Güterkontrollgesetz

Details

ID
19950016
Title
Güterkontrollgesetz
Description
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 22. Februar 1995 betreffend das Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter (Güterkontrollgesetz, GKG)
InitialSituation
<p>Das Güterkontrollgesetz ist als Rechtsgrundlage für die Kontrolle aller Güter mit ziviler und militärischer Verwendungsmöglichkeit (doppelt verwendbare oder Dual-use-Güter) konzipiert. Demgegenüber bleibt die Kontrolle von Rüstungsgütern im Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (siehe Geschäft 95.015) und die Kontrolle von eigentlichen Nukleargütern im revidierten Atomgesetz geregelt.</p><p>Das vorliegende Gesetz soll es erlauben, bestehende Kontrollmassnahmen weiterzuführen und neue Kontrollmassnahmen einzuführen; sei es zur Durchführung von internationalen Abkommen, denen die Schweiz beigetreten ist, sei es zur Unterstützung völkerrechtlich nicht verbindlicher internationaler Vereinbarungen, an denen sich die Schweiz beteiligt. Im Zentrum der völkerrechtlich nicht verbindlichen Kontrollmassnahmen steht die Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von Dual-use-Gütern.</p><p>Die Strafbestimmungen sind mit dem Entwurf zum neuen Kriegsmaterialgesetz und mit dem revidierten Atomgesetz abgestimmt. Da die Bekämpfung der Proliferation nur in enger internationaler Zusammenarbeit erfolgreich betrieben werden kann, sieht der vorliegenden Entwurf die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden vor.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Gesetzesentwurf vom 22. Februar 1995 betreffend das Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter (Güterkontrollgesetz, GKG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Kontrolle zivil und militärisch verwendbarer Güter (Güterkontrollgesetz, GKG)
    Resolutions
    Date Council Text
    06.03.1996 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    03.10.1996 2 Abweichung
    25.11.1996 1 Zustimmung
    13.12.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    13.12.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Im <b>Nationalrat</b> blieb die gesetzliche Verankerung der Exportkontrolle für Dual-use-Güter unbestritten. Unter diese Dual-use-Güter fallen nach dem vorgängigen Entscheid beim Kriegsmaterialgesetz auch die Pilatus-Flugzeuge. Nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten wurde beschlossen, dass der Bundesrat die getroffenen Massnahmen dem Parlament zur Genehmigung vorlegen muss.</p><p>Der Beschluss des Nationalrates hatte zur Folge, dass für die militärischen Trainingsflugzeuge keine Bewilligungskriterien mehr bestanden. Der <b>Ständerat</b> beschloss deshalb gegen den Widerstand von Peter-Josef Schallberger (C, NW), der sich für die Nationalratsversion eingesetzt hatte, einen eigenen "Pilatus-Artikel". Der Entscheid fiel mit 22 zu 21 Stimmen allerdings nur äusserst knapp aus. Der Bundesrat soll damit ermächtigt werden, den Export in Länder zu verbieten, die internationalen Embargos unterliegen.</p><p>Der <b>Nationalrat</b> schloss sich in der Differenzbereinigung den Beschlüssen des Ständerates an, obwohl die Mehrheit der vorberatenden Kommission die Streichung der einzigen noch umstrittenen Bestimmung, des internationalen Embargos der Pilatus-Flugzeuge, beantragt hatte.</p>
Updated
10.04.2024 12:24

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