Postgesetz

Details

ID
19960049
Title
Postgesetz
Description
Botschaft und Gesetzesentwurf vom 10. Juni 1996 zum Postgesetz
InitialSituation
<p>Mit dem Entwurf für ein neues Postgesetz sollen die Voraussetzungen für eine schrittweise Liberalisierung des schweizerischen Postmarktes geschaffen werden. Die reservierten Dienste werden wesentlich beschränkt, und durch Zulassung von privaten Anbietern zu neuen Märkten wird mehr Wettbewerb geschaffen. Das ordnungspolitische Steuerungsinstrument besteht aus dem Unternehmensauftrag an die Post zur Besorgung des Service public und dem Beizug von privaten Anbietern zur Mitfinanzierung der Grundversorgung. Mit der Möglichkeit zum Beizug Dritter zur Mitfinanzierung der Grundversorgung kann die vorgesehene Ordnung im Sinne eines Postmarktgesetzes weiterentwickelt werden.</p><p>Der Entwurf beauftragt die Post mit der Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung (Universaldienst) mit Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen. Der Universaldienst wird mit Dienstleistungen sichergestellt, die ausschliesslich der Post vorbehalten sind (reservierte Dienste) oder die von der Post in Konkurrenz zu privaten Anbietern im ganzen Land erbracht werden müssen (nicht reservierte Dienste). Der Entwurf sieht neben dem Universaldienst "Wettbewerbsdienste" vor, zu deren Erbringung die Post berechtigt, nicht aber verpflichtet ist.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft und Gesetzesentwurf vom 10. Juni 1996 zum Postgesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Postgesetz (PG)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.12.1996 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    06.03.1997 2 Abweichung
    19.03.1997 1 Abweichung
    20.03.1997 2 Zustimmung
    30.04.1997 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.04.1997 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p> Die Eintretensdebatte wurde gleichzeitig zum Postgesetz, zum Fernmeldegesetz (96.048) und den beiden Organisationsgesetzen (96.050) durchgeführt.</p><p>Obwohl die Reform im <b>Nationalrat</b> insgesamt unbestritten war, standen sich in den Detailfragen kompromisslose Liberalisierer und Bewahrer des staatlichen Service public gegenüber. Für die Finanzierung einer flächendeckenden Grundversorgung sind die Monopolbereiche zwar unentbehrlich; aber es wurde heftig darüber diskutiert, wo die Monopolgrenze für die Paketpost liegen soll. Bundesrat Moritz Leuenberger wies darauf hin, dass es der Post bei einer Festsetzung des Monopolbereichs unter 2 Kilogramm bei der Paketpost nicht möglich sein werde, schwarze Zahlen zu schreiben. Dem Entwurf des Bundesrates wurde in dieser Frage schliesslich zugestimmt. Im Wettbewerbsbereich erhält die Post die Möglichkeit, in Konkurrenz mit Privaten weitere Dienstleistungen und Produkte im Post- und Zahlungsverkehr anzubieten. Die von einer Minderheit beantragte Streichung der Staatsgarantie für den Postzahlungsverkehr wurde mit 98 zu 60 Stimmen abgelehnt.</p><p>Der <b>Ständerat</b> schloss sich bei der Grenze von 2 Kilogramm für die Paketpost diskussionslos dem Nationalrat an. Mit 17 zu 14 Stimmen befürwortete der Rat den Antrag der Mehrheit der Kommission, wonach die Post den Bund für die gewährte Staatsgarantie angemessen zu entschädigen hat. </p><p>In der Differenzbereinigung wurde der ganze Artikel betreffend die Staatsgarantie gestrichen, da der Bund als Besitzer der Schweizer Post für deren Verpflichtungen ohnehin geradestehen muss.</p>
Updated
10.04.2024 08:12

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