Fernmeldegesetz (FMG). Totalrevision

Details

ID
19960048
Title
Fernmeldegesetz (FMG). Totalrevision
Description
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 10. Juni 1996 zu einer Totalrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)
InitialSituation
<p>Seit dem Inkrafttreten des Telegrafen- und Telefonverkehrsgesetzes im Jahre 1924 hat in der Telekommunikation eine tiefgreifende technische und wirtschaftliche Entwicklung stattgefunden. Dem wurde mit dem Fernmeldegesetz vom 21. Juni 1991 (FMG) in einem ersten Schritt Rechnung getragen. Bereits kurz nach der Inkraftsetzung zeichnete sich ein weiterer Handlungsbedarf ab, weil die Dynamik in der Telekommunikation vom FMG in dieser Form nicht vorgesehen worden ist. Die technischen Neuerungen, die Globalisierung der Märkte und die weltweiten Liberalisierungs- und Privatisierungsbestrebungen haben zu völlig neuen Marktstrukturen geführt. Obwohl das FMG als Rahmenordnung konzipiert ist, fehlt der Raum für die notwendigen weiteren Liberalisierungsschritte. Damit sind die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz gefährdet. Um diese Risiken aufzufangen, soll der schweizerische Fernmeldemarkt geöffnet werden. Gleichzeitig ist eine Neuorganisation der PTT-Betriebe vorgesehen, damit sie in den veränderten, dynamischen Märkten rasch und erfolgreich agieren können.</p><p>Der Entwurf sieht ein Marktgesetz mit einem Konzessionssystem vor. Grundsätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Konzession, wenn die Anzahl der Marktteilnehmer nicht aus technischen Gründen beschränkt werden muss, wie dies beim Funk der Fall sein kann. Konzessionspflichtig sind alle Anbieter von Fernmeldediensten, die selber wesentliche Teile der Übertragungseinrichtungen betreiben, die Anbieter der Grundversorgung und die Benutzer der Funkfrequenzen. Die Telekommunikationsunternehmung des Bundes wird während einer fünfjährigen Übergangsfrist ohne Abgeltung die Flächendeckung garantieren. Nach dieser Übergangsfrist führt die Regulierungsbehörde periodisch eine Ausschreibung für die Grundversorgung durch.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Gesetzesentwurf vom 10. Juni 1996 zu einer Totalrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Fernmeldegesetz (FMG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.1996 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    06.03.1997 2 Abweichung
    19.03.1997 1 Abweichung
    20.03.1997 2 Zustimmung
    30.04.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.04.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Die Eintretensdebatte wurde zusammen mit dem Postgesetz (96.049) und den beiden Organisationsgesetzen (96.050) durchgeführt.</p><p>Die Revision des Fernmeldegesetzes war im <b>Nationalrat</b> in den wesentlichen Punkten unbestritten. Es war offensichtlich: Zur Liberalisierung im Telekommunikationsbereich gibt es keine denkbare Alternative. Im Zentrum der Auseinandersetzungen stand die Frage, ob ein einziger Anbieter verpflichtet werden soll, die Grundversorgung im ganzen Land sicherzustellen, oder ob ja nach Region ein anderer Anbieter zum Zuge kommen soll. Mit 94 zu 78 Stimmen lehnte der Rat die Verpflichtung auf eine landesweite Konzession ab; er überliess es damit dem Bundesrat, dereinst die Konzession für die Grundversorgung landesweit oder nach Regionen getrennt auszuschreiben. Mit 91 zu 57 Stimmen beschloss der Rat gegen den Widerstand der Freisinnig-demokratischen- und SVP-Fraktion, dass ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten nur dann eine Konzession erhält, wenn er die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhält.</p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte in der Frage der Grundversorgung gegen den Willen der Kommissionsmehrheit dem Beschluss des Nationalrates. Er strich hingegen die vom Nationalrat mit der Formulierung der "branchenüblichen Arbeitsbedingungen" eingebaute Sicherung gegen das Sozialdumping.</p><p>In der Differenzbereinigung fand der <b>Nationalrat</b> bei der Sozialklausel einen Kompromiss. Wer die teilprivatisierte Telecom konkurrenzieren will, muss die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten. Dieser Lösung stimmte schliesslich auch der <b>Ständerat</b> zu.</p><p>Vor der Schlussabstimmung kündigte Jean Spielmann (-, GE) im Namen dreier kleinerer Linksparteien an, dass sie ein Referendum gegen die drei Liberalisierungsvorlagen unterstützen würden.</p>
Updated
10.04.2024 13:54

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