Schmiergelder. Steuerliche Nichtanerkennung
Details
- ID
- 19930440
- Title
- Schmiergelder. Steuerliche Nichtanerkennung
- Description
- InitialSituation
- <p>Diese in der Form der allgemeinen Anregung eingereichte Initiative verlangt, dass Schutz- oder Schmiergelder, die in der Schweiz oder im Ausland zur aktiven Bestechung von Beamten oder Magistratspersonen bezahlt werden, um die Vergabe von Arbeiten oder Aufträgen zu erwirken, nicht mehr wie unter der heutigen Praxis des Bundes von den Steuern abgezogen werden können. Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe b Bundesbeschluss über die direkte Bundessteuer (BdBSt) bzw. Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b des künftigen Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sollen deshalb so geändert werden, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen in jedem Falle ausgeschlossen ist. Für den Initianten sind diese Praktiken politisch inakzeptabel und gefährden gar die Grundwerte der Demokratie. Auch sind sie immer weniger eurokompatibel und führen ausserdem zu Verzerrungen des freien Wettbewerbes und des freien Marktes. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 13.03.1995 1 Folge gegeben
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern
- Resolutions
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Date Council Text 07.10.1999 1 Beschluss gemäss Antrag der Kommission. 21.12.1999 2 Zustimmung 22.12.1999 1 Annahme in der Schlussabstimmung 22.12.1999 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> standen sich zwei Meinungsblöcke gegenüber. Die eine, von Georg Stucky (R, ZG) angeführte Seite wollte das Prinzip der Nichtabzugsfähigkeit von Schmiergeldern abschwächen, die andere folgte der Kommissionsmehrheit, welche sich für eine Vorlage im Sinne der Initaitive aussprach. Sämtliche Minderheitsanträge wurden abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 143 zu 1 Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen.</p><p>Der <b>Ständerat</b> nahm die Vorlage einstimmig an. Kraft dieses Gesetzes können Steuerabzüge bereits dann verweigert werden, wenn das Steueramt eine Bestechung feststellt und nicht erst, wenn ein Strafurteil vorliegt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 11:55