Finanzhaushaltgesetz. Aenderung

Details

ID
19950047
Title
Finanzhaushaltgesetz. Aenderung
Description
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 16. August 1995 zur Aenderung des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
InitialSituation
<p>Die beantragte Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) umfasst nur einen Revisionspunkt, die Ausgliederung des Einnahmenausschusses der Pensionskasse des Bundes (PKB) aus der Bundesrechnung. Die heutige Darstellung der PKB in der Bundesrechnung, die seit 1991 in Kraft ist, vermag nicht zu befriedigen, da</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- aus ökonomischer Sicht die PKB nicht dem öffentlichen Sektor zuzurechnen ist und der von ihr erzielte Kassenüberschuss keine öffentliche Einnahme darstellt;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- die auf einer vorsichtigeren Deckungspolitik basierende Finanzrechnung wegen dieser Sonderregelung regelmässig besser abschliesst als die Erfolgsrechnung;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- das Ergebnis der Finanzrechnung bei einer Reduktion der Teuerungszulage an das Bundespersonal im ersten Jahr verschlechtert, bei einer Erhöhung der Zulage dagegen verbessert wird.</p></td></tr></table><p>In Anbetracht der Nachteile der heutigen Verbuchungspraxis und im Hinblick auf eine systemgerechte und transparente Verbuchung der Aufwendungen für die zweite Säule wird deshalb die Ausgliederung des Einnahmenüberschusses aus der Bundesrechnung beantragt. Der Verzicht auf die Vereinnahmung des jährlichen Kassenüberschusses der PKB hat allerdings zur Folge, dass der Saldo der Finanzrechnung in den nächsten Jahren eine Verschlechterung in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken pro Jahr erfahren wird.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Gesetzesentwurf vom 16. August 1995 zur Aenderung des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz, FHG)
    Resolutions
    Date Council Text
    27.09.1995 1 Rückweisung an den Bundesrat
    06.12.1995 2 Die Rückweisung an den Bundesrat wird abgelehnt
    19.12.1995 1 Beschluss gemäss Entwurf
    06.03.1996 2 Zustimmung
    22.03.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.03.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Der <b>Nationalrat</b> war mit dem Antrag des Bundesrates einverstanden, den Einnahmenüberschuss der Pensionskasse des Bundes aus der Finanzrechnung auszugliedern. Allerdings wünschte er, dass der Bundesrat auch die Frage der Tresoreriedarlehen an die SBB in die Revision des Finanzhaushaltgesetzes einbeziehe.</p><p>Bundesrat Otto Stich erklärte sich zwar inhaltlich mit dieser Forderung einverstanden, bat aber den Rat, trotzdem auf die Vorlage einzutreten. Der Rat folgte indessen dem Antrag seiner Kommission und sprach sich mit 90 zu 10 für die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat aus.</p><p>Im Gegensatz zum Nationalrat trat der <b>Ständerat</b> auf Antrag seiner Kommission einstimmig auf die Vorlage ein. Auch der neu für Finanzen zuständige Bundesrat Kaspar Villiger hatte sich mit dem Einbezug der Tresoriedarlehen der SBB einverstanden erklärt. Dies könne aber auf dem Verordnungsweg geschehen und müsse nicht im Gesetz geregelt werden. Wann dies genau umgesetzt werde, könne er nicht sagen, spätester Termin sei der 1. Januar 1998.</p><p>Nun liess sich auch der <b>Nationalrat</b> umstimmen. Er trat auf das Geschäft ein und verabschiedete es ohne Änderungen. In der Gesamtabstimmung stimmten 107 Mitglieder der grossen Kammer für und 37 gegen die Gesetzesrevision. Der <b>Ständerat</b> folgte den Beschlüssen des Nationalrates.</p>
Updated
10.04.2024 14:27

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