Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung

Details

ID
19960044
Title
Entwicklungszusammenarbeit. Finanzierung
Description
Botschaft und Beschlussesentwurf vom 29. Mai 1996 über die Weiterführung der Finanzierung und über die Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
InitialSituation
<p>Mit dieser Vorlage wird die Eröffnung eines fünften Rahmenkredits zur Finanzierung der Fortsetzung und der Neuausrichtung wirtschafts- und handelspolitischer Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren beantragt. Der Betrag des vorgeschlagenen Rahmenkredites beläuft sich auf 960 Millionen Franken.</p><p>Die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz wird aus fünf Rahmenkrediten finanziert, welche folgenden Inhalten gewidmet sind:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe zugunsten der Entwicklungsländer;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der regionalen Entwicklungsbanken;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Beitritt der Schweiz zu den Institutionen von Bretton Woods;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- internationale humanitäre Hilfe.</p></td></tr></table><p>Zu den fünf Rahmenkrediten kam anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft ein ausserordentlicher Kredit in Höhe von 700 Millionen Franken dazu.</p><p>Die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen machen demnach nur einen Teil der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz aus und entsprechen ungefähr 15 Prozent der zugunsten der Entwicklungsländer bewilligten Ausgaben. Innerhalb des Rahmen werden mit diesen Massnahmen während der Laufzeit des fünften Rahmenkredites vier eng miteinander verbundene Ziele verfolgt:</p><table><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Unterstützung der Anpassungsbemühungen der Entwicklungsländer;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Erleichterung ihrer Integration in den Welthandel;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Ausbau der Produktionskapazitäten und der Infrastrukturen;</p></td></tr><tr><td width="20pt" valign="top"></td><td ><p>- Einklang von Wirtschaftswachstum und Umweltschutz.</p></td></tr></table>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Beschlussesentwurf vom 29. Mai 1996 über die Weiterführung der Finanzierung und über die Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzierung und über die Neuausrichtung von wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit
    Resolutions
    Date Council Text
    03.10.1996 2 Beschluss gemäss Entwurf
    10.12.1996 1 Zustimmung
Proceedings
<p> Der <b>Ständerat </b>stimmte der Vorlage ohne Gegenstimmen zu.</p><p>Im <b>Nationalrat </b>begrüsste die bürgerliche Seite den vermehrten Beizug der Privatwirtschaft. Peter Vollmer (S, BE) sprach von einer Gratwanderung zwischen Aussen- und Wirtschaftspolitik. Sein Antrag die Grundsätze der Entwicklungspolitik "als Instrument der Kontrolle" in den Bundesbeschluss aufzunehmen wurde mit 101 zu 59 Stimmen abgelehnt. Ruth Gonseth (G, BL) bezeichnete den Ausgleichsfonds als "Kriegskasse". Es sei eine unakzeptable Zweckentfremdung des Geldes für Entwicklungshilfe, eine versteckte Förderungsmassnahme für die Schweizer Exportwirtschaft. Ihr Streichungsantrag wurde mit 102 zu 58 abgelehnt. Der Nationalrat stimmte schliesslich der Vorlage mit 153 zu 3 Stimmen zu.</p>
Updated
10.04.2024 14:56

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