Gefährdet das Justizdepartement mit dem Resettlement-Programm die innere Sicherheit der Schweiz? (Teil 1)

ShortId
26.8032
Id
20268032
Updated
28.09.2026 16:15
Language
de
Title
Gefährdet das Justizdepartement mit dem Resettlement-Programm die innere Sicherheit der Schweiz? (Teil 1)
AdditionalIndexing
2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die im erwähnten Artikel formulierte Behauptung entspricht nicht den Fakten. Die umfassenden Sicherheitsabklärungen des SEM haben keinerlei Hinweise auf ein Gefährdungspotential ergeben.</p><p>&nbsp;</p><p>Die im Artikel zitierte Formulierung ist eine Arbeitsanweisung an die SEM-Mitarbeitenden und stammt aus einer standardisierten Vorlage, die vom SEM zur Personenüberprüfung genutzt wurde. Die vom Fragesteller zitierte Passage ist Teil einer Überschrift zur Gesamtbeurteilung des Falles und wird für den konkreten Fall im nachfolgenden Abschnitt verneint. Es handelt sich demnach nicht um eine Risikobeurteilung der betroffenen Personen. </p>
  • <p>In 26.7702 gab der Bundesrat auf die Frage, ob er bei allen Resettlement-Aufgenommenen einen terroristisch-extremistischen Hintergrund mit Sicherheit ausschliessen könne, keine Antwort.&nbsp;</p><p>Laut Medien (WW/19.08.26) setzte sich das SEM bei einem Sudanesen über die negative Risikoeinschätzung der Auslandsvertretung («Verdacht auf dschihadistische oder terroristische Absichten/Aktivitäten/Gefährdungspotenzial in der Schweiz»!) hinweg - was NDB-Mitarbeiter zurecht als grobfahrlässig einstufen.&nbsp;<br>Wieso?</p>
  • Gefährdet das Justizdepartement mit dem Resettlement-Programm die innere Sicherheit der Schweiz? (Teil 1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die im erwähnten Artikel formulierte Behauptung entspricht nicht den Fakten. Die umfassenden Sicherheitsabklärungen des SEM haben keinerlei Hinweise auf ein Gefährdungspotential ergeben.</p><p>&nbsp;</p><p>Die im Artikel zitierte Formulierung ist eine Arbeitsanweisung an die SEM-Mitarbeitenden und stammt aus einer standardisierten Vorlage, die vom SEM zur Personenüberprüfung genutzt wurde. Die vom Fragesteller zitierte Passage ist Teil einer Überschrift zur Gesamtbeurteilung des Falles und wird für den konkreten Fall im nachfolgenden Abschnitt verneint. Es handelt sich demnach nicht um eine Risikobeurteilung der betroffenen Personen. </p>
    • <p>In 26.7702 gab der Bundesrat auf die Frage, ob er bei allen Resettlement-Aufgenommenen einen terroristisch-extremistischen Hintergrund mit Sicherheit ausschliessen könne, keine Antwort.&nbsp;</p><p>Laut Medien (WW/19.08.26) setzte sich das SEM bei einem Sudanesen über die negative Risikoeinschätzung der Auslandsvertretung («Verdacht auf dschihadistische oder terroristische Absichten/Aktivitäten/Gefährdungspotenzial in der Schweiz»!) hinweg - was NDB-Mitarbeiter zurecht als grobfahrlässig einstufen.&nbsp;<br>Wieso?</p>
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