Personenfreizügigkeit muss dynamisch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine ausgeweitet werden

ShortId
26.8036
Id
20268036
Updated
28.09.2026 16:20
Language
de
Title
Personenfreizügigkeit muss dynamisch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine ausgeweitet werden
AdditionalIndexing
2811;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nein, die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens FZA auf einen neuen EU-Mitgliedstaat ist nicht von der dynamischen Rechtsübernahme erfasst. Wie bisher ist auch mit dem aufdatierten FZA der Abschluss eines neuen Protokolls erforderlich. Diese neue Vereinbarung stellt einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag dar.</p>
  • <p>Mit Botschaft vom 17.12.2004 wurde die Personenfreizügigkeit auf Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, vom 14.3.2008 auf Bulgarien und Rumänien und vom 4.3.2016 auf Kroatien ausgeweitet.<br>Mit dem Paket Schweiz-EU verpflichtet sich die Schweiz, die Personenfreizügigkeit dynamisch auf neue EU-Staaten wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine auszuweiten. Ist dies korrekt?&nbsp;</p>
  • Personenfreizügigkeit muss dynamisch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine ausgeweitet werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nein, die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens FZA auf einen neuen EU-Mitgliedstaat ist nicht von der dynamischen Rechtsübernahme erfasst. Wie bisher ist auch mit dem aufdatierten FZA der Abschluss eines neuen Protokolls erforderlich. Diese neue Vereinbarung stellt einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag dar.</p>
    • <p>Mit Botschaft vom 17.12.2004 wurde die Personenfreizügigkeit auf Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, vom 14.3.2008 auf Bulgarien und Rumänien und vom 4.3.2016 auf Kroatien ausgeweitet.<br>Mit dem Paket Schweiz-EU verpflichtet sich die Schweiz, die Personenfreizügigkeit dynamisch auf neue EU-Staaten wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Ukraine auszuweiten. Ist dies korrekt?&nbsp;</p>
    • Personenfreizügigkeit muss dynamisch auf Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine ausgeweitet werden

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