Nutzbarmachung der Wasserkräfte. Bundesgesetz. Teilrevision
Details
- ID
- 19950059
- Title
- Nutzbarmachung der Wasserkräfte. Bundesgesetz. Teilrevision
- Description
- Botschaft und Gesetzesentwurf vom 16. August 1995 über die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte
- InitialSituation
- <p>Das Bundesgesetz vom 22.12.1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (WRG) ist seit 1918 in Kraft. Alle nachträglichen Änderungen betrafen das Wasserzinsmaximum.</p><p>Der Wasserzins bildet einen wichtigen Bestandteil der vorliegenden Revision. In der Vernehmlassung wurde mehrheitlich eine massvolle Erhöhung des Wasserzinsmaximums von 54 auf einen Höchstbetrag zwischen 60 und 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung befürwortet. Im Sinne eines Kompromisses zwischen den verschiedenen Stellungnahmen schlägt der Bundesrat vor, das Wasserzinsmaximum auf 70 Franken anzuheben.</p><p>Der Umbau der Wasserkraftwerke, insbesondere deren Modernisierung und Erweiterung vor Ablauf der Konzession, soll durch entsprechende Massnahmen gefördert werden.</p><p>Die Bestimmungen über die Freihaltung der Wasserstrassen und die Schiffahrt sind neu formuliert worden. Freihaltemassnahmen sind künftig nur noch auf dem Rhein bis zur Aaremündung und auf der Rhone vom Genfersee flussabwärts vorgesehen.</p><p>Zudem wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Bund seinen Aufgaben in den Bereichen der Hydrometrie, der Statistik und der Untersuchungen nachkommen kann.</p><p>Der Anlass der Revision wird schliesslich auch benützt, um das Gesetz redaktionell an die kürzlich erfolgten Änderungen des Bundesrechtspflegegesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes anzupassen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft und Gesetzesentwurf vom 16. August 1995 über die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte
- Resolutions
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Date Council Text 13.03.1996 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 19.06.1996 1 Abweichung 19.09.1996 2 Abweichung 02.10.1996 1 Abweichung 25.11.1996 2 Abweichung 03.12.1996 1 Zustimmung 13.12.1996 2 Annahme in der Schlussabstimmung 13.12.1996 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p> Im<b> Ständerat </b>stand die Höhe des Wasserzinses im Zentrum der Diskussion. Die vorberatende Kommission beantragte ein Maximum von 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. In der Diskussion gerieten die Vertreter der über den Rohstoff Wasser verfügenden Bergkantone und jene der flussabwärts gelegenen industriellen und gewerblichen Nutzer heftig aneinander. Bruno Frick (C, SZ) sprach von einem Marktwert des Wassers in der Höhe von zwei Milliarden Franken pro Jahr. Bis anhin hätten die Wasserkantone aber bloss 270 Millionen Franken gelöst, und mit der Kommissionsvariante erhöhten sich die Einnahmen auf 400 Millionen. Der für tiefere Werte plädierenden Wirtschaft warf Frick vor, den Wasserzins als koloniales Instrument zur billigen Ausbeutung einer natürlichen Ressource zu missbrauchen. Andreas Iten (R, ZG) replizierte, die im Unterland domizilierten Elektrizitätsproduzenten hätten für die Nutzung der Wasserkraft auf eigenes Risiko in den Berggebieten gewaltig investiert und viele Arbeitsplätze geschaffen. Andere Ratsmitglieder gaben zu bedenken, dass zu den Wasserzinsen auch die profitablen Nebenleistungen, wie Strombezug der Standortgemeinden zu Vorzugskonditionen, gezählt werden müssten. Helen Leumann (R, LU), Jean Cavadini (L, NE) und Paul Gemperli (C, SG) warnten vor den schädlichen Auswirkungen erhöhter Strompreise auf die Arbeitsplätze und appellierten an den Gemeinsinn der Wasserkantone. Die Wirtschaft müsse mit minimalen Gewinnmargen rechnen, weshalb der Hinweis der Bergkantone auf die Verteuerung der Elektrizität um "bloss" ein oder 1,5 Prozent die Wirkung dieser Zusatzbelastung leichtfertig unterschätze. Dick Marty (R, TI) replizierte, die Höhe der Wasserzinse sei nur marginal verantwortlich für die teuren Strompreise in der Schweiz. Die Profiteure sässen im Mittelland. Obwohl zwischen 1987 und 1990 die Wasserzinsmaxima schrittweise von 40 auf 54 Franken erhöht worden seien, hätten die Produzenten und Verteiler eindrückliche Gewinne und Abschreibungen ausgewiesen. Fritz Schiesser (R, GL) ergänzte, Wasserzinse und Konzessionsgebühren machten bloss 2,1 Prozent des Gesamtaufwandes der Elektrizitätswirtschaft aus und dieser Wert werde durch die Kommissionsanträge nur auf 2,8 Prozent erhöht. In der Abstimmung verwarf der Rat den Antrag auf eine stufenweise Erhöhung von zunächst 60 auf 70 Franken ab dem Jahr 2001, und schliesslich setzten sich mit 27 gegen 14 Stimmen die 80 Franken der Kommission gegen die 70 des Bundesrates durch. Vom Rat angenommen wurde auch ein Ergänzungsantrag Onken (S, TG). Danach wird maximal ein Franken pro abgegoltenes Kilowatt Bruttoleistung zurückbehalten für die Finanzierung der im Gewässerschutzgesetz vorgesehenen Ausgleichsleistungen an Gemeinden, die mit Rücksicht auf den Landschaftsschutz auf eine Wassernutzung verzichten. Bruno Frick (R, SZ) wollte noch einen Qualitätszuschlag von bis zu 40 Franken erheben. Speicherwasser aus den Stauseen habe einen besonderen Wert, weil es Stromproduktion zu Spitzenzeiten erlaube. Die Gebirgskantone hätten ursprünglich einen verdreifachten Wasserzins gefordert. Mit der vorgeschlagenen limitierten Zulage wollten sie der Wirtschaft entgegenkommen. Der Qualitätszuschlag würde die Elektrizität nur um 0,1 Rappen pro Kilowattstunde verteuern, brächte aber den Wasserkantonen zusätzlich 60 Millionen Franken ein.</p><p>Kommissionspräsident Gian-Reto Plattner (S, BS) und Bundesrat Leuenberger wandten dagegen ein, aus energiepolitischer Sicht sei die Spitzenenergie zu fördern und nicht zu bremsen. Zudem verstiesse die Speicherzulage gegen Treu und Glauben. Die Kraftwerkbetreiber würden mit Sicherheit wegen Konzessionsverletzung an das Bundesgericht gelangen. Die Speicherzulage wurde schliesslich mit 21 zu 18 Stimmen abgelehnt. Mit 29 zu 10 Stimmen verabschiedete der Ständerat das Wasserkraftgesetz.</p><p>Im <b>Nationalrat</b> forderten die Vertreter der Bergkantone beim Wasserzins eine Erhöhung auf die vom Ständerat beschlossenen 80 Franken. Simon Epiney (C, VS) warnte davor, sich von der Stromlobby Sand in die Augen streuen zu lassen. Die Bergkantone wollten einen marktgerechten Preis, die Erhöhung sei bescheiden. Mit Hilfe von Sozialdemokraten, Grünen sowie Teilen der SVP- und der FDP-Fraktion setzten sich die Vertreter der Bergkantone schliesslich durch und lehnten mit 107 zu 77 Stimmen den Kompromissvorschlag ab, den Wasserzins zunächst nur auf 70 und erst später je nach Wirtschaftslage auf 80 Franken zu erhöhen. Die Wirtschaftsvertreter appellierten vergeblich an den Rat, mit Blick auf den Arbeitsmarkt und die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf die "übertriebenen Forderungen der Bergkantone" nicht einzugehen. Zusammen mit den Liberalen stellte sich die Mehrheit der Freisinnigen hinter den Bundesrat. Die Mehrheit der SVP-Fraktion wollte weniger weit gehen und schlug vor, den Wasserzins vorerst nur auf 60 Franken zu erhöhen. Wie schon der Ständerat lehnte der Nationalrat die von den Bergkantonen geforderte Speicherzulage nach Stichentscheid des Ratspräsidenten ab.</p><p>Ein linksgrüner Antrag, der das Entgegenkommen gegenüber den Berggebieten an deren Einlenken bei der Alpenkonvention knüpfen und die Wasserzinsen erst nach der Ratifikation des Abkommens durch die Schweiz erhöhen wollte, wurde zurückgezogen. Im weiteren lehnte der Nationalrat die Vorschläge ab, den Konzessionären zusätzliche ökologische Auflagen zu machen und die maximale Konzessionsdauer zu verkürzen. Auf Antrag von Silva Semadeni (S, GR) entschied der Rat mit 89 zu 75 Stimmen, dass die höheren Wasserzinsen nicht durch tiefere Finanzausgleich-Beiträge teilkompensiert werden sollen. Elmar Ledergerber (S, ZH) forderte abschliessend, den Problemen der Städte, den Erfordernissen der Sozial- und Europapolitik müsse künftig gleich viel Verständnis entgegengebracht werden wie den Anliegen der Berggebiete. Darauf erklärte William Andreas Wyss (V, BE), dieses "Erpresservotum" zwinge die SVP-Fraktion zur Ablehnung der ganzen Gesetzesrevision. Das Ergebnis der Gesamtabstimmung lautete 105 zu 51 Stimmen für das geänderte Gesetz.</p><p>Bei der Differenzbereinigung entschied der <b>Ständerat </b>in der Frage der Freihaltung der Wasserwege für Festhalten an seiner Version. Der Nationalrat hatte die explizite Nennung der Strecken Rhein von der Aaremündung bis Rheinfelden und Rhone vom Genfersee bis zur Landesgrenze aus dem Gesetz gestrichen. Der Ständerat wollte diese explizite Nennung jedoch beibehalten. Zudem beschloss der Ständerat beim Gesetzesvollzug eine stärkere Verantwortung der Kantone. Bei den Kleinwasserkraftwerken hatte der Nationalrat gemäss Version des Bundesrates entschieden, diese nicht von den Wasserzinsen zu befreien. Der Ständerat stimmte hier für Befreiung von den Wasserzinsen.</p><p>Nach zweimaligem Hin und Her folgte der Nationalrat schliesslich dem Ständerat in der noch verbleibenden Frage der Freihaltung von Rhone und Rhein, womit ein Ausbau dieser beiden Flüsse zu Wasserstrassen möglich bleibt.</p>
- Updated
- 10.04.2024 08:43