Bericht der Finanzkontrolle zu «Verkehr 45»: Erst beschliessen, dann rechnen

ShortId
26.8005
Id
20268005
Updated
28.09.2026 16:34
Language
de
Title
Bericht der Finanzkontrolle zu «Verkehr 45»: Erst beschliessen, dann rechnen
AdditionalIndexing
24;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzierung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF und des Bahninfrastrukturfonds BIF ist dank zweckgebundener Einnahmen gesichert. Die Bundesämter für Strassen und für Verkehr haben im Januar 2025 auf Basis der damaligen Fondsprognosen ermittelt, wie viele Mittel bis 2045 voraussichtlich für Ausbauten zur Verfügung stehen. In den Prognosen sind die Mittel für den Substanzerhalt berücksichtigt. Die ETH Zürich hat basierend auf diesen Angaben eine Priorisierung vorgenommen. Zur Eröffnung der Vernehmlassung zu «Verkehr ’45» am 19. Juni 2026 wurden die Fondsimulationen von BIF und NAF aktualisiert. Für die Botschaft an das Parlament ist eine erneute Aktualisierung der Prognosen vorgesehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Finanzierung des geplanten Bahnausbaus sieht der Bundesrat vor, das aktuell bis 2030 befristete Mehrwertsteuerpromille als Einnahmequelle für den BIF unbeschränkt fortzuführen. Damit ist sichergestellt, dass die im BIF erwarteten Einnahmen insgesamt ausreichen, um die geplanten Ausgaben zu decken. Die Planung des Bundesrats trägt dabei den einnahmen- und ausgabenseitigen Unsicherheiten Rechnung.</p><p>&nbsp;</p><p>Weil mehrere grosse Bauprojekte gleichzeitig in die Realisierungsphase kommen, könnte im BIF ein Liquiditätsengpass entstehen. In den vergangenen Jahren hat sich aber gezeigt, dass mehrjährige Verzögerungen bei Grossprojekten die Regel sind. Grund dafür sind beispielsweise langwierige Einsprache- und Beschwerdeverfahren oder komplexe Enteignungsverfahren. Falls notwendig, könnten Projekte nach hinten verschoben werden. Einnahmenseitig könnte eine Vorfinanzierung eine zeitliche Verschiebung von Projekten vermeiden. Dass sich der BIF nicht verschuldet, ist über die jährliche Mittelfreigabe über den Voranschlag gewährleistet.</p>
  • <p>Entspricht es nach Auffassung des Bundesrates einer sorgfältigen Finanzpolitik, Projekte zuerst politisch zu priorisieren und die dazugehörige Finanzprognose erst danach, im Hinblick auf die Botschaft ans Parlament, zu erstellen?</p>
  • Bericht der Finanzkontrolle zu «Verkehr 45»: Erst beschliessen, dann rechnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzierung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF und des Bahninfrastrukturfonds BIF ist dank zweckgebundener Einnahmen gesichert. Die Bundesämter für Strassen und für Verkehr haben im Januar 2025 auf Basis der damaligen Fondsprognosen ermittelt, wie viele Mittel bis 2045 voraussichtlich für Ausbauten zur Verfügung stehen. In den Prognosen sind die Mittel für den Substanzerhalt berücksichtigt. Die ETH Zürich hat basierend auf diesen Angaben eine Priorisierung vorgenommen. Zur Eröffnung der Vernehmlassung zu «Verkehr ’45» am 19. Juni 2026 wurden die Fondsimulationen von BIF und NAF aktualisiert. Für die Botschaft an das Parlament ist eine erneute Aktualisierung der Prognosen vorgesehen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Finanzierung des geplanten Bahnausbaus sieht der Bundesrat vor, das aktuell bis 2030 befristete Mehrwertsteuerpromille als Einnahmequelle für den BIF unbeschränkt fortzuführen. Damit ist sichergestellt, dass die im BIF erwarteten Einnahmen insgesamt ausreichen, um die geplanten Ausgaben zu decken. Die Planung des Bundesrats trägt dabei den einnahmen- und ausgabenseitigen Unsicherheiten Rechnung.</p><p>&nbsp;</p><p>Weil mehrere grosse Bauprojekte gleichzeitig in die Realisierungsphase kommen, könnte im BIF ein Liquiditätsengpass entstehen. In den vergangenen Jahren hat sich aber gezeigt, dass mehrjährige Verzögerungen bei Grossprojekten die Regel sind. Grund dafür sind beispielsweise langwierige Einsprache- und Beschwerdeverfahren oder komplexe Enteignungsverfahren. Falls notwendig, könnten Projekte nach hinten verschoben werden. Einnahmenseitig könnte eine Vorfinanzierung eine zeitliche Verschiebung von Projekten vermeiden. Dass sich der BIF nicht verschuldet, ist über die jährliche Mittelfreigabe über den Voranschlag gewährleistet.</p>
    • <p>Entspricht es nach Auffassung des Bundesrates einer sorgfältigen Finanzpolitik, Projekte zuerst politisch zu priorisieren und die dazugehörige Finanzprognose erst danach, im Hinblick auf die Botschaft ans Parlament, zu erstellen?</p>
    • Bericht der Finanzkontrolle zu «Verkehr 45»: Erst beschliessen, dann rechnen

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