Arbeitsgesetz. Aenderung

Details

ID
19940013
Title
Arbeitsgesetz. Aenderung
Description
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 2. Februar 1994 über die Aenderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
InitialSituation
<p>Die Kündigung des IAO-Übereinkommens Nr. 89 (Verbot der Nachtarbeit von Frauen in der Industrie) im Februar 1992 hat die Weichen für eine Wiederaufnahme von Revisionsarbeiten am Arbeitsgesetz gestellt. Der Revisionsentwurf umfasst im einzelnen folgende zentrale Neuerungen: Zunächst werden Frauen und Männer bezüglich der Arbeits- und Ruhezeiten, insbesondere was die Nacht- und Sonntagsarbeit anbelangt, grundsätzlich gleich behandelt. Sodann enthält der Entwurf Massnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Möglichkeit, die betriebliche Tagesarbeit bewilligungsfrei auszudehnen). Es ist vorgesehen, den Schutz der in der Nacht und am Sonntag Beschäftigten zu verbessern (Ausgleich der Nachtarbeit und Sonntagsarbeit durch zusätzliche Freizeit, medizinische Kontrollen, Massnahmen bei Untauglichkeit zur Nachtarbeit, Sonderschutz bei Mutterschaft von Nachtarbeiterinnen) und den administrativen Bereich zu vereinfachen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Gesetzesentwurf vom 2. Februar 1994 über die Aenderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    23.03.1995 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    28.09.1995 2 Abweichung
    04.12.1995 1 Abweichung
    12.12.1995 2 Abweichung
    06.03.1996 1 Zustimmung
    22.03.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat</b> nahm am 23. März 1995 nach zweitägiger Debatte die Änderung des Arbeitsgesetzes, die weder die Linken noch die Grünen zu befriedigen vermochte, mit 68 zu 56 Stimmen an. Nacht- und Sonntagsarbeit soll nach wie vor im Prinzip verboten bleiben, jedoch wurde die als Nachtarbeit geltende Zeit verkürzt (23 bis 6 Uhr). Schwangere Frauen sollen allerdings teilweise von der Nachtarbeit verschont werden. Eine lebhafte Debatte wurde über die Frage der zu gewährenden Gegenleistungen und über die Flexibilisierung der Arbeitszeit geführt. Der Bundesrat hatte in seinem Entwurf einen Ausgleich der Nacht- und Sonntagsarbeit mit 10 Prozent mehr Freizeit vorgesehen. Die Freisinnigen und die Liberalen tendierten dazu, den Anspruch auf Kompensierung nicht im Gesetz festzuschreiben, sondern diese Frage unter den Sozialpartnern regeln zu lassen. Die CVP-Vertreter dagegen waren der Meinung, dass die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes durch eine soziale Gegenleistung ausgeglichen werden müsse. Die Sozialdemokraten und die Grünen schliesslich verwiesen auf einen drohenden Sozialabbau und verlangten als Kompensierung für die Nacht- und Sonntagsarbeit möglichst umfassende Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer. Die christlichdemokratische Fraktion schlug schliesslich als Kompromiss vor, den Arbeitgebern die Wahl zwischen Zeit- und Lohnzuschlag zu überlassen, ausser bei Arbeitnehmern mit Familienpflichten, denen Nachtarbeit in jedem Fall durch den Zeitzuschlag auszugleichen sei. Diese Formel, die den Arbeitgebern einen gewissen Spielraum einräumt, wurde mit 80 zu 75 Stimmen angenommen. Ferner stellte die Kommission den Antrag, wonach Verkaufsgeschäfte ohne besondere Bewilligung an jährlich höchstens 6 Sonn- und Feiertagen Personal beschäftigen können. Dieser gemäss Heinz Allenspach (R, ZH) durchaus den Konsumentenbedürfnissen entsprechenden Liberalisierung stimmte der Rat mit 83 zu 62 Stimmen zu.</p><p>In der Herbstsession nahm der <b>Ständerat</b> den Entwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzes mit 24 zu 2 Stimmen an, schaffte allerdings eine grössere Differenz zum Nationalrat. Mit dem Argument, dass der Nationalrat in der Deregulierung zu wenig weit gegangen war, lehnte er mit 22 zu 12 Stimmen die Einführung eines Zeit- oder Lohnzuschlages als Kompensierung für Nacht- oder Sonntagsarbeit ab. Damit wurde jeder Anspruch auf Kompensierung aus dem Gesetz gestrichen. Nicht angefochten wurden die Aufhebung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbotes für Frauen im industriellen Bereich und die Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Der flexiblen Anwendung kantonaler Vorschriften über das Offenhalten von Verkaufsgeschäften an Sonntagen wurde mit 18 zu 8 Stimmen ebenfalls zugestimmt. Vom Ständerat verworfen wurde hingegen die vom Nationalrat eingefügte Bestimmung, aufgrund der ein Schutz gegen den Pflichtkonsum von Alkohol am Arbeitsplatz eingeführt werden sollte. Der Nationalrat beabsichtigte damit in erster Linie einen verstärkten Schutz für Angestellte in Nachtklubs.</p><p>In der Wintersession lehnte der <b>Nationalrat</b> den Antrag des Ständerates, auf jegliche Kompensierung für Nachtarbeit zu verzichten, mit 94 zu 92 Stimmen (und bei zwei Enthaltungen) ab und stimmte dem Kommissionsantrag zu, einen Zeitzuschlag von 10 Prozent zu gewähren, falls diese Frage nicht in einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt werde. Hingegen folgte der Nationalrat mit 101 zu 74 Stimmen dem Beschluss des Ständerates, auf einen gesetzlichen Zeitzuschlag für Sonntagsarbeit zu verzichten.</p><p>Der <b>Ständerat</b> lehnte die Kompromisslösung des Nationalrates bezüglich der Kompensierung von Nachtarbeit ab. Mit 23 zu 16 Stimmen bekräftigte er seinen im September gefassten Beschluss, diese Kompensierung aus dem Gesetz auszuklammern und sie durch die Sozialpartner selbst regeln zu lassen. Mit 28 zu 6 Stimmen verworfen wurde ein Antrag von Thomas Onken (S, TG), wonach 10 Prozent Zeitzuschlag vorzusehen seien, von denen allerdings in Gesamtarbeitsverträgen abgewichen werden könne, falls ein mindestens gleichwertiger Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer gewährleistet ist.</p><p>In der Frühjahrssession 1996 wurde die letzte Differenz bereinigt. Die Mehrheit des <b>Nationalrates</b> schloss sich der Mehrheit seiner Kommission und des Ständerates an. Mit 82 zu 50 Stimmen und bei 31 Enthaltungen lehnte es der Nationalrat ab, eine Kompensation der Unannehmlichkeiten der Nachtarbeit mit einem Zeitzuschlag verbindlich ins Gesetz aufzunehmen. Die Art und Weise sowie das Ausmass der Kompensation wird der Beurteilung der Sozialpartner überlassen.</p><p>Mit ihrer Ablehnung der ursprünglichen - zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen als Kompromiss ausgehandelten - Vorlage bewirkte die Parlamentsmehrheit, dass das Referendum ergriffen wurde.</p><p>In der <b>Volksabstimmung</b> vom 1. Dezember 1996 wurde die Änderung des Arbeitsgesetzes mit 67 Prozent Nein-Stimmen verworfen. - Im Anschluss an diese Volksabstimmung reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates eine angepasste Änderung des Arbeitsgesetzes ein (siehe Parlamentarische Initiative 97.447).</p>
Updated
10.04.2024 13:57

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