Wäre eine Anpassung der Strafprozessordnung für Terror Gefährder oder Schwerstkriminelle nicht überfällig?

ShortId
26.7560
Id
20267560
Updated
15.06.2026 15:59
Language
de
Title
Wäre eine Anpassung der Strafprozessordnung für Terror Gefährder oder Schwerstkriminelle nicht überfällig?
AdditionalIndexing
1216;09;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Der Bundesrat misst der Bekämpfung des Terrorismus und der Verhinderung schwerer Straftaten, die die innere Sicherheit der Schweiz gefährden, grosse Bedeutung bei. Gleichzeitig müssen die rechtsstaatlichen Prinzipien gewahrt bleiben. </p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Artikel 248 der Strafprozessordnung kann eine betroffene Person die Siegelung ihrer sichergestellten Geräte verlangen. Dies dient dem Schutz von Persönlichkeitsrechten. Das heisst aber auch, dass damit die Daten nicht unmittelbar nach der Beschlagnahme ausgewertet werden können. Die Strafverfolgungsbehörden sind bis zur Aufhebung der Siegelung durch ein Zwangsmassnahmengericht nicht befugt, die versiegelten Geräte zu durchsuchen und auszuwerten. Dies kann zu verfahrensgefährdenden Verzögerungen führen. Beispielsweise können mögliche Mittäter nicht oder zu spät ermittelt, Beweismittel vernichtet oder dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden. Zudem kann die Verhinderung und Aufdeckung von Folgetaten erschwert oder verunmöglicht werden. Die Siegelung und der damit einhergehende Zeitverlust kann insbesondere dann zu Risiken führen, wenn es um Fälle mit einer möglichen konkreten Bedrohung der inneren Sicherheit geht. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat diese Problematik in der Ende 2025 verabschiedeten Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität aufgenommen und die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen in Aussicht gestellt. Diese Arbeiten laufen. Die mögliche Anpassung der gesetzlichen Regelung zur Siegelung soll in das geplante Gesetzgebungspaket zur Umsetzung dieser Strategie aufgenommen werden. Dabei werden auch Überlegungen angestellt, wie der Problematik von Terrorfällen und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken am besten begegnet werden kann. Die Vernehmlassung für das Gesetzespaket ist für Ende 2027 vorgesehen. </p></span>
  • <p>Der NDB warnt seit Jahren vor erhöhter Terrorgefahr. Nun liess der Winterthurer Messerangreifer (Terror Gefährder) &nbsp;seine Geräte versiegeln.<br>- Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es endlich angezeigt wäre, dass Geräte von Terroristen und Schwerstkriminellen zur Prävention von weiteren Straftaten rasch ausgewertet werden können?<br>- Wie könnte eine solche Anpassung aussehen?</p>
  • Wäre eine Anpassung der Strafprozessordnung für Terror Gefährder oder Schwerstkriminelle nicht überfällig?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Der Bundesrat misst der Bekämpfung des Terrorismus und der Verhinderung schwerer Straftaten, die die innere Sicherheit der Schweiz gefährden, grosse Bedeutung bei. Gleichzeitig müssen die rechtsstaatlichen Prinzipien gewahrt bleiben. </p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Artikel 248 der Strafprozessordnung kann eine betroffene Person die Siegelung ihrer sichergestellten Geräte verlangen. Dies dient dem Schutz von Persönlichkeitsrechten. Das heisst aber auch, dass damit die Daten nicht unmittelbar nach der Beschlagnahme ausgewertet werden können. Die Strafverfolgungsbehörden sind bis zur Aufhebung der Siegelung durch ein Zwangsmassnahmengericht nicht befugt, die versiegelten Geräte zu durchsuchen und auszuwerten. Dies kann zu verfahrensgefährdenden Verzögerungen führen. Beispielsweise können mögliche Mittäter nicht oder zu spät ermittelt, Beweismittel vernichtet oder dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen werden. Zudem kann die Verhinderung und Aufdeckung von Folgetaten erschwert oder verunmöglicht werden. Die Siegelung und der damit einhergehende Zeitverlust kann insbesondere dann zu Risiken führen, wenn es um Fälle mit einer möglichen konkreten Bedrohung der inneren Sicherheit geht. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat hat diese Problematik in der Ende 2025 verabschiedeten Strategie zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität aufgenommen und die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen in Aussicht gestellt. Diese Arbeiten laufen. Die mögliche Anpassung der gesetzlichen Regelung zur Siegelung soll in das geplante Gesetzgebungspaket zur Umsetzung dieser Strategie aufgenommen werden. Dabei werden auch Überlegungen angestellt, wie der Problematik von Terrorfällen und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken am besten begegnet werden kann. Die Vernehmlassung für das Gesetzespaket ist für Ende 2027 vorgesehen. </p></span>
    • <p>Der NDB warnt seit Jahren vor erhöhter Terrorgefahr. Nun liess der Winterthurer Messerangreifer (Terror Gefährder) &nbsp;seine Geräte versiegeln.<br>- Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es endlich angezeigt wäre, dass Geräte von Terroristen und Schwerstkriminellen zur Prävention von weiteren Straftaten rasch ausgewertet werden können?<br>- Wie könnte eine solche Anpassung aussehen?</p>
    • Wäre eine Anpassung der Strafprozessordnung für Terror Gefährder oder Schwerstkriminelle nicht überfällig?

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