Bundesrat beabsichtigt, Zollkontingente künftig vermehrt zu versteigern. Dies schafft für die Unternehmen mehr Planungssicherheit.</p></span>
  • <p>Bei der Vergabe der Importkontingente für Brotgetreide herrschen seit Monaten Verhältnisse wie bei Rolling Stones Konzerten. Die Kontingente sind jeweils innert Millisekunden ausgeschöpft. Dies führt zu Zufälligkeiten bei der Zuteilung – kleinere Betriebe mit schwächerer Internetanbindung sind benachteiligt.&nbsp;<br>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie dies behoben werden kann? Z.B. indem die in den ersten 30 Sekunden eingegangenen Anträge als gleichzeitig vom BAZG angenommen behandelt werden?</p>
  • Vergabe der Importkontingente für Brotgetreide
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Die Verteilung des Zollkontingents für Brotgetreide erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren, also nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung. Bei hoher Nachfrage kann das herausfordernd sein, da die Zollkontingentsmengen in der Regel innerhalb weniger Minuten ausgeschöpft werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Dieses Verfahren stützt sich auf Artikel 31 Absatz 1 der Agrareinfuhrverordnung. Anmeldungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitfensters eingehen, als gleichzeitig angenommen zu behandeln, wäre mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen nicht vereinbar.</p><p>&nbsp;</p><p>Artikel 22 Absatz 2 des Landwirtschaftsgesetzes sieht neben dem Windhundverfahren auch weitere Möglichkeiten zur Verteilung von Zollkontingenten vor. Der Bundesrat beabsichtigt, Zollkontingente künftig vermehrt zu versteigern. Dies schafft für die Unternehmen mehr Planungssicherheit.</p></span>
    • <p>Bei der Vergabe der Importkontingente für Brotgetreide herrschen seit Monaten Verhältnisse wie bei Rolling Stones Konzerten. Die Kontingente sind jeweils innert Millisekunden ausgeschöpft. Dies führt zu Zufälligkeiten bei der Zuteilung – kleinere Betriebe mit schwächerer Internetanbindung sind benachteiligt.&nbsp;<br>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie dies behoben werden kann? Z.B. indem die in den ersten 30 Sekunden eingegangenen Anträge als gleichzeitig vom BAZG angenommen behandelt werden?</p>
    • Vergabe der Importkontingente für Brotgetreide

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