F35: Haftpflichtrechtliche Verjährung: Wie substantiiert der Bundesrat seine Behauptungen?

ShortId
26.7969
Id
20267969
Updated
28.09.2026 15:56
Language
de
Title
F35: Haftpflichtrechtliche Verjährung: Wie substantiiert der Bundesrat seine Behauptungen?
AdditionalIndexing
1211;09;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die GPK-N hat am 27. Juni 2025 beschlossen zu klären, ob bei der Aushandlung der Verträge für den F-35A rückblickend Mängel in der Geschäftsführung des Bundesrates festgestellt werden können. </p><p>&nbsp;</p><p>Der GPK-Bericht stellt in ihrem Bericht weder ein widerrechtliches Verhalten noch einen finanziellen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn fest. </p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Anlass, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, verjährungsunterbrechende Massnahmen einzuleiten oder auf einen Zeitpunkt als Beginn der Verjährung abzustellen.</p>
  • <p>In Beantwortung von 26.7685 schrieb der Bundesrat, dass bis heute keine verjährungsunterbrechenden Massnahmen gegen die Verantwortlichen des F35-Debakels eingeleitet wurden, weil der GPK-Bericht weder ein widerrechtliches Verhalten noch einen finanziellen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn festgestellt habe.<br>Auf welche Textstelle im GPK-Bericht bezieht sich der Bundesrat bei dieser Behauptung (bitte genaue Fundstelle angeben)? Wie lautete der genaue Auftrag an die GPK, diese Frage abzuklären?</p>
  • F35: Haftpflichtrechtliche Verjährung: Wie substantiiert der Bundesrat seine Behauptungen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die GPK-N hat am 27. Juni 2025 beschlossen zu klären, ob bei der Aushandlung der Verträge für den F-35A rückblickend Mängel in der Geschäftsführung des Bundesrates festgestellt werden können. </p><p>&nbsp;</p><p>Der GPK-Bericht stellt in ihrem Bericht weder ein widerrechtliches Verhalten noch einen finanziellen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn fest. </p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Anlass, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen, verjährungsunterbrechende Massnahmen einzuleiten oder auf einen Zeitpunkt als Beginn der Verjährung abzustellen.</p>
    • <p>In Beantwortung von 26.7685 schrieb der Bundesrat, dass bis heute keine verjährungsunterbrechenden Massnahmen gegen die Verantwortlichen des F35-Debakels eingeleitet wurden, weil der GPK-Bericht weder ein widerrechtliches Verhalten noch einen finanziellen Schaden im haftungsrechtlichen Sinn festgestellt habe.<br>Auf welche Textstelle im GPK-Bericht bezieht sich der Bundesrat bei dieser Behauptung (bitte genaue Fundstelle angeben)? Wie lautete der genaue Auftrag an die GPK, diese Frage abzuklären?</p>
    • F35: Haftpflichtrechtliche Verjährung: Wie substantiiert der Bundesrat seine Behauptungen?

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