Agrarpaket 1995
Details
- ID
- 19950048
- Title
- Agrarpaket 1995
- Description
- Botschaft, Beschlusses- und Gesetzesentwürfe vom 27. Juni 1995 zum Agrarpaket 95
- InitialSituation
- <p>Mit dem Siebten Landwirtschaftsbericht wurde 1992 eine Reform der Agrarpolitik eingeleitet, von der eine erste Etappe insbesondere mit der Einführung der neuen Direktzahlungen nach Artikel 31a und 31b des Landwirtschaftsgesetzes bereits umgesetzt wurde. Die Botschaft für die zweite Reformetappe erscheint in der ersten Hälfte 1996. Für folgende Bereiche ist aber ein rascheres Vorgehen erforderlich:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Lenkungsmassnahmen im Pflanzenbau; Verlängerung der Bundesbeschlüsse über die befristete Änderung des Landwirtschaftsgesetzes und des Getreidegesetzes (Teil I)</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen; Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes (Teil II)</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Pflanzenschutz und landwirtschaftliche Hilfsstoffe; Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes (Teil III)</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Bundesbeschluss über die Genehmigung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens (Teil IV)</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Kontrolle des Handels mit Wein; Ergänzung des Rebbaubeschlusses (Teil V)</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Besserer Artenschutz im Bereich Pflanzen; Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (Teil VI)</p></td></tr></table>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft, Beschlusses- und Gesetzesentwürfe vom 27. Juni 1995 zum Agrarpaket 95
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die befristete Aenderung des Landwirtschaftsgesetzes
- Resolutions
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Date Council Text 14.12.1995 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.03.1996 1 Zustimmung 21.06.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die befristete Aenderung des Getreidegesetzes
- Resolutions
-
Date Council Text 14.12.1995 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.03.1996 1 Zustimmung 21.06.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Number
- 3
- Text
- Bundesgesetz über die Förderung der Landwirtschaft und die Erhaltung des Bauernstandes (Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen)
- Resolutions
-
Date Council Text 14.12.1995 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.03.1996 1 Abweichung 13.06.1996 2 Zustimmung 21.06.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 4
- Text
- Bundesgesetz über die Förderung der Landwirtschaft und die Erhaltung des Bauernstandes (Pflanzenschutz und landwirtschaftliche Hilfsstoffe)
- Resolutions
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Date Council Text 14.12.1995 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.03.1996 1 Abweichung 13.06.1996 2 Zustimmung 21.06.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 5
- Text
- Bundesbeschluss betreffend das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen
- Resolutions
-
Date Council Text 14.12.1995 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.03.1996 1 Zustimmung 21.06.1996 1
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- Number
- 6
- Text
- Bundesbeschluss über den Rebbau
- Resolutions
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Date Council Text 14.12.1995 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.03.1996 1 Abweichung 13.06.1996 2 Abweichung 18.06.1996 1 Zustimmung 21.06.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 7
- Text
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz
- Resolutions
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Date Council Text 14.12.1995 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.03.1996 1 Zustimmung 21.06.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.06.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Der <b>Ständerat </b>stimmte dem Agrarpaket 1995 oppositionslos zu.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>führte zuerst die Kennzeichnung von Agrarerzeugnissen zu einer längeren Diskussion. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) wollte im Gesetz festschreiben, dass Ökolabel nur für ganze Betriebe, nicht aber für einzelne Produkte verliehen werden dürfen. Eine Minderheit Hämmerle (S, GR) wollten den Bio- und IP-Begriff sogar noch enger fassen und ihn fest an die im Landwirtschaftsgesetz fixierten Öko-Bestimmungen für Direktzahlungen binden. Mit 81 zu 79 Stimmen sprach sich das Parlament für die Fassung der WAK-Mehrheit und gegen die unbestimmte Fassung des Bundesrates aus. Die noch strengere Fassung Hämmerle unterlag deutlich. Abgelehnt wurde auch ein Antrag Vallender (R, AR), die im Gesetz festschreiben wollte, dass das Bio-Label auch für einzelne Produkte verliehen werden kann. Gegen das Postulat der Ganzheitlichkeit hatten sich nur die Freisinnig-demokratische-, die Liberale und die SVP-Fraktion ausgesprochen. In der Debatte wurde den 4000 Biobetrieben in der Schweiz Achtung gezollt, aber insbesondere von bürgerlicher Seite Zweifel an einer zu strengen gesetzlichen Reglementierung geäussert. Bundespräsident Jean-Pascal Delamuraz machte sich erfolglos für die flexible Fassung des Bundesrates stark, welche am besten die Anpassung an den internationalen Markt erlaube.</p><p>Bei der Ergänzung des Rebbaubeschlusses standen verschiedene Anträge zur Diskussion. Mit 99 zu 57 Stimmen stimmte der Nationalrat einem Antrag Caccia (C, TI) zu, dass die Einfuhrkontingente nicht mehr den Importeuren zugeteilt werden, die als erste am Zoll erscheinen, sondern dass sie versteigert werden. Mit 79 zu 75 Stimmen wurde ein Antrag Stucky (R, ZG) zum Beschluss erhoben, die Kontingente für Rot- und Weisswein schrittweise zusammenzulegen. 1997 soll das Gesamtkontingent bereits 157 Millionen Liter betragen und bis zum Jahr 2001 auf die beim Gatt notifizierten 170 Millionen steigen. Die einheimischen Winzer werden mit einer Schutzklausel beruhigt. Gleichzeitig wurde ein Antrag Caccia gutgeheissen, das Globalkontingent erst ab dem Jahre 2001 festzulegen. Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz hatte sich vergebens dafür eingesetzt, die Importregelung künftig dem Bundesrat zu überlassen. </p><p>Die übrigen Beschlüsse zum Agrarpaket 1995 hat auch der Nationalrat angenommen.</p><p>In der Differenzbereinigung korrigierte der <b>Ständerat</b> die Widersprüche des Nationalrates: Er strich sämtliche vom Nationalrat in den Rebbaubeschluss eingefügten Bestimmungen über die Weineinfuhr ersatzlos. Ein Antrag von Plattner (S, BS), der im Interesse der Konsumenten vorschlug, als Übergangslösung ein Sonderkontingent von 35 Millionen Liter für Qualitätsweine zu reservieren, wurde mit 34 zu 3 Stimmen abgelehnt. In der allgemeinen Diskussion über die Weineinfuhrpolitik kamen kaum neue Argumente zum Vorschein. Aus sozialen, wirtschaftlichen, landschaftsschützerischen und ökologischen Gründen sei eine mehrjährige Übergangsfrist, bis zur Zusammenlegung der Kontingente nötig, sagten die Gegner eines zu raschen Wandels. Damit werden die Einfuhrkontingente für Rot- und Weisswein erst in fünf Jahren zusammengelegt, die Kompetenz zur Bestimmung der Kontingente bleibt beim Bundesrat.</p><p>Der Ständerat stimmte der vom Nationalrat beschlossenen Bestimmung im Landwirtschaftsgesetz zu, wonach landwirtschaftliche Erzeugnisse nur dann als besonders umwelt- oder tierfreundlich gekennzeichnet werden dürfen, wenn der ganze Betrieb den ökologischen Anforderungen entspricht.</p><p>Der <b>Nationalrat </b>stimmte den Beschlüssen des Ständerates über die Weineinfuhr zu.</p>
- Updated
- 10.04.2024 13:26