UNO-Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Welche Instruktionen gelten für die Schweizer Delegation?

ShortId
26.7963
Id
20267963
Updated
28.09.2026 16:11
Language
de
Title
UNO-Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Welche Instruktionen gelten für die Schweizer Delegation?
AdditionalIndexing
08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat unterstützt die Ausarbeitung eines Übereinkommens über Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ziel ist es, eine bestehende Lücke im Völkerrecht zu schliessen und die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen zu stärken.</p><p>Das EDA hat den Bundesrat im April 2026 über die Positionierung der Schweiz informiert. Diese orientiert sich am Entwurf der UN-Völkerrechtskommission von 2019 als solider Grundlage und verfolgt einen pragmatischen und gezielten Ansatz: Bestehende, ausgewogene Elemente sollen bewahrt und nur dort angepasst werden, wo ein klarer Mehrwert besteht. Auf weitgehende materielle Ausweitungen der bestehenden Definitionen soll verzichtet werden, um die Kohärenz mit etablierten Standards – insbesondere dem Römer Statut und der Schweizer Gesetzgebung – zu wahren.</p><p>Spezifische Instruktionen für die Schweizer Delegation bestehen in der gegenwärtigen Vorbereitungsphase nicht. Die eigentlichen Verhandlungen sind für 2028 und 2029 vorgesehen. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit ein Verhandlungsmandat verabschieden und dabei die Aussenpolitischen Kommissionen konsultieren.</p>
  • <p>Im Sechsten Ausschuss der UNO wird im Oktober die geplante Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit beraten. In den Verhandlungen wurden u. a. «Gender-Apartheid» und «reproduktive Gewalt» als mögliche Erweiterungen genannt.&nbsp;<br>Welche Haltung vertritt der Bundesrat dazu, was beabsichtigt er in den weiteren Verhandlungen, und welche konkreten Instruktionen hat er der Schweizer UNO-Delegation erteilt oder wird er ihr noch erteilen?</p>
  • UNO-Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Welche Instruktionen gelten für die Schweizer Delegation?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat unterstützt die Ausarbeitung eines Übereinkommens über Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ziel ist es, eine bestehende Lücke im Völkerrecht zu schliessen und die internationale Zusammenarbeit bei der Verfolgung schwerster internationaler Verbrechen zu stärken.</p><p>Das EDA hat den Bundesrat im April 2026 über die Positionierung der Schweiz informiert. Diese orientiert sich am Entwurf der UN-Völkerrechtskommission von 2019 als solider Grundlage und verfolgt einen pragmatischen und gezielten Ansatz: Bestehende, ausgewogene Elemente sollen bewahrt und nur dort angepasst werden, wo ein klarer Mehrwert besteht. Auf weitgehende materielle Ausweitungen der bestehenden Definitionen soll verzichtet werden, um die Kohärenz mit etablierten Standards – insbesondere dem Römer Statut und der Schweizer Gesetzgebung – zu wahren.</p><p>Spezifische Instruktionen für die Schweizer Delegation bestehen in der gegenwärtigen Vorbereitungsphase nicht. Die eigentlichen Verhandlungen sind für 2028 und 2029 vorgesehen. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit ein Verhandlungsmandat verabschieden und dabei die Aussenpolitischen Kommissionen konsultieren.</p>
    • <p>Im Sechsten Ausschuss der UNO wird im Oktober die geplante Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit beraten. In den Verhandlungen wurden u. a. «Gender-Apartheid» und «reproduktive Gewalt» als mögliche Erweiterungen genannt.&nbsp;<br>Welche Haltung vertritt der Bundesrat dazu, was beabsichtigt er in den weiteren Verhandlungen, und welche konkreten Instruktionen hat er der Schweizer UNO-Delegation erteilt oder wird er ihr noch erteilen?</p>
    • UNO-Konvention über Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Welche Instruktionen gelten für die Schweizer Delegation?

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