Wettbewerbsverzerrung wegen Vereinbarung der SRG mit den Verlegern?

ShortId
26.7580
Id
20267580
Updated
15.06.2026 15:40
Language
de
Title
Wettbewerbsverzerrung wegen Vereinbarung der SRG mit den Verlegern?
AdditionalIndexing
34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Der Bundesrat wurde vor Abschluss der Vereinbarung zwischen der SRG und den Verlegerverbänden nicht konsultiert. Die SRG kann jedoch unter Einhaltung der Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes sowie der SRG-Konzession solche Vereinbarungen abschliessen. </p><p>&nbsp;</p><p>Für die Beurteilung von allfälligen Wettbewerbsverzerrungen, die aus einer solchen Vereinbarung resultieren könnten, ist die Wettbewerbskommission zuständig. </p><p>&nbsp;</p><p>Die SRG hat in den Jahren 2023 und 2024 jährlich insgesamt 280'000 Franken für digitale Werbeträger aufgewendet. Für das Jahr 2025 liegen noch keine Zahlen vor. In ihrer Vereinbarung mit den Verlegerverbänden verpflichtet sich die SRG, künftig 60% der Marketingausgaben für das Online- resp. Social Media-Angebot bei Schweizer Medienhäusern zu buchen. Die verbleibenden 40% werden gemäss Vereinbarung über eine Agentur der Verleger gebucht, wie beispielsweise Goldbach, Audienzz oder Admeira. Dieser Passus ist seit April 2026 in Kraft. Konkrete Angaben zu allfälligen Zahlungen liegen noch keine vor. </p></span>
  • <p>- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass aus der SRG‑Vereinbarung nicht vor allem grosse Verlagshäuser profitieren, während kleinere, unabhängige und neue Medienunternehmen von Leistungen ausgeschlossen bleiben?<br>- Wie beurteilt er die dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrungen zulasten dieser Anbieter und welche Massnahmen sieht er, um deren gleichberechtigten Zugang zu sichern?</p>
  • Wettbewerbsverzerrung wegen Vereinbarung der SRG mit den Verlegern?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Der Bundesrat wurde vor Abschluss der Vereinbarung zwischen der SRG und den Verlegerverbänden nicht konsultiert. Die SRG kann jedoch unter Einhaltung der Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes sowie der SRG-Konzession solche Vereinbarungen abschliessen. </p><p>&nbsp;</p><p>Für die Beurteilung von allfälligen Wettbewerbsverzerrungen, die aus einer solchen Vereinbarung resultieren könnten, ist die Wettbewerbskommission zuständig. </p><p>&nbsp;</p><p>Die SRG hat in den Jahren 2023 und 2024 jährlich insgesamt 280'000 Franken für digitale Werbeträger aufgewendet. Für das Jahr 2025 liegen noch keine Zahlen vor. In ihrer Vereinbarung mit den Verlegerverbänden verpflichtet sich die SRG, künftig 60% der Marketingausgaben für das Online- resp. Social Media-Angebot bei Schweizer Medienhäusern zu buchen. Die verbleibenden 40% werden gemäss Vereinbarung über eine Agentur der Verleger gebucht, wie beispielsweise Goldbach, Audienzz oder Admeira. Dieser Passus ist seit April 2026 in Kraft. Konkrete Angaben zu allfälligen Zahlungen liegen noch keine vor. </p></span>
    • <p>- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass aus der SRG‑Vereinbarung nicht vor allem grosse Verlagshäuser profitieren, während kleinere, unabhängige und neue Medienunternehmen von Leistungen ausgeschlossen bleiben?<br>- Wie beurteilt er die dadurch entstehenden Wettbewerbsverzerrungen zulasten dieser Anbieter und welche Massnahmen sieht er, um deren gleichberechtigten Zugang zu sichern?</p>
    • Wettbewerbsverzerrung wegen Vereinbarung der SRG mit den Verlegern?

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