Atomgesetz. Teilrevision

Details

ID
19940008
Title
Atomgesetz. Teilrevision
Description
Botschaft, Beschlusses- und Gesetzesentwurf vom 19. Januar 1994 über eine Teilrevision des Atomgesetzes und des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz
InitialSituation
<p>Mit dieser Vorlage sollen das Atomgesetz und der Bundesbeschluss zum Atomgesetz revidiert werden. Über atomrechtliche Bewilligungen für Kernanlagen und vorbereitende Handlungen entscheidet der Bundesrat; eine Beschwerdemöglichkeit besteht nicht. Eine Vereinfachung der Bewilligungsprozedur muss daher im nichtnuklearen Bereich erfolgen.</p><p>Nach dem Entwurf für die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz ist für den Grundsatzentscheid über den Lagerbau für radioaktive Abfälle weiterhin eine Rahmenbewilligung erforderlich, die der Genehmigung der eidgenössischen Räte bedarf. Die übrigen Bewilligungen und Konzessionen werden in einer Bundesbewilligung zusammengefasst. Der Inhaber der Bundesbewilligung soll ein Enteignungsrecht erhalten. Im Falle einer Enteignung sollen das atomrechtliche und das enteignungsrechtliche Verfahren zusammengefasst werden. Als wesentliche Verbesserung der Rechtsstellung der Betroffenen ergibt sich daraus die Möglichkeit, den Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen. Für die Bewilligung der Entsorgung des Aushubmaterials ist aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Spezialregelung vorgesehen.</p><p>Fragen, die bisher die Kantone beurteilt haben, sollen inskünftig teilweise vom Bund entschieden werden. Dies betrifft insbesondere die Raumplanung und das Verfügungsrecht über den Untergrund. Für verschiedene wichtige Bereiche (z.B. Rodung) ist sodann die Zustimmung der bisherigen Bewilligungsbehörden zum Projekt nötig. </p><p>Mit dem Entwurf für die Gesetzesrevision wird eine Verschärfung von Vorschriften über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vorgeschlagen. Vor allem werden die Strafandrohungen massiv erhöht und die Verjährungsfristen verlängert. Für Vermittlungsgeschäfte mit nuklearen Gütern und Technologie wird eine Bewilligungspflicht eingeführt.</p><p>Die Praxis der Freigabe von Detailarbeiten bei Kernanlagen und vorbereitenden Handlungen durch die Aufsichtsbehörde wird nach erfolgter atomrechtlicher Bewilligung des Bundesrates gesetzlich verankert.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft, Beschlusses- und Gesetzesentwurf vom 19. Januar 1994 über eine Teilrevision des Atomgesetzes und des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Atomgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
    29.09.1994 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    02.02.1995 1 Zustimmung
    03.02.1995 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    03.02.1995 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss zum Atomgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.1995 2 Nichteintreten
    04.03.1996 1 Nichteintreten
Proceedings
<p> Den <b>Ständerat </b>brauchten Kommissionspräsident Kurt Schüle (R, SH) und Bundesrat Ogi von der Dringlichkeit dieser Vorlage nicht lange zu überzeugen. Die Zunahme des illegalen Handels mit atomwaffenfähigen Plutonium seit dem Zusammenbruch in Osteuropa und die nukleare Aufrüstung in Ländern wie Irak zeigten gravierende Gesetzeslücken. Der Bundesrat sei über diese Entwicklung besorgt, sagte Ogi. Die Schweiz müsse sich am verstärkten Kampf dagegen beteiligen. Ohne Gegenstimme stimmte der Rat der Revision zu. </p><p>Die Behandlung der Änderung des Atombeschlusses wurde von der Kommission aufgeschoben. Eine Spezialgesetzgebung vor dem demokratischen Entscheid in Nidwalden zum Endlager für schwach- und mittelaktive Abfälle im Wellenberg sei nicht opportun, sagte Schüle. Befriedigt von der Vertagung zeigte sich auch Peter-Josef Schallberger (C, NW). Für ihn wäre die partielle Ausschaltung der betroffenen Bevölkerung ein schwerer Fehler. Gian-Reto Plattner (S, BS) äusserte im Hinblick auf ein späteres Endlager für hochradioaktive Abfälle grundsätzliche Bedenken gegen den Abbau kantonaler Hoheitsrechte.</p><p>Als zweite Kammer stimmte der <b>Nationalrat</b> mit 93 zu 3 Stimmen der Revision des Atomgesetzes zu.</p><p>Nach der Volkabstimmung im Kanton Nidwalden mit dem Nein zum Bau eines Endlagers im Wellenberg beschloss der <b>Ständerat</b>, auf den Bundesbeschluss zum Atomgesetz nicht einzutreten. Der Entscheid der Nidwaldner bedeute einen Rückschlag für die nukleare Entsorgung in der Schweiz, sagte Kurt Schüle (R, SH) als Sprecher der Kommission. Das Problem bleibe ungelöst. Es wäre jedoch politisch verfehlt, die "Lex Wellenberg" trotzdem zu schaffen. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat beantragte die UREK die Vorlage zurückzuziehen und eine Denkpause einzuschalten. Das Problem der Entsorgung radioaktiver Abfälle müsse nach einer umfassenden Lagebeurteilung im Rahmen der Totalrevision des Atomgesetzes neu angegangen werden, sagte der Kommissionssprecher.</p><p>Auch der <b>Nationalrat</b> beschloss Nichteintreten auf den Bundesbeschluss.</p>
Updated
10.04.2024 13:09

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