Warum hat der BR gegen den Wortlaut des Gesetzes entschieden?
- ShortId
-
26.7605
- Id
-
20267605
- Updated
-
15.06.2026 15:44
- Language
-
de
- Title
-
Warum hat der BR gegen den Wortlaut des Gesetzes entschieden?
- AdditionalIndexing
-
2446;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Der Bundesrat hat den Betrag von 300 Franken so festgelegt, dass ein gleichwertiger Service public in allen Sprachregionen weiterhin gewährleistet ist. Damit ist jedoch auch ein Spar- und Transformationsauftrag an die SRG verbunden.</p><p> </p><p>Der Bundesrat hatte die Senkung der Abgabe als Antwort auf die SRG-Initiative beschlossen. Bei der Behandlung von Volksinitiativen gelten gesetzliche Fristen, an die sich der Bundesrat halten muss.</p><p> </p><p>Das Parlament hat sich mehrfach mit der SRG-Initiative befasst. Auch wenn der Bundesrat einen Gegenprojekt auf Verordnungsstufe erarbeitet hat, wäre es dem Parlament freigestanden, der Initiative einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Das Parlament hätte damit auch die vom Bundesrat beschlossene Gebührensenkung rückgängig machen können, was aber nicht mehrheitsfähig war.</p></span>
- <p>Der Bundesrat hat die IP 26.3387 unvollständig beantwortet: <br>Warum hat der Bundesrat bei der Senkung der Serafe-Gebühr auf 300.- <strong>entgegen dem unmissverständlichen Wortlaut von Art. 68a RTVG </strong>entschieden (Wortlaut = zuerst wird in der Konzession der Programmauftrag definiert, anschliessend kann der Bundesrat die Abgabe für Haushalte und Unternehmen bestimmen)?</p>
- Warum hat der BR gegen den Wortlaut des Gesetzes entschieden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>Der Bundesrat hat den Betrag von 300 Franken so festgelegt, dass ein gleichwertiger Service public in allen Sprachregionen weiterhin gewährleistet ist. Damit ist jedoch auch ein Spar- und Transformationsauftrag an die SRG verbunden.</p><p> </p><p>Der Bundesrat hatte die Senkung der Abgabe als Antwort auf die SRG-Initiative beschlossen. Bei der Behandlung von Volksinitiativen gelten gesetzliche Fristen, an die sich der Bundesrat halten muss.</p><p> </p><p>Das Parlament hat sich mehrfach mit der SRG-Initiative befasst. Auch wenn der Bundesrat einen Gegenprojekt auf Verordnungsstufe erarbeitet hat, wäre es dem Parlament freigestanden, der Initiative einen direkten Gegenentwurf oder einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Das Parlament hätte damit auch die vom Bundesrat beschlossene Gebührensenkung rückgängig machen können, was aber nicht mehrheitsfähig war.</p></span>
- <p>Der Bundesrat hat die IP 26.3387 unvollständig beantwortet: <br>Warum hat der Bundesrat bei der Senkung der Serafe-Gebühr auf 300.- <strong>entgegen dem unmissverständlichen Wortlaut von Art. 68a RTVG </strong>entschieden (Wortlaut = zuerst wird in der Konzession der Programmauftrag definiert, anschliessend kann der Bundesrat die Abgabe für Haushalte und Unternehmen bestimmen)?</p>
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